Jugendaustausch

Deutsch-türkischer Austausch zur Stärkung kommunaler Jugendpartizipation

Im Rahmen des Deutsch-türkischen Austauschprogramms „Gestalte Deine Stadt!“ sucht die Jugendbrücke Partnerorganisationen, um engagierte Jugendliche und junge Erwachsene in den Austausch zu bringen. Deutsche und türkische Kommunen und Organisationen aus Städtepartnerschaften können sich mit Projektideen zur Stärkung von Jugendpartizipation auf kommunaler Ebene bewerben. Die innovativsten Ideen setzt die Jugendbrücke zusammen mit den Antragstellenden um.

27.09.2022

Ziel des Programms „Gestalte Deine Stadt!“ ist es, junge Menschen zu Themen kommunaler Mitbestimmung in den Dialog zu bringen und sie zu befähigen, eine noch aktivere Rolle in der Gesellschaft einzunehmen – und das im Austausch mit Gleichaltrigen aus der Türkei und Deutschland.

Dafür begegnen sich politisch und gesellschaftlich engagierte Jugendliche und junge Erwachsene aus deutschen und türkischen Städten, die über einen Städtepartnerschafts- oder Freundschaftsvertrag verbunden sind. Sie besuchen sich in ihren Heimatstädten und erfahren, wie kommunale Jugendbeteiligung dort gelebt wird. Beispielsweise nehmen sie an Sitzungen von Gremien, Ausschüssen, Jugendparlamenten oder Netzwerktreffen teil und treffen sich mit Bürgerbeauftragten, -vertretungen und Vereinen. Sie organisieren Workshops, erarbeiten Ideen zur Stärkung der kommunalen Teilhabe und diskutieren deren Umsetzung mit Entscheider*innen.

Informationen zur Ausschreibung

Im Zeitraum 01. Dezember 2022 bis 30. August 2023 werden zwei Projekte mit jeweils einer physischen Hin- und Rückbegegnung gefördert. Weitere digitale Begegnungen sind erwünscht.

Wer kann sich bewerben?

Bewerben können sich Körperschaften des öffentlichen Rechts oder gemeinnützige Körperschaften des privaten Rechts mit Sitz in Deutschland in Kooperation mit Partnerorganisationen in Städten in der Türkei.

Welche Mittel stehen zur Verfügung?

„Gestalte Deine Stadt!“ wird von Erasmus+ gefördert. Für je eine physische Hin- und Rückbegegnung mit einer jeweiligen Dauer von bis zu sieben Tagen (inkl. Reisetage) stehen folgende Mittel zur Verfügung:

  • Reisekosten für ca. 22 Jugendliche und 4 Gruppenleiter*innen
  • Unterbringungs- und Verpflegungskosten (32 EUR p.P. in der Türkei und 41 EUR p.P. in Deutschland)
  • Organisationskostenzuschuss in Höhe von insgesamt bis zu 1.000 EUR pro Begegnung (z.B. für Raummieten, Workshopmaterialien, Anleihe von Technik)
  • Reisekosten für vorbereitende Besuche der Gruppenleiter*innen

Personal- sowie Investitions- und Strukturkosten (wie z. B. die Anschaffung von Kameras, Fotoapparaten, Computern, Druckern, Festplatten, Beamern, Stellwänden usw.) können nicht gefördert werden.

Das Projetbudget wird gemeinsam von den Antragstellenden und der Jugendbrücke erarbeitet. Maßgeblich sind die Pauschalen für Gruppenmobilitäten im Jugendbereich von Erasmus+. Die Einbringung von Eigen- und Drittmitteln durch die Partnerorganisationen ist von Vorteil.

Wer sind die Teilnehmenden?

Teilnehmende des Projektes sind Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von 13 bis 30 Jahren. Sie sind aktiv in ihre Heimatstädte eingebunden und in der Lage, die Stimmen junger Menschen zu vertreten (z.B. Vertreter:innen von Jugendparlamenten, Jugendverbänden und Studierenden-Vertretungen). Vorrang haben Projekte, die Jugendliche und junge Erwachsene mit geringeren Chancen und insbesondere Migrationshintergrund und/oder Fluchterfahrung einbeziehen.

Wer konzipiert die Begegnungsprojekte und wer setzt sie um?

Die Begegnungsprojekte werden von den Antragstellenden gemeinsam mit der Jugendbrücke konzipiert und umgesetzt. Hierfür schließt die Jugendbrücke mit den Antragstellenden aus Deutschland eine Vereinbarung hinsichtlich der Kooperation über die gemeinsame Umsetzung des Projektes ab. Die Partnerorganisationen koordinieren – wenn sinnvoll und wirtschaftlich – auch logistische und administrative Aufgaben wie die Buchung von Flügen, Unterkünften und Veranstaltungsräumen. Die Jugendbrücke leitet die hierfür notwendigen Mittel weiter. Junge Menschen sollten sowohl bei der Antragstellung als auch bei der Planung, Umsetzung und Auswertung der Projekte einbezogen werden.

Nach Auswahl der Projekte organisiert die Jugendbrücke einen digitalen Projektentwicklungsworkshop mit den Partnerorganisationen. Ziel des Workshops ist es, die Zusammenarbeit und das Projektdesign gemeinsam zu gestalten und die nächsten Schritte zu definieren. Zudem besteht die Möglichkeit der Förderung eines Vorbereitungstreffens der Gruppenleitungen.

Die Jugendbrücke trägt gegenüber der Nationalagentur für Erasmus+ die Verantwortung für die Umsetzung der Aktivitäten, Verwendung der Mittel sowie die Überwachung und Einhaltung der Erasmus+-Qualitätsstandards. Die Partnerorganisationen stellen jeweils mindestens zwei Gruppenleiter:innen und sind für die Teilnehmenden-Akquise verantwortlich.

Welche Unterlagen sind Teil des Antrags?

  • Ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
  • Kopie des Freistellungsbescheides als Kopie bei gemeinnützigen Körperschaften des privaten Rechts

Nach welchen Kriterien werden die Anträge bewertet?

Bei der Bewertung der Anträge werden folgende Kriterien besonders berücksichtigt:

  • Schwerpunkt auf kommunaler Jugendpartizipation und Einbeziehen junger Menschen in politische Entscheidungsprozesse
  • Bezug zu mindestens einem der folgenden Themenschwerpunkte:
    • Inklusion und Vielfalt
    • Partizipation und gesellschaftliches Engagement
    • Nachhaltigkeit, Umwelt- und Naturschutz 
    • Digitaler Wandel
  •     Einbeziehung von Jugendlichen und jungen Erwachsen in den gesamten Projektverlauf (inkl. Konzeption, Umsetzung und Nachbereitung)
  •     Beitrag zur Stärkung der kommunalen Teilhabe und Partizipation junger Menschen mit geringeren Chancen (basierend auf der Inklusionsstrategie von Erasmus+)
  •     Qualität des beantragten Projektdesigns inkl. Ideen für innovative Formate und Methoden
  •     Öffentlichkeitswirksame Maßnahmen
  •     Klima- und Umweltfreundlichkeit des Projekts  
  •     Geschlechterparität

Bis wann man sich bewerben kann?

Die Projektanträge und das Bewerbungsformular müssen postalisch bis zum 31. Oktober 2022 eingereicht werden. Projekte, die bereits begonnen haben, können nicht berücksichtigt werden.

Die Anträge müssen an die Adresse der Deutsch-Türkischen Jugendbrücke gesendet werden.
Für Rückfragen steht die Projektmanagerin Nadine Kaiatz per E-Mail oder Telefon zur Verfügung.

Das Programm wird von der Europäischen Union kofinanziert.

Quelle: Deutsch-Türkische Jugendbrücke

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