Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetz (IKJHG)

DIJuF-Synopse zum IKJHG-E

Am 16.9.2024 hat das BMFSFJ den Referentenentwurf für das Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetz (IKJHG) veröffentlicht. Ziel ist die Zusammenführung der Eingliederungshilfe (SGB IX) und der Kinder- und Jugendhilfe im SGB VIII. Das DIJuF erstellte eine Synopse zur Veranschaulichung der Änderungen.

09.10.2024

Am 16.9.2024 hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetz – IKJHG) veröffentlicht, mit dem insbesondere die Zusammenführung von Leistungen der Eingliederungshilfe aus dem SGB IX und der Kinder- und Jugendhilfe unter einem Dach, d.h. rechtlich einheitlich im SGB VIII realisiert werden soll (Inklusive Lösung).

Der Referentenentwurf sieht entsprechend umfassende Änderungen im SGB VIII vor. Zum besseren Verständnis hat das DIJuF eine Synopse erstellt, die nicht nur den neu hinzugefügten oder gelöschten Text sichtbar, sondern auch die Verschiebung von inhaltlich unveränderten Regelungen innerhalb des SGB VIII bzw. Formulierungen aus dem SGB IX in das SGB VIII grafisch schnell erfassbar macht (ohne Gewähr für die Vollständigkeit). 

Quelle: Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e.V. (DIJuF) vom 27.09.2024

Redaktion: Paula Joseph

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