Fortbildung
Mehr Sicherheit in Elterngesprächen
Strukturebene: Bundesland
Die Zusammenarbeit mit den Eltern ist ein wesentlicher Baustein des Kinderschutzes in der KiTA. Tauchen gewichtige Anhaltpunkte für eine Kindeswohlgefährdung auf, sind Kitas im Rahmen des §8a – Verfahrens verpflichtet, die Erziehungsberechtigten in die Gefährdungseinschätzung einzubeziehen und auf die Inanspruchnahme von Hilfen hinzuwirken – soweit hierdurch der wirksame Schutz des Kindes nicht in Frage gestellt wird.
Soweit die Gesetzesvorgabe. Aber was bedeutet das genau im Kita-Alltag?
In dieser Fortbildung vermitteln die Referentinnen Basiswissen über den §8a SGBVIII, dessen Anwendung im Arbeitsalltag, sowie die Zusammenarbeit zwischen Kita und den Eltern im Kinderschutzverfahren.
Sie lernen hilfreiche Fragestellungen für die Vorbereitung und Durchführung eines Elterngesprächs kennen
Sie erhalten Anregung für die Entwicklung einer angemessenen Gesprächsstruktur zwischen Konfrontation und Kooperation
Sie erfahren die Besonderheiten von Elterngesprächen bei Verdacht auf sexualisierte Gewalt
Ziel der Fortbildung ist es, Sicherheit im Umgang mit herausfordernden Elterngesprächen zu erlangen, um Gefährdungsanzeichen angemessen thematisieren zu können. Der Schwerpunkt liegt auf praxisorientierten Übungen, Fallbeispielen und Reflexionen. Sie haben die Möglichkeit, Ihr Wissen und Ihre Fertigkeiten in einem geschützten Rahmen zu erweitern und individuelle Fragen zu diskutieren. Vorkenntnisse im Bereich Kinderschutz und Gesprächsführung sind von Vorteil.
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