Kinderrechte
Für eine kind- und jugendgerechte Justiz
Kinder und Jugendliche können in unterschiedlichen Kontexten mit der Justiz in Berührung kommen, als Zeug:innen, als Betroffene, oder auch als Beschuldigte im Jugendstrafverfahren. Die Verfahren berühren existenzielle und höchstpersönliche Fragestellungen, mit möglicherweise weitreichenden Folgen für das Leben der Kinder und Jugendlichen.
13.03.2023
Deshalb fordert die UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK), Kinder und Jugendliche in allen sie betreffenden Gerichtsverfahren anzuhören (Artikel 12 Absatz 2).
Rechte von Beschuldigten im Jugendstrafverfahren stärker berücksichtigen
Im politischen Diskurs um eine kindgerechte Justiz in Deutschland gilt es auch die Rechte von jungen Beschuldigten zu beachten. Kinder und Jugendliche als Beschuldigte werden explizit von der UN-KRK (Artikel 40) und von den Leitlinien des Europarates für eine kindgerechte Justiz gestärkt. Dennoch werden sie im politischen Diskurs noch zu wenig beachtet. Die Monitoring-Stelle UN-KRK des Deutschen Instituts für Menschenrechte, die Koordinierungsstelle Kinderrechte des Deutschen Kinderhilfswerkes und die Deutsche Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen e.V. wollen die Rechte von Beschuldigten sowie die Grundsätze einer kindgerechten Justiz in der Praxis des Jugendstrafrechts stärker in den Fokus rücken. Zusammen wollen die Organisationen Handlungsfelder zur Stärkung einer kindgerechten Justiz im Jugendstrafrecht identifizieren und entsprechende Empfehlungen formulieren.
Kinderrechtsbasierte Kritieren für eine kindgerechte Justiz
Die Monitoring-Stelle UN-KRK und die Koordinierungsstelle Kinderrechte kooperieren bereits seit mehreren Jahren und setzen sich für eine flächendeckende und strukturell verankerte kindgerechte Justiz in Deutschland ein. Zuletzt haben die beiden Organisationen ein Pilotprojekt zu „kinderrechtsbasierten Kriterien im familiengerichtlichen Verfahren“ durchgeführt. Im Juni 2022 wurden die Ergebnisse aus der wissenschaftlichen Erprobung durch die Katholische Hochschule NRW vorgestellt: Kinderrechtsbasierte Kriterien helfen, indem sie den Verfahrensbeteiligten praktische Tipps an die Hand geben, wie die Rechte von Kindern und Jugendlichen konkret umgesetzt werden können.
Derzeit ist auf Basis des „Praxisleitfaden zur Anwendung kindgerechter Kriterien für das Strafverfahren“ des Nationalen Rates gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen ein Mapping in Arbeit, durch das überprüft werden soll, wie die Leitlinien zur kindgerechten Justiz im strafrechtlichen Verfahren in der Praxis in Deutschland umgesetzt werden.
Weiterführende Links
- Factsheet: „Kindgerechte Justiz. Beschuldigte im Jugendstrafverfahren“
- Themenseite: Kindgerechte Justiz
- Kapitel 5 „Kindgerechte Justiz“ des Berichts: „Entwicklung der Menschenrechtssituation in Deutschland Juli 2021 – Juni 2022“
- Abbildung: Kinderrechtsbasierte Kriterien für das familiengerichtliche Verfahren (PNG: 190 KB)
- Deutsches Kinderhilfswerk: Fachtagung Europaratsleitlinien
- Deutsches Kinderhilfswerk: Gemeinsames Projekt „Kinderrechtsbasierte Kriterien für das familiengerichtliche Verfahren“
- Anja Kannegießer/Grit Höppner (2022): Abschlussbericht des Pilotprojekts "Kinderrechtsbasierte Kriterien für das familiengerichtliche Verfahren", DKHW (Hrsg.) (PDF: 1,5 MB)
- Ergebnisse aus dem Nationalen Rat gegen sexuelle Gewalt an Kindern
- Website der Deutschen Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen e.V.
Quelle: Deutsches Institut für Menschenrechte vom 24.02.2023
©
Dieser Artikel wurde am 24.02.2023 auf der Seite des Deutschen Instituts für Menschenrechte erstveröffentlicht. Wir danken für die freundliche Genehmigung der Übernahme.
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