Kinder- und Jugendschutz

Fortbildung „Sexualisierte Übergriffe durch Jugendliche an Kindern“

Die aktuelle Kriminalstatistik zeigt, dass sexualisierte Übergriffe durch Jugendliche kein Randphänomen sind. Sie treten überall dort auf, wo sich Kinder und Jugendliche aufhalten, gemeinsam leben und betreut werden. Somit werden auch Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe damit konfrontiert. Eine Weiterbildung am 11. und 12. Juni in Köln nimmt u.a. Begleitdynamiken und Bewältigungsmechanismen in den Blick.

25.05.2018

Für die Altersgruppe der 14-18-jährigen Tatverdächtigen weist die aktuelle Kriminalstatistik 5.602 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung aus und insgesamt 2.069 Fälle von sexuellem Missbrauch. Dies zeigt, dass sexualisierte Übergriffe durch Jugendliche kein Randphänomen sind und Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe in ihrer Arbeit immer wieder mit diesem Thema konfrontiert werden.

Umgang mit Gewalt ausübenden Jugendlichen

Sexualisierte Grenzverletzungen durch Jugendliche treten überall dort auf, wo Kinder und Jugendliche sich aufhalten, gemeinsam leben und betreut werden, wie zum Beispiel in Familien, Kindertagesstätten, Schulen und Sportvereinen. Neben einer möglichen Schädigung und Gefährdung des Kindes belastet Fachkräfte ebenso die Frage nach dem richtigen Umgang mit den Gewalt ausübenden Jugendlichen. Aus der Not heraus, schnell helfen zu wollen, werden häufig voreilige Erklärungen gefunden, es kommt zu Bagatellisierungen und Skandalisierungen, zu Leugnung und Vorverurteilung.

Über die Fortbildung

Um Fachkräften einen differenzierten und besonnen Umgang mit diesem schwierigen Thema näherzubringen, werden wir vom 11. bis 12. Juni in Köln über die Herausforderungen für das Hilfesystem sprechen. Gemeinsam wollen wir Begleitdynamiken und Bewältigungsmechanismen in den Blick nehmen und Hintergründe und besondere Formen sexualisierter Gewalt, wie z.B. Gewalt an Geschwistern, genauer beleuchten.

Alle Informationen zur zweitägigen Weiterbildung sowie zur Anmeldung finden sich im Programmflyer (PDF, 147 KB).

Quelle: Bundesarbeitsgemeinschaft der Kinderschutz-Zentren e.V. vom 24.05.2018

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