Freiwilliges Engagement

Ehrenamtsstiftung: Bedürfnisse der freiwillig Engagierten im Blick behalten

Der Deutsche Bundestag hat am 30. Januar die Errichtung einer Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt beschlossen. Die neue Stiftung soll als zentrale Anlaufstelle auf Bundesebene Serviceangebote wie Beratung und Qualifizierung bereitstellen. Die Diakonie Deutschland begrüßt die Würdigung und Förderung zivilgesellschaftlichen Engagements, befürchtet allerdings umfangreiche bürokratische Abläufe und kritisiert, dass die Zivilgesellschaft bislang nicht ausreichend in der Stiftungsstruktur vorgesehen sei.

03.02.2020

Der Deutsche Bundestag hat am 30. Januar 2020 dem Gesetzentwurf zur Einrichtung der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamtzugestimmt. Im Juli 2019 hatte das Kabinett die Einrichtung einer Ehrenamtsstiftung beschlossen, nun wurde die gesetzliche Grundlage für die Errichtung als Stiftung des öffentlichen Rechts beschlossen. Als Sitz der neuen Stiftung ist Neustrelitz in Mecklenburg-Vorpommern vorgesehen.

Zivilgesellschaftliches Engagement würdigen und fördern

Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland erklärt dazu: „Grundsätzlich begrüßen wir, dass zivilgesellschaftliches Engagement durch eine Bundesstiftung gewürdigt und gefördert werden soll. Die jetzige Ausgestaltung springt bei der Bürokratie allerdings zu weit und bei der konkreten Unterstützung von Millionen freiwillig Engagierter zu kurz. So ist eine Geschäftsstelle mit 75 Mitarbeitenden vorgesehen und sind entsprechend umfangreiche bürokratische Abläufe zu erwarten. Zudem wird eine so personalintensiv ausgestattete Geschäftsstelle schon einen Gutteil der zur Verfügung stehenden Mittel verbrauchen. Bei einer angekündigten Haushaltssumme von 30 Millionen Euro jährlich erwarten wir, dass nur die Hälfte bei der engagierten Basis ankommt. Darüber hinaus ist die Zivilgesellschaft mit ihrer jahrzehntelangen Erfahrung nicht ausreichend in der Stiftungsstruktur abgebildet. Wir befürchten, dass dadurch an vielen Stellen Förderungen an den Bedürfnissen der Engagierten vorbeigehen werden.“

Tätigkeit der Stiftung eng Bedarfen von Ehrenamtlichen orientieren

Die öffentlich-rechtliche Stiftung soll als bundesweite zentrale Anlaufstelle Serviceangebote und Informationen bei der Organisationsentwicklung für bürgerschaftliches und ehrenamtliches Engagement bereitstellen und dabei bereits bestehende Bundesgesetze und -programme berücksichtigen. Sie soll Innovationen im bürgerschaftlichen Engagement und Ehrenamt, schwerpunktmäßig im Bereich der Digitalisierung fördern, Engagement- und Ehrenamtsstrukturen stärken sowie Bund, Länder, Kommunen, Wirtschaft und Zivilgesellschaft vernetzen. Begleitend zu ihren Aufgaben soll die Stiftung auch Forschungsvorhaben unterstützen und damit sicherstellen, dass sich die Tätigkeit der Stiftung eng an den Bedarfen der Ehrenamtlichen orientiert und flexibel auf Veränderungen reagieren kann.

In Deutschland engagieren sich rund 30 Millionen Menschen für das Gemeinwohl in verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen, z.B. in Sport- und Kulturvereinen, Kirchen, Rettungsorganisationen, Umweltorganisationen, den Freiwilligendiensten und in der Wohlfahrtspflege. Dieses Engagement ist jedoch nicht in allen Regionen gleich stark ausgeprägt. So sind nur 9 Prozent aller Bürgerstiftungen und nur 15 Prozent aller Freiwilligenagenturen Deutschlands in den ostdeutschen Ländern angesiedelt. Das Gesetz bedarf zum Inkrafttreten noch der Zustimmung des Bundesrates.

Weitere Informationen zur Stiftungsgründung und ihrer Zielsetzung finden sich beim Bundesinnenministerium. 

Quelle: Diakonie Deutschland - Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. und Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat vom 30.01.2020

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