Flucht und Migration

Förderung von Kulturmaßnahmen für geflüchtete junge Frauen ausgeschrieben

Das Paritätische Bildungswerk fördert unter dem Titel "Frauen iD" Bündnisse für Bildung, die kulturelle Projekte für geflüchtete junge Frauen zwischen 18 und 26 Jahren durchführen. Ziel ist es, das Selbstwertgefühl und die Selbstlernkompetenzen der geflüchteten Frauen "in Deutschland" ("iD") durch kulturelle Bildungsangebote zu fördern.

19.09.2016

Gefördert werden Kulturangebote für Frauen zwischen 18 und 26 Jahre mit Fluchterfahrung aus allen Sparten wie Malerei, Theater, Musik, Tanz und angewandte Kunst. Die Angebote finden in Form von geschlechtshomogenen Gruppen mit mindestens acht teilnehmenden Frauen im Umfang von 20 bis zu 160 Unterrichtstunden statt. Sie werden von weiblichen Fachkräften aus Kunst und/oder Pädagogik durchgeführt.  Ehrenamtliche Mentorinnen übernehmen in den Angeboten Vorbild-, Austausch- oder Helferfunktionen und unterstützen die teilnehmenden Frauen darin, ihre Fluchtsituation oder Rollenbilder künstlerisch zu reflektieren und persönliche Perspektiven in der Aufnahmegesellschaft zu entwickeln. Abschluss der Projekte ist eine öffentliche Präsentation der gemeinschaftlich geschaffenen Werke.

Die Bündnisse setzen sich z.B. zusammen aus Betreuungsorganisationen vor Ort, Familienzentren, Jugendämtern, Jugendbildungswerken sowie lokalen Kooperationen der bürgerschaftlichen Flüchtlingshilfe oder auch MigrantInnenselbstorganisationen, Mehrgenerationenhäusern, Nachbarschaftszentren und Organisationen, die Frauen fördern.

Die Frauen sollen darin gefördert werden, sich selbst im Rahmen ihrer Möglichkeiten künstlerisch auszudrücken, sich zu organisieren und die Produkte ihres Schaffens zu präsentieren. Dabei sollen sie ihre Fähigkeiten, kulturellen Lebenswelten, eigene Erfahrungen und Zukunftswünsche mit einbringen.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Workshops (2-stündig bis ganztägig, ohne Überschneidungen mit anderen Maßnahmen) z.B. in Kultureinrichtungen, Nachbarschaftszentren, Jugendeinrichtungen oder den Flüchtlingsunterkünften mit mindestens 8 Teilnehmerinnen im Umfang von mindestens 20 bis maximal 160 Unterrichtsstunden (die maximalen Ausgaben bei 160 Unterrichtseinheiten betragen 1.200 € pro Teilnehmerin, bei 16 TN also 19.200 €). Die Dauer von maximal einem halben Jahr für eine Maßnahme sollte nicht überschritten werden.

Die Frauen iD Kulturrojekte können pro Bündnis mit bis zu 50.000 Euro gefördert werden. Förderfähige Ausgaben: Honorare (max. 300 €/Tag auf Unterrichtsstundenbasis; ein Teilnehmertag sind 8 Unterrichtsstunden), Aufwandsentschädigungen für Freiwillige, Fahrtkosten, Unterkunft/Verpflegung, Raumkosten, Leihgebühren, Publikationen, Geschäftsbedarf, Material, Sonstiges wie z.B. Versicherungen. Alle Ausgaben müssen durch Belege nachgewiesen werden.Die ehrenamtlichen Mentorinnen können im Projketzeitrahmen an Fortbildungsveranstaltungen des Qualitätsverbandes teilnehmen.

Antragsbedingungen

Mindestens 3 Bündnispartner sind gemeinsam tätig. Der Antragsteller muss gemeinnützig sein. Im Rahmen dieses Bildungsbündnisses wird eine Kooperationsvereinbarung abgeschlossen, in der die inhaltliche Zusammenarbeit der Bündnispartner dargestellt wird und die Rollen, Aufgaben und Eigenleistungen der jeweiligen Bündnispartner geregelt sind. Das Bündnis benennt Ansprechpersonen für die Koordination und Öffentlichkeitsarbeit und reicht eine kurze Stellungnahme einer kommunalen Einrichtung mit dem Antrag ein und macht Angaben zur Qualifikationen und Erfahrungen des mit den Frauen arbeitenden Personals.
 
Ausführlichen Informationen zu Konzept und Förderkriterien auf der Website  <link http: www.frauen-id.de external-link-new-window von kulturmaßnahmen für geflüchtete junge>www.frauen-iD.de

Back to Top