Sexualisierte Gewalt
djb fordert effektive Prävention und umfassenden Schutz von Kindern
![Mädchen streckt Hand nach vorne Mädchen streckt Hand nach vorne](/fileadmin/_processed_/0/1/csm_Stopp-F-nastia1983_f5e7c684fc.jpg)
Am 7. Dezember fand im Rechtsausschuss des Bundestages die Anhörung zum Schutz von Kindern vor sexualisierter Gewalt statt. Als Sachverständige nahm die Vorsitzende der Strafrechtskommission des Deutschen Juristinnenbundes e.V. (djb) Dr. Leonie Steinl teil. Der djb fordert das Schließen verbleibender Schutzlücken sowie effektivere Präventionsmaßnahmen.
14.12.2020
„Im Fokus der Bekämpfung sexualisierter Gewalt muss eine effektive Prävention stehen, da das Strafrecht, insbesondere Strafverschärfungen, nur bedingt geeignet sind, gesellschaftliche Probleme zu lösen“, so Steinl. „Dringend erforderlich ist daher eine Aufstockung der personellen Ressourcen und Kapazitäten bei den Strafverfolgungsbehörden. Zudem muss die Thematik in der pädagogischen, medizinischen als auch juristischen Ausbildung verankert werden. Auch Präventionsveranstaltungen in Kitas und Schulen sollten nicht länger vom Engagement der einzelnen Lehrkräfte oder Erzieher/-innen abhängen.“
Begrüßt wird insbesondere das im Gesetzentwurf vorgesehene Beschleunigungsgebot der Verfahren. Die geplanten Fortbildungsverpflichtungen für Familienrichter/-innen, Jugendrichter/-innen und Jugendstaatsanwälte und -anwältinnen sind ebenfalls ein wichtiger Schritt, den der djb seit Langem fordert. Bedauerlich ist jedoch, dass Qualifikationsanforderungen an Ermittlungsrichter/-innen gänzlich fehlen. Denn die Verwertbarkeit der Kindesaussage muss durch eine optimale Versorgung des Kindes im Verdachtsfall und eine sensibilisierte Vernehmung gesichert werden. Unprofessionell durchgeführte Befragungen gerade kleiner Kinder können dazu führen, dass die Suggestionshypothese nicht widerlegt werden kann und damit der Täter straffrei ausgeht.
Darüber hinaus regt der djb dringend an, die Fortbildungsverpflichtung auszuweiten und das Fortbildungsangebot inhaltlich an den Vorgaben der Istanbul-Konvention auszurichten. „Verpflichtende Fortbildungen für Richter/-innen sind ein zentraler Bestandteil einer geschlechtergerechten, menschenrechtsbewussten Justiz. Eine solche Verpflichtung sollte im Richtergesetz des Bundes verankert werden, wie es auch der Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert.“, betont Prof. Dr. Maria Wersig, Präsidentin des djb.
Die ausführliche Stellungnahme findet sich auf der Webseite des Deutschen Juristinnenbundes.
Quelle: Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 07.12.2020
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