Flucht und Migration

„Geordnete-Rückkehr-Gesetz“ verletzt Menschenrechte und verschärft Probleme vor Ort

Zum Inkrafttreten des sog. „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“ kritisiert die Diakonie Deutschland die neuen Regelungen schaft. Der vollständige Ausschluss von Sozialleistungen schickt Menschen ohne Hoffnung in die Wohnungslosigkeit und absolute Armut. Die neuen Regelungen gelten ohne Ausnahme auch für Frauen, Kinder oder andere schutzbedürftige Personen.

20.08.2019

Am 20. August 2019 wurde das Zweite Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht, das sog. „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“ verkündet. Es tritt am Tag nach der Verkündung, also am Mittwoch, den 21. August 2019 in Kraft. Mit ihm sind zahlreiche Verschärfungen für Schutzsuchende in Deutschland verbunden.

Vollständiger Ausschluss von Sozialleistungen

Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland, kritisiert das Gesetz: „Erstmalig wird eine Personengruppe gänzlich von Sozialleistungen ausgeschlossen. Sie haben keinen Anspruch mehr auf Unterbringung in Aufnahmeeinrichtungen oder andere Geld- oder Sachleistungen zur Sicherung ihrer Grundbedürfnisse. Ihnen wird das menschenwürdige Existenzminimum entzogen.“

Das Bundesverfassungsgericht hatte 2012 in einem Grundsatzurteil entschieden, dass das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum als Menschenrecht Ausländern und Deutschen gleichermaßen zusteht und migrationspolitisch nicht relativierbar ist. Das menschenwürdige Existenzminimum umfasst sowohl das physische als auch das soziokulturelle Existenzminimum. „Danach ist die neue Regelung unzulässig“, so Loheide weiter.

Gesetz verschärft Problemlagen vor Ort

Sie weist darauf hin, dass bereits 2016 Sozialleistungen für EU-Bürger gestrichen wurden. Diese Gruppe stellt aktuell 50 Prozent der Obdachlosen in urbanen Regionen dar. Das „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“ sieht vor, dass jetzt auch Asylbewerber, die aus einem anderen EU-Mitgliedstaat, in dem sie bereits Schutz gefunden haben, nach Deutschland weiterwandern, ab sofort keine Leistungen mehr bekommen. Damit wird eine weitere Gruppe von Menschen ohne Hoffnung in die Wohnungslosigkeit und absolute Armut gedrängt. Die Regelungen gelten ohne Ausnahme auch für Frauen, Kinder oder andere schutzbedürftige Personen.

Diese schutzbedürftigen Flüchtlinge wieder in einen anderen EU-Mitgliedstaat zu überstellen, dauert oft Monate, manchmal sogar Jahre. Für bestimmte Staaten werden Überstellungsverbote ausgesprochen, da die Bedingungen für anerkannte Schutzberechtigte menschenunwürdig sind; beispielsweise fehlt der Zugang zu Sozialhilfen oder medizinischer Versorgung. Andere Länder weigern sich, anerkannte Flüchtlinge zurückzunehmen. „Es ist unverantwortlich, Menschen auf unbestimmte Zeit auf die Straße zu drängen. Zudem verschärft es die Problemlagen vor Ort und belastet die Gesellschaft. Es muss gelten: Bis zur Ausreise hat jeder Mensch in Deutschland ein Recht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum, auf Unterbringung oder Wohnraum, Geld oder Sachleistungen für den Lebensunterhalt“, sagt Loheide.

In den vergangenen Monaten haben sich verschiedene Verbände und Organisationen zu der neuen Rechtslage und ihren Auswirkungen geäußert. Eine Übersicht findet sich in der Berichterstattung auf dem Jugendhilfeportal.

Quelle: Diakonie Deutschland - Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 20.08.2019

Back to Top