Coronavirus
BW: Handlungsempfehlungen für Angebote der Kinder- und Jugendarbeit
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Gemeinsam mit den freien Trägern sowie den Kommunalverbänden hat das Sozialministerium Baden-Württemberg in einer Arbeitsgruppe Empfehlungen entwickelt, unter denen Sommerferienangebote stattfinden können.
23.06.2020
Ob Waldheim, Zeltlager oder andere Freizeit- und Ferienprogramme: Angesichts der Corona-Pandemie sind solche Angebote der Kinder- und Jugendarbeit sowie der Jugendsozialarbeit in diesem Jahr wichtiger denn je. Sie bieten jungen Menschen Freiräume und ermöglichen Gemeinschaft mit Gleichaltrigen. Darüber hinaus finden Kinder und Jugendliche ein offenes Ohr bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Gemeinsam mit den freien Trägern sowie den Kommunalverbänden hat das Sozialministerium in einer Arbeitsgruppe Empfehlungen entwickelt, unter denen Sommerferienangebote stattfinden können.
„Uns ist allen klar, dass Freizeitaktivitäten in diesem Jahr nur unter besonderen Vorsichtsmaßnahmen stattfinden können“, sagte Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha. „Dennoch wollen wir jungen Menschen auch in diesem Sommer Ferienprogramme ermöglichen. Ich freue mich ganz besonders, dass wir dank der konstruktiven Zusammenarbeit aller Beteiligten in einer Arbeitsgruppe bereits am 29. Mai eine erste Corona-Verordnung für Angebote der Kinder- und Jugendarbeit sowie der Jugendsozialarbeit verkünden konnten“.
Planungssicherheit für freie Träger und Kommunen
Die freien Träger und Kommunen benötigen Planungssicherheit für die vielseitigen Freizeitangebote, die jedes Jahr in den Sommerferien stattfinden. Das betrifft insbesondere Waldheime und die Stadtranderholung sowie Zeltlager und andere Angebote, bei denen Teilnehmende für mehrere Tage außerhalb des Elternhauses in einer Einrichtung oder in Zelten übernachten. Für diese Angebotsformen wurde mit Rücksicht auf die weiterhin angespannte Pandemiesituation ein praktikabler Rahmenplan erstellt, mit dem die Träger ihre Angebote bis zu den Sommerferien vorbereiten können.
Bis Mitte Juli soll die Gesamtzahl der an Angeboten beteiligten Teilnehmenden und Betreuenden auf bis zu 100 Personen erhöht werden, falls dies das Infektionsgeschehen zulässt. In diesem Umfang sollen im Sommer auch wieder mehrtägige Freizeiten in Angeboten der Waldheime und Stadtranderholung und Übernachtungsfreizeiten in Zeltlagern und festen Einrichtungen möglich sein. Für Angebote, die Übernachtungen beinhalten, sollen dabei zusätzlich zu einem bereits jetzt notwendigen Hygienekonzept Maßnahmen zum Präventions- und Ausbruchsmanagement vorbereitet werden, um im Ernstfall im Zusammenwirken mit dem lokalen Gesundheitsamt die schnelle Eindämmung eines lokalen Infektionsherds sicherzustellen.
Download
Empfehlungen für die Kinder- und Jugendarbeit sowie die Jugendsozialarbeit (PDF, 196 KB)
Quelle: Staatsministerium Baden-Württemberg vom 09.06.2020
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