Berlin
Förderung für Projekte von Jugendlichen
Noch bis zum 21. September 2021 können sich Jugendliche in Berlin, die nicht älter als 21 Jahre sind, zur Verwirklichung ihrer Projektideen für die Berliner Jugendjury bewerben. Projekte müssen bis Ende des Jahres abgeschlossen sein. Über die Fördervergabe entscheiden die Jugendlichen gemeinsam.
15.09.2022
Bei der Berliner Jugendjury können Jugendliche, die nicht älter als 21 Jahre sind, bis zu 3.000 Euro für Projekt-Ideen beantragen. Die Jugendlichen bewerben sich mit ihren Vorschlägen und entscheiden selbst, welche Projekte mit wie viel Geld und Expertenhilfe unterstützt werden sollen – zusammen mit allen Antragsstellenden nehmen sie an der Vergabesitzung im Jugendhaus Königstadt am Mittwoch, dem 28.09.22 um 17:00 Uhr teil. Antragsschluss ist der 21.09.22.
Auf der Seite der Jugend- und Familienstiftung heißt es im Aufruf an die Jugendlichen:
Das Leben in Berlin, in den Stadtbezirken ist schön, spannend und bunt. Aber es gibt auch Dinge, die besser laufen könnten und verbessert werden müssten – beim Zusammenleben, in der Freizeit, in der Schule oder in der Politik.
Wir fragen euch: Was wollt ihr ändern? Wo wollt ihr euch einmischen? Wir wollen, dass eure Ideen und Projekte real werden. Wir unterstützen euch mit Geld und Beratung.
Ihr habt das Recht, euch einzumischen – ob bei der Gestaltung von Räumen und Flächen für die Freizeit oder beim Einsatz für ein gerechtes und friedliches Zusammenleben. Eure Ideen bereichern die Stadt und die Gesellschaft. Wir sind davon überzeugt, dass ihr viele kleine und große Pläne habt und diese verwirklichen wollt.
Die Eckdaten im Überblick
Antragsfrist? 21. September 2022. Der Antrag kann online gestellt werden. Zu beachten ist, dass die Projekte bis zum 31. Dezember 2022 abgeschlossen sein müssen.
Weitere Fragen? Alle weiteren Fragen zum Verfahren können per Mail gestellt werden.
Für Projekte die im Jahr 2023 an den Start gehen sollen beginnt die Ausschreibung im Dezember 2022.
Weitere Informationen
Mehr Informationen finden sich auf der zugehörigen Website.
Quelle: Jugend- und Familienstiftung des Landes Berlin vom 13.09.2022
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