Coronavirus
Finanzielle Unterstützung für Frauenhäuser und Frauenberatungsstellen
Frauenhäuser und Fachberatungsstellen sind in der Corona-Krise unter Druck. Die direkte, persönliche Beratungssituation ist in Zeiten von Kontaktsperre und Infektionsschutzauflagen schwer umzusetzen. Zudem sind die Kapazitäten von Frauenhäusern oftmals durch Quarantänemaßnahmen reduziert. Das Bundesfrauenministerium sagt Unterstützung u.a. zur besseren technischen Ausstattung für Telefon- und Onlineberatung zu.
15.04.2020
Bundesfrauenministerin Giffey hat sich dazu am 8. April 2020 mit Vertreterinnen der Frauenhäuser und Fachberatungsstellen in Deutschland ausgetauscht und dabei Unterstützung angeboten. So wird das Bundesfrauenministerium mit einer neuen Förderleitlinie weitere Maßnahmen zur Anpassung des Hilfesystems und zur Bewältigung der akuten Corona-Krise möglich machen.
Arbeit im Hilfesystem aufrechterhalten
Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey: „Die Frauenhäuser und Fachberatungsstellen sind die wichtigen Einrichtungen, um Frauen zu helfen, die häusliche Gewalt erfahren. Ihre Arbeit ist systemrelevant. In der Corona-Krise muss diese Arbeit gesichert werden. Die Beschäftigten müssen Zugang zur Notfallbetreuung für ihre Kinder haben und sie müssen die notwendige Infektionsschutzausstattung bekommen. Nur so kann die Arbeit in den Hilfesystemen aufrechterhalten werden. Die Länder müssen darauf ein Auge haben. Gemeinsam müssen wir unser Möglichstes tun, um die Rahmenbedingungen für die Arbeit in den Frauenhäusern und Fachberatungsstellen zu verbessern und von häuslicher Gewalt betroffenen Frauen zu helfen. Wie sehr sich die Lage in den eigenen vier Wänden in den vergangenen Wochen verschärft hat, wissen wir womöglich erst nach Ende der Krise. Alle Expertinnen erwarten dann eine vermehrte Beanspruchung von Hilfs- und Beratungsangeboten. Häufig melden sich Betroffene erst mit einer Verzögerung. Darauf müssen wir uns jetzt vorbereiten.“
Infrastruktur für die Beratung verbessern
Im Rahmen der neuen Förderleitlinie des BMFSFJ kann Frauenhäusern und Frauenberatungsstellen eine bessere technische Ausstattung ermöglicht werden, um gerade in Krisen-Zeiten die notwendige sichere Telefon-, Online- und Videoberatung anzubieten. Wir wollen auf die Bedarfe vor Ort eingehen. Das wird auch nach der Corona-Krise von Bedeutung sein. Gemeinsam mit den Koordinierungsstellen der Hilfesysteme soll die Infrastruktur für die Beratung verbessert werden. Dabei ist auch die Unterstützung eines bundesweiten Angebotes für Telefon-Dolmetsch-Dienste denkbar. Es gibt sowohl den Bedarf an Übersetzung von Fremdsprachen als auch an leichter Sprache.
Antragsfristen für Bundesprogramm ‚Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen‘ verlängert
Bundesfamilienministerin Giffey: „Ich habe großen Respekt vor der Arbeit in den Frauenhäusern und Fachberatungsstellen. Dort sind vor allem Frauen im ständigen Einsatz. Gemeinsam mit den Vernetzungs- und Koordinierungsstellen können wir wichtige Unterstützung für diese Arbeit auf den Weg bringen. Mit unserem Bundesprogramm ‚Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen‘ sind wir hier schon unterwegs. Insgesamt 120 Millionen Euro stehen für den Ausbau und die Modernisierung von Frauenhäusern in den nächsten vier Jahren zur Verfügung. Aufgrund der besonderen Situation haben wir die Anfragefristen verlängert. Die Mittel können bis zum 30.6. oder 30.9. beantragt werden.“
Hintergrund
Bereits gestartet ist das Bundesprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“, das Investitionen in das Hilfesystem fördert. Mit dem 120 Millionen Euro-Programm trägt der Bund von 2020 bis 2023 zum Ausbau der Hilfseinrichtungen für gewaltbetroffene Frauen bei. Fachberatungsstellen, Frauenhäuser und andere Hilfseinrichtungen können damit ausgebaut und modernisiert werden. Mit den Bundesmitteln soll zum Beispiel der barrierefreie Ausbau gefördert werden können. Außerdem sollen neue räumliche Kapazitäten und innovative Wohnformen für Frauen geschaffen werden, die gemeinsam mit ihren Kindern Schutz suchen. Die neue Förderleitlinie ergänzt das Investitionsprogramm und fördert innovative Projekte, die z.B. den Zugang zur Versorgung und Beratung für von Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder verbessern.
Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 09.04.2020
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