Kulturelle Bildung

Eine politische Gestaltungsaufgabe für den Bund

Der Bund steht aus Sicht des unabhängigen Expertengremiums Rat für Kulturelle Bildung in der Verantwortung, deutschlandweit Impulse und Standards für Kulturelle Bildung zu setzen. Als Gemeinschaftsaufgabe mit den Ländern und Kommunen gilt es, Kulturelle Bildung ressortübergreifend zu denken und Kulturelle Bildung in allen Förderprogrammen der Öffentlichen Hand für Kultureinrichtungen und Schulen fest zu verankern.

22.10.2021

Der Vorsitzende des Expertenrates Prof. Dr. Eckart Liebau, betont:

„Es gibt jetzt das Momentum einer politischen Neuausrichtung, deren erste Prioritäten die Transformation von Gesellschaft in Bezug auf Digitalisierung, Klimawandel und vor allem auch Bildung sein wird. Kulturelle Bildung kann dazu einen wesentlichen Teil beitragen. Kultureinrichtungen und Kulturakteure können mit umfassenden Bildungskonzepten gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen. Kulturelle Bildung selbst kann ein Hebel sein, um die Kulturinfrastruktur zukunftssicher zu transformieren. Deshalb muss Kulturelle Bildung eine ressortübergreifende politische Bedeutung erhalten, und selbstverständlich auch in allen Kulturförderungen als zwingendes Kriterium berücksichtigt werden.“

In seiner kulturpolitischen Handreichung empfiehlt das Expertengremium der Kulturpolitik und -verwaltung, im Wesentlichen drei Handlungsfelder in den Blick zu nehmen: Kultureinrichtungen in ihrem Profil Kultureller Bildung zu stärken, den digitalen Wandel kulturpolitisch zu begleiten, sowie kommunale Bildungslandschaften mit Kultureinrichtungen, Künstler/-innen und Kulturpädagogen/-pädagoginnen im Zusammenspiel mit dem Bildungsbereich, vor allem Schulen, stärker zu unterstützen.

Das Potenzial von Kultureinrichtungen als Orte der Teilhabe nutzen

Kultureinrichtungen ermöglichen die direkte Begegnung mit kulturellen Ausdrucksformen und genießen eine grundsätzlich hohe gesellschaftliche Akzeptanz. Dem steht die geringe Nutzung von Kulturangeboten durch die Gesamtbevölkerung gegenüber. Der Expertenrat plädiert für eine Verankerung der Vermittlungsperspektive auf Leitungsebene von Kultureinrichtungen. Ein ausgewiesenes Budget für Kulturelle Bildung in jeder Kultureinrichtung muss einen signifikanten Teil ihres Gesamthaushaltes ausmachen. Zudem müssen Kunst- und Musikhochschulen in jedem ihrer Ausbildungsstränge Schwerpunkte mit Vermittlungsexpertise setzen.

Den digitalen Wandel kulturpolitisch begleiten

Die Corona-Krise hat im gesamten Kulturbereich einen Digitalisierungsschub ausgelöst, der Chancen für Zugänge zu Kunst und Kultur eröffnet. Damit kulturelle Teilhabe gelingt, braucht es Strategien, die die spezifischen didaktischen Möglichkeiten des Digitalen nutzen. Institutionen und Akteure der Kulturellen Bildung müssen sich selbst stärker in die Moderation und Gestaltung des Kulturwandels einbringen, denn der digitale Wandel erfordert auch ästhetische Kompetenzen. Diese beiden Aufgaben brauchen kulturpolitische Unterstützung weit über coronabedingte Überbrückungsmaßnahmen hinaus: mit Weiterbildungsmaßnahmen im Bereich Digitalisierung, einer entsprechenden Personalausstattung und einer unbürokratischen Förderung technischer Infrastruktur, zum Beispiel mit einem „Digitalpakt Kultur“, der auch eine Qualifizierungsoffensive mit einbezieht.

Kultur in Bildungslandschaften verorten und sichtbar machen

Nach Ansicht des Expertenrates fehlt es an einer flächendeckenden systematischen Verankerung von Kultureinrichtungen, Künstlerinnen und Kulturpädagogen in lokalen Bildungskonzepten. Kommunale Bildungslandschaften schließen neben Schulen Kultureinrichtungen wie Museen, Theater, Bibliotheken ein. Servicestellen, welche die Kompetenzen vor Ort in der Kommune bündeln und Anbieter Kultureller Bildung mit Bildungseinrichtungen gezielt vernetzen, sollten stärker gefördert werden.

Empfehlungen werden auf Fachtag diskutiert

In der Reihe „Auf den Punkt“ wird Kulturelle Bildung – als wichtiger Teil der Bildungslandschaft – als ressortübergreifende Entwicklungsaufgabe für die Kultur-, Jugend-, und Bildungspolitik betrachtet. Für die kulturpolitische Handreichung hat Prof. Dr. Markus Hilgert, Generalsekretär der Kulturstiftung der Länder, ein Vorwort verfasst. Mit dieser dritten Publikation ist die Reihe abgeschlossen.

Zuvor erschienen die bildungspolitische Handreichung „Kulturort Schule“ und die jugendpolitische Handreichung „Kulturraum Kindheit und Jugend“, die jeweils bereichsbezogen Herausforderungen für die Kulturelle Bildung beleuchten.

Die Empfehlungen aus allen drei Handreichungen werden auf einem digitalen Fachtag am 10. November weiter diskutiert.

Weitere Informationen

Anmeldung und Informationen zu Workshops und einem öffentlich zugänglichen Livestream des digitalen Fachtags am 10. November sind auf der Website des Rates für Kulturelle Bildung möglich. Die drei Handreichungen stehen ebenfalls auf der Website des Rates für Kulturelle Bildung zur Verfügung.

Zum Hintergrund

Der Rat für Kulturelle Bildung ist ein unabhängiges Beratungsgremium, das sich umfassend mit der Lage und der Qualität Kultureller Bildung in Deutschland befasst. Ihm gehören elf Mitglieder an, die verschiedene Bereiche der Kulturellen Bildung repräsentieren: Tanz- und Theaterpädagogik, Musik- und Literaturvermittlung, Bildungsforschung, Erziehungswissenschaften, Pädagogik, Medienpädagogik, Politische Bildung, Soziologie, Kulturelle Bildung und die Künste.

Der Rat für Kulturelle Bildung ist eine Initiative der Bertelsmann Stiftung, Deutsche Bank Stiftung, Karl Schlecht Stiftung, PwC-Stiftung, Robert Bosch Stiftung, Stiftung Kunst und Natur und der Stiftung Mercator.

Quelle: Rat für Kulturelle Bildung vom 18.10.2021

Redaktion: Silja Indolfo

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