Artikel / Aufsatz

Strukturmodelle inklusiver Jugendhilfe – von den Familien her gedacht

Annika von Walter, Alexa Keinert

Strukturebene: Bund

Im Rahmen der dritten Reformstufe der SGB VIII-Reform sind ab 2028 Eingliederungshilfen nach dem jetzigen SGB IX für Kinder und Jugendliche von den öffentlichen Trägern der Jugendhilfe zu erbringen. Das ist noch ein wenig hin und das entsprechende Gesetzgebungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Doch wer einmal überschlägt, welche Implikationen diese Verwaltungsstrukturreform haben wird, kommt schnell zu dem Schluss, dass eine frühzeitige Auseinandersetzung mit dieser Frage sinnvoll ist. Aber: Wie muss eigentlich ein Jugendamt strukturell aussehen, das diese Eingliederungsleistungen unter seinem Dach verortet hat? Einige Jugendämter haben diesen Weg bereits eingeschlagen. In einer Feldstudie wurden neun von ihnen interviewt und nach dem jeweils gewählten aufbauorganisatorischen Strukturmodell, nach Gründen für das jeweilige Modell und nach dessen Auswirkungen auf Prozesse und Schnittstellen gefragt.

Weitere Informationen befinden sich im Fachartikel „Strukturmodelle inklusiver Jugendhilfe – von den Familien her gedacht“ (PDF: 608 KB).

Herausgeber

AFET Bundesverband für Erziehungshilfe e.V.

Kontakt

public GmbH
Schwedter Straße 9a
10119 Berlin
www.gfa-public.de

E-Mail Adresse

aw@gfa-public.de

Herausgabedatum

2023

Weitere Themen

SGB VIII-Reform
Back to Top