Kinderschutz
EU: Kommission will asylsuchende Minderjährige besser schützen
EU-weite Normen für Vormundschaft und Rechtsbeistand sollen Kinder und Jugendliche besser schützen, die ohne Begleitung in die EU einreisen.
06.05.2010
2009 stellten 10.960 unbegleitete Minderjährige Asylanträge in 22 Mitgliedstaaten. Zahlen für Deutschland belegen für 2008 Asylanträge von 763 unbegleiteten Minderjährigen. Die wichtigsten Herkunftsländer der minderjährigen Asylantragsteller in Deutschland im Jahr 2008 waren Irak, Vietnam, Afghanistan, Guinea und Äthiopien. Ziel des heute von der Europäischen Kommission vorgelegten Aktionsplans ist ein gemeinsames europäisches Konzept. Damit sollen die zuständigen Behörden über die Zukunft unbegleiteter Minderjährigen möglichst nach maximal sechs Monaten entscheiden.
Cecilia Malmström, EU-Kommissarin für Inneres erklärte: "Grundlage sollte immer das Kindeswohl sein. Im Mittelpunkt unserer Arbeit muss die Suche nach den Familien der allein in das Hoheitsgebiet der EU einreisenden Minderjährigen stehen und wir müssen Rückkehrbedingungen gewährleisten, die den Minderjährigen die Familienzusammenführung ermöglichen."
Für den Zustrom der unbegleiteten Minderjährigen gibt es die unterschiedlichsten Gründe. Sie fliehen vor Kriegen und Konflikten, Armut oder Naturkatastrophen, Diskriminierung oder Verfolgung. In Erwartung eines besseren Lebens, um die Familien zu Hause unterstützen zu können oder um zu anderen Familienangehörigen zu kommen, die bereits in der EU sind, werden sie von ihren Familien entsandt. Einige sind Opfer von Menschenhandel.
Das Europäische Migrationsnetz (EMN) hat eine EU-weite vergleichende Studie über unbegleitete Minderjährige erstellt. Die Synthese des EMN sowie die nationalen Berichte, die der Synthese zugrunde liegen, sind abrufbar unter: http://ec.europa.eu/deutschland/press/pr_releases/9157_de.htm. Weitere Informationen ebenfalls dort.
Quelle: PM Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland vom 06.05.2010
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