Bundestagswahl
Erziehungshilfefachverbände legen Wahlprüfsteine vor
Junge Menschen, die in öffentlicher Verantwortung aufwachsen, benötigen einen kinder- und jugendgerechten Rahmen für ihre gesellschaftliche Teilhabe. Die vorgelegten Wahlprüfsteine der Erziehungsfachverbände dienen dazu, diesen Weg zu unterstützen und gemeinsam den Kinderschutz, die inklusiven Hilfen und die Beteiligung der jungen Menschen und Familien zu stärken.
07.09.2021
Im Zuge der Bundestagswahl stellen die Erziehungshilfefachverbände AFET, BVkE, EREV und IGfH ihre Wahlprüfsteine für die Bereiche vor, die mit dem neuen KJSG im Sinne junger Menschen und Familien weiterentwickelt werden sollen.
Die Rechte junger Menschen in den Mittelpunkt stellen
In den Wahlprüfsteinen finden folgende Themenbereiche Berücksichtigung:
- Besserer Kinder- und Jugendschutz: Effektives Zusammenwirken zur Sicherung des Kinderschutzes sowie Versorgung vulnerabler Gruppen.
- Stärkung von Kindern und Jugendlichen, die in Pflegefamilien oder in Einrichtungen der Erziehungshilfe aufwachsen: Junge Menschen als Grundrechtsträger/-innen; Digitalpakt für die Kinder- und Jugendhilfe; Careleaver/-innen und Kostenheranziehung; Rahmenbedingungen für den Einrichtungsbetrieb und familienanaloge Wohnformen.
- Hilfen aus einer Hand für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderungen: Umsetzung von Inklusion sowie Stärkung der beruflichen Bildung.
- Mehr Prävention vor Ort: Finanzierung ambulanter Hilfen; Sozialräumliche und niedrigschwellige Hilfen; Bedingungslose Hilfen für junge Menschen bei Wohnungslosigkeit oder Suchterkrankungen; Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter.
- Mehr Beteiligung von jungen Menschen, Eltern und Familien: Förderung von Selbstvertretungen; Kinderrechte im Grundgesetz; Gesellschaftliche Anerkennung und Unterstützung von Eltern in den stationären Hilfen.
- Weitere bundesrelevante Prüfsteine: Interessen junger Geflüchteter sowie die Verbesserung von Arbeitsbedingungen von Fachkräften in den Hilfen zur Erziehung.
Zu finden sind die Wahlprüfsteine der Erziehungsfachverbände unter anderem auf der Homepage des AFET Bundesverbandes für Erziehungshilfe.
Zum Hintergrund
Das Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG) ist am 10. Juni 2021 in Kraft getreten. Es sieht Verbesserungen für die jungen Menschen vor, die benachteiligt sind, die in belasteten Lebensbedingungen aufwachsen und Gefahr laufen, nicht im erforderlichen Umfang an der Gesellschaft teilhaben zu können. Damit die jungen Menschen auch tatsächlich von diesen gesetzlichen Änderungen profitieren und ihre Rechte wahrnehmen können, muss die Umsetzung des KJSG und den dahinter liegenden Stützungsnotwendigkeiten für Kinder und Jugendliche sowie ihrer Familien in der nächsten Legislaturperiode in Bund, Land und Kommune politisch forciert werden, fordern die Erziehungsfachverbände.
Die über 100.000 jungen Menschen in stationären Erziehungshilfeeinrichtungen gelten oftmals als Bildungsverlierer/-innen. Wie in der Stellungnahme der Erziehungshilfefachverbände zum Digitalpakt ausgeführt, bestehe die gesellschaftliche Herausforderung nun darin, neue innovative Wege zu finden, um den jungen Menschen Teilhabe und Partizipation am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Die Stärkung von Partizipationsmöglichkeiten und Kinderrechten sei eine wesentliche Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe.
Quelle: Bundesverband für Erziehungshilfe e.V. vom 01.09.2021
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