Handlungsempfehlungen
Digitale Teilhabe in Heimen und Internaten stärken
Die Digitalisierung bringt neue Fragestellungen für die Gestaltung des Alltags in stationären Bildungseinrichtungen wie Heimen oder Internaten mit sich – von der zunehmend unkontrollierbaren Nutzung digitaler Medien durch Kinder und Jugendliche bis hin zu neuen rechtlichen Rahmenbedingungen und der gestiegenen Verantwortung der Fachkräfte in diesem Bereich. Eine neue Broschüre der TH Köln und der Uni Hildesheim beschäftigt sich mit diesem Themenkomplex.
01.12.2022
Um die digitale Teilhabe von Kindern und Jugendlichen zu stärken sowie die Ausbildung von Medienkompetenz in Heimen und Internaten zu unterstützen, hat die TH Köln im Projekt „DigiPäd 24/7“ gemeinsam mit der Universität Hildesheim Handlungsempfehlungen und Rechtsinformationen erarbeitet. Die Broschüren sind online kostenlos verfügbar.
„Digitale Medien sind für die soziale Teilhabe sowie die persönliche Entwicklung von Kindern und Jugendlichen sehr bedeutsam“, sagt Prof. Dr. Angela Tillmann vom Institut für Medienforschung und Medienpädagogik der TH Köln. „Leider sind so genannte 24/7-Einrichtungen häufig unzureichend mit Endgeräten ausgestattet und die Nutzung eigener Medien wird in vielen Fällen zeitlich eingeschränkt – das führt zu digitaler Ungleichheit und schränkt die Ausbildung von Medienkompetenz ein.“ Im Projekt „DigiPäd 24/7“ wurden daher Leitlinien für eine erfolgreiche Digitalisierung in stationären Bildungseinrichtungen entwickelt.
Dazu hat das Forschungsteam Kinder, Jugendliche und Fachkräfte in Heimen und Internaten in qualitativen Interviews und Workshops zu deren digitalem Alltag befragt und die jungen Menschen zusätzlich digitale Medientagebücher führen lassen. Zudem analysierte das Team Dokumente zu den Themenbereichen Digitalisierung aus mehreren Wohngruppen. Die Ergebnisse wurden mit allen Akteur:innen diskutiert und in Handlungsempfehlungen übersetzt. Zusätzlich wurden ergänzende Rechtsinformationen für Einrichtungsträger erstellt, unter anderem zu Altersfreigaben, Haftungsfragen und Sicherheitsmaßnahmen.
Bessere Ausstattung und Qualifizierung, mehr Partizipation
Bezogen auf die digitale Infrastruktur haben stationäre Einrichtungen Nachholbedarf: Neben der Ausstattung mit zeitgemäßen, leistungsfähigen digitalen Endgeräten – zur Kommunikation, zum Spielen, zur Informationsbeschaffung und zu Beratungszwecken – zählt auch der Ausbau von schnellen Internetverbindungen zu den vorrangigen Aufgaben. Hinzu kommen die medienpädagogische Qualifizierung und rechtliche Aufklärung des pädagogischen Personals sowie der Leitungen in den Einrichtungen.
„Digitalisierung erfordert einen umfassenden Organisationsentwicklungsprozess. Zu prüfen ist, inwieweit Angebote, Leistungen und Verfahren zukünftig auch digital bereitgestellt werden müssen“, sagt Tillmann. In diesen Prozess sollten Kinder und Jugendliche von Beginn an eingebunden werden, damit passgenaue und niedrigschwellige Angebote entstehen, so Tillmann weiter.
„Junge Menschen haben ein Recht auf eine altersgerechte, selbstbestimmte und diskriminierungsfreie gesellschaftliche Teilhabe – analog und digital“, sagt Prof. Dr. Julia Zinsmeister vom Institut für Soziales Recht der TH Köln. „Aufgabe von 24/7-Einrichtungen ist es daher, allen jungen Menschen gleichberechtigt und barrierefrei Zugang zu Medien sowie zu Medienbildung zu gewährleisten und sie darüber hinaus in einer digitalisierten Welt zu fördern, zu schützen und zu beteiligen. Die von uns entwickelten Handlungsempfehlungen und ergänzenden Rechtsinformationen liefern eine gute Basis, um dieses Ziel zu erreichen.“
Über „DigiPäd 24/7“
Das Projekt „24/7 – Pädagogik – digital: Gelingende Digitalisierung in Heimen und Internaten“ (DigiPäd 24/7) wurde an der TH Köln von Prof. Dr. Angela Tillmann und André Weßel vom Institut für Medienforschung und Medienpädagogik sowie von Prof. Dr. Julia Zinsmeister vom Institut für Soziales Recht geleitet und durchgeführt. Projektpartner war das Institut für Sozial- und Organisationspädagogik der Universität Hildesheim. Das Projekt wurde im Rahmen der Richtlinie zur Förderung und Forschung zu „Digitalisierung im Bildungsbereich – Grundsatzfragen und Gelingensbedingungen“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung über einen Zeitraum von dreieinhalb Jahren gefördert.
Handlungsempfehlungen und ergänzende Rechtsinformationen
Die Handlungsempfehlungen des Projekts und ergänzende Rechtsinformationen stehen kostenfrei online zur Verfügung.
Quelle: Technische Hochschule Köln (TH Köln) vom 29.11.2022
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