Kommunale Präventionsketten

Gelingendes Aufwachsen und verfassungsrechtliche Änderungsbedarfe

Für benachteiligte Kinder und Jugendliche werden immer wieder kommunale Koordinationsprojekte auf den Weg gebracht. Das Rechtsgutachten „Prävention verankern - Konsequenzen aus dem verfassungsrechtlichen Verbot der Benachteiligung auf Grund sozialer Herkunft“ entwickelt die Idee einer „Präventionsagentur“ nach dem Vorbild der gemeinsamen Einrichtung des SGB II.

04.06.2021

Kommunen begleiten Kinder und Familien in ihren Gemeinden mit Leistungen aus dem Erziehungs-, Bildungs- und Gesundheitsbereich, aber auch in sozialen Fragen bis hin zur Sicherung des materiellen und sozio-kulturellen Existenzminimums. In vielen Kommunen wird darauf basierende Unterstützung über Netzwerke und lebensphasenübergreifende Präventionsketten erbracht. Diese umfassen Angebote für alle Kinder und Familien, unterstützen aber auch gezielt bei besonderen Bedarfen. Aufgrund der Vielfalt der Belange entlang des Lebensverlaufs eines Kindes müssen viele und immer wieder andere Angebote vorgehalten und koordiniert werden. Integriertes Verwaltungshandeln kann das leisten, wird häufig jedoch über fördermittelfinanzierte Projekte auf den Weg gebracht. Die Verstetigung wird damit in den Kommunen immer wieder zur Herausforderung. Die wissenschaftliche Begleitforschung des Modellvorhabens „Kein Kind zurücklassen! Kommunen in NRW beugen vor“ der Bertelsmann Stiftung hat von 2012-2015 wichtige Aspekte zur Wirkungsweise kommunaler Prävention untersucht. 

Rechtsgutachten zeigt Veränderungsbedarfe im Grundgesetz

Da der Politik aufgrund der Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern nur die Projektfinanzierung bleibt, um integriertes Handeln für Kinder, Jugendliche und Familien in den Kommunen zu fördern, entwickelt die vorliegende Expertise „Prävention verankern. Verfassungsrechtliche Konsequenzen aus dem Verbot der Benachteiligung aufgrund sozialer Herkunft“ eine Idee, welche Änderungen im Grundgesetz eine flächendeckende und nachhaltige Implementierung und Finanzierung kommunaler Präventionsketten ermöglichen könnten.

Ausgehend von der Verwirklichung der Grundrechte wird geprüft, welche Gesetzgebungs- und Verwaltungskompetenzen vom Aufbau kommunaler Präventionsketten auf Bundes- und Länderebene einzubeziehen sind, insbesondere im Bereich der konkurrierenden Gesetzgebung, ob Notstands- und Gemeinschaftsaufgaben mit Blick auf wandelnde gesellschaftliche Realitäten zu erweitern sind,  welche Impulse das EU- und Völkerrecht beitragen und wie eine Finanzierung geregelt werden könnte. Abschließend werden erste Überlegungen zur Verankerung einer kommunalen Präventionsagentur in der Wahrnehmungskompetenz des Bundes vorgestellt. Kernaufgabe wäre die Koordination unterschiedlicher Angebote und Leistungen vor dem Hintergrund sozialräumlicher und individueller Bedarfe, ohne in die Zuständigkeiten der jeweiligen Leistungserbringer einzugreifen. 

Vertiefende Informationen

Quelle: Bertelsmann Stiftung

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