Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetz (IKJHG)

Anhörung zum IKJHG-E in Berlin

Am 8.10.2024 fand im Familienministerium die Anhörung der Verbände zum Entwurf des Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe-Gesetzes (IKJHG) statt. Der Entwurf erhielt viel Zuspruch, aber es gab Kritik an der Eingliederungshilfe, der Begrenzung der Erziehungsansprüche und am Rechtsweg.

09.10.2024

Am 8.10.2024 fand die Anhörung der Verbände zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetz – IKJHG) im Familienministerium unter Leitung von Dr. Heike Schmid-Obkirchner und Dr. Carolin Söfker statt. Für das DIJuF hat Katharina Lohse teilgenommen. Es gab viel Zuspruch für den Entwurf. Die Grundkonstruktion der Zusammenführung von SGB IX und SGB VIII (gemeinsame „Dachnorm“, weitreichende Übernahmen aus dem SGB IX) wird breit mitgetragen. Kritisch diskutiert wurden vor allem die Formulierung der Anspruchsvoraussetzungen der Eingliederungshilfe und die mittelbare Bezugnahme auf das Wesentlichkeitskriterium. Kritik gab es außerdem an der Begrenzung der Anspruchsberechtigung für Hilfe zur Erziehung auf Jugendliche, der Nicht-Neuregelung des Leistungserbringungsrechts und – zT – an der Kostenbeteiligung. Ganz überwiegend haben sich die Anwesenden für einen gemeinsamen Rechtsweg von Eingliederungshilfe und Hilfe zur Erziehung vor die Sozialgerichte ausgesprochen. Nach aktueller Planung soll der Entwurf am 6.11.2024 in das Kabinett und am 20.12.2024 in den Bundesrat eingebracht werden. 

Die Stellungnahme des DIJuF zum IKJHG-E und die anderer Fachverbände sowie die DIJuF-Synopse finden Sie auf der neuen Sonderseite zum IKJHG.

Weiterführende Informationen

Quelle: Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e. V. (DIJuF) vom 09.10.2024

Redaktion: Paula Joseph

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