Programmneuauflage
Förderung und Qualifizierung des bürgerschaftlichen Engagements in NRW
![Gruppe junger Leute legt die Hände übereinander Gruppe junger Leute legt die Hände übereinander](/fileadmin/_processed_/2/f/csm_golubovy_Fotolia_264520712_M_Gruppe_Teamarbeit_FKP_70c3484873.jpg)
Mit einer Neuauflage des Programms zur „Qualifizierung des bürgerschaftlichen Engagements“ stärkt das Umweltministerium das Ehrenamt und unterstützt Projektideen von Vereinen, Gruppen und Einzelpersonen rund um die Themenfelder ländliche Räume, Naturschutz, Umwelt, Verbraucherschutz und Nachhaltigkeit.
15.10.2020
Etwa sechs Millionen Bürgerinnen und Bürger engagieren sich in Nordrhein-Westfalen ehrenamtlich. „Mit dem Programm unterstützen wir ehrenamtliche Initiativen, Vereine und Privatpersonen in ihrem Einsatz für die Umwelt, die Natur und den Verbraucherschutz“, erläutert Staatssekretär Dr. Heinrich Bottermann den dritten Programmaufruf. Dieser steht unter dem Motto „Wir bewegen was – engagiert in NRW“.
Einsatz für Umwelt, Natur und Verbraucherschutz
Interessierte Bürgerinnen und Bürger sowie Organisationen können sich bis Ende Januar 2021 bewerben. Dabei müssen sie ihre Ideen in einer Projektskizze beschreiben und deutlich machen, wo sie fachliche Beratung wünschen. Das Ministerium wählt aus den eingereichten Vorschlägen nach fachlichen Gesichtspunkten aus.
Den ausgewählten Initiativen bietet das Programm kostenlos qualifizierte Beratung an. Das Spektrum reicht von der Unterstützung bei der Vereinsgründung bis zur Hilfe bei der Beantragung von Fördergeldern. Pro Initiative können Beratungskosten von bis zu 20.000 Euro zur Verfügung gestellt werden; insgesamt sind im Rahmen des Programms für die Jahre 2020 und 2021 Mittel für die Beratungen von bis zu 140.000 Euro vorgesehen.
Ein Faltblatt enthält alle erforderlichen Informationen zur Neuauflage des Programms und für die Bewerbung. Die Frist zur Einreichung von Anträgen endet am 31.01.2021.
Quelle: Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen vom 07.10.2020
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