Mutterschutzgesetz

Deutschland ratifiziert Übereinkommen zum Mutterschutz

Zur weltweiten Förderung der Gleichstellung erwerbstätiger Frauen und zur internationalen Stärkung des Mutterschutzes hat Deutschland das ILO-Übereinkommen Nr. 183 ratifiziert. Das Übereinkommen verbindet den Arbeitsschutz mit dem Diskriminierungsschutz schwangerer und stillender Frauen. Die Ratifikation ist in enger Kooperation mit den deutschen Sozialpartnern erfolgt.

14.10.2021

„Weltweit erleben viele schwangere oder stillende Frauen nach wie vor Diskriminierung und vielfältige Benachteiligungen am Arbeitsplatz. Mit der Ratifikation des Übereinkommens leistet Deutschland einen bedeutenden Beitrag, um die Gleichstellung erwerbstätiger Frauen weltweit zu fördern. Zugleich senden wir ein klares Signal zur Stärkung internationaler Arbeitsstandards. Sie sind die Grundfesten einer fairen Globalisierung“ sagt Kerstin Griese, die Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Arbeit und Soziales.

Internationale Arbeitsnormen stärken

Die Ratifizierung des Übereinkommmens dient dabei nicht nur der Stärkung des gesetzlichen Mutterschutzes und der Gleichstellung von Frauen, sondern auch der Förderung internationaler Übereinkommen. Auch Reiner Hoffmann, der Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) hebt diese Bedeutung hervor:

„Wir begrüßen, dass die Bundesrepublik Deutschland die Geschwindigkeit der Ratifizierung von ILO-Konventionen in den letzten Jahren merklich beschleunigt hat. Damit wird die Legitimität der internationalen Normensetzung der ILO gestärkt. Mit der Ratifizierung der ILO-Konvention 183 über den Mutterschutz vollzieht die Bundesregierung eine Selbstverständlichkeit, die in Deutschland im Mutterschutzgesetz bereits geregelt ist. 14 Wochen Anspruch auf einen Mutterschaftsurlaub ist im europäischen Vergleich allerdings der Mindestschutz für werdende und stillende Mütter.“ 

Deutsches Mutterschutzgesetz bietet bereits einen umfassenden Schutz für werdende oder stillende Mütter

Dass das deutsche Mutterschutzgesetz bereits einen umfassenden Schutz für werdende oder stillende Mütter und ihre Kinder bietet, wird auch von der Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände (BDA) bestätigt. Laut des BDA seien die Anforderungen des ILO-Übereinkommens 183 über den Mutterschutz dadurch bereits erfüllt und teilweise gehe das bestehende Gesetz sogar darüber hinaus.

Aufgrunddessen seien im Rahmen der Ratifzierung keine gesetzlichen Änderungen erforderlich, jedoch trage die Ratifizierung des Übereinkommens dazu bei internationale Arbeitsnormen insgesamt zu stärken.

Zum ILO-Übereinkommen Nr. 183

Das Übereinkommen Nr. 183 wurde im Jahr 2000 von der internationalen Arbeitsorganisation ILO, einer Sonderorganisation der Vereinten Nationen, verabschiedet und bislang von 38 Staaten ratifiziert. Es zielt darauf ab, durch umfassende Regelungen über den Mutterschutz die Gleichstellung aller erwerbstätigen Frauen sowie den Gesundheitsschutz und die Sicherheit von Mutter und Kind weltweit zu fördern, während gleichzeitig die unterschiedliche wirtschaftliche und soziale Entwicklung der Mitgliedstaaten berücksichtigt wird.

Die inhaltlichen Schwerpunkte des Übereinkommens sind:

  • Der Gesundheitsschutz und die ärztliche Betreuung von Mutter und Kind,
  • der Anspruch auf einen Mutterschaftsurlaub von mindestens 14 Wochen mit einer Geldleistung von mindestens zwei Dritteln des bisherigen Arbeitsentgelts der Frau,
  • der Kündigungsschutz,
  • das Rückkehrrecht zur selben oder gleichwertigen Arbeit sowie
  • das Verbot der Diskriminierung der Beschäftigten wegen einer Schwangerschaft oder Stillzeit.

Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales vom 30.09.2021

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