Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetz (IKJHG)

Fachkongress der Kinderschutz-Zentren zu den Herausforderungen eines inklusiven Kinderschutzes

Beim Fachkongress der Kinderschutz-Zentren diskutierten 280 Fachkräfte über die Herausforderungen einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe. Gesetzliche Neuerungen, die ab 2028 gelten sollen, wurden vorgestellt. Wichtige Themen waren Gewaltprävention und bessere Kooperation zwischen Jugend- und Eingliederungshilfe.

09.10.2024

Im Rahmen eines bundesweiten hybriden Fachkongresses der Kinderschutz-Zentren am 12. und 13. September 2024 beschäftigten sich mehr als 280 Fachkräfte in Aachen und online mit den Herausforderungen einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe. Dazu konnten bereits erste gesetzliche Neuerungen zu einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe vorgestellt und diskutiert werden. Die neue Zuständigkeit der Jugendhilfe für alle Kinder und Jugendlichen, ob mit oder ohne Behinderung, wird seit Jahren angestrebt und sehr begrüßt. Gleichzeitig bedeutet dies eine große Umstellung in der Praxis. Gefordert sind u.a. neue Konzepte, mehr Kooperationen zwischen Einrichtungen der Eingliederungshilfe und der Jugendhilfe sowie ausreichende finanzielle und personelle Ressourcen.

Auf dem Kongress wurde auch ein Blick auf die Lebenssituation von Kindern und Jugendlichen mit Beeinträchtigung gerichtet und die besondere Vulnerabilität der Betroffenen für Gewalt- und Ausgrenzungserfahrungen dargestellt. Weitere Themen waren die besonderen Belastungen in Familien mit einem Kind mit Behinderung, Anforderungen an eine gelingende Kooperation der Systeme und die inklusive Fachberatung. In Workshops wurden Modelle guter Praxis aus der Eingliederungs- und Jugendhilfe erarbeitet.

Der Kongress der Kinderschutz-Zentren hat gezeigt, dass es eine große Bereitschaft aller Fachkräfte gibt, die Ideen und Herausforderungen einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe im Interesse der betroffenen Familien und der Kinder und Jugendlichen mit Beeinträchtigung gemeinsam umzusetzen. Deutlich wird aber auch, dass es Zeit und Ressourcen braucht, um diesen Weg zu gehen. Dafür hat der Gesetzgeber eine Frist bis zum 01.01.2028 gesetzt. Dann soll das inklusive Kinder- und Jugendhilferecht (IKJHG) in Kraft treten.

Quelle: Die Kinderschutz-Zentren vom 12.09.2024

Redaktion: Paula Joseph

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