Freiwilliges Engagement
BJR: Jugendarbeit absichern fürs Gemeinwohl
Der Bayerische Jugendring (BJR) setzt sich für die richtige Rahmensetzung ehrenamtlichen Engagements in der Jugendarbeit ein und hat konkrete Forderungen zur Verbesserung an den Gesetzgeber aufgestellt. Zudem hat der BJR neue Qualitätsstandards für Jugendleiter/-innen-Ausbildung beschlossen, die die grundlegenden Kompetenzen von Jugendleiter(inn)en festsetzen.
24.10.2018
Jugendarbeit lebt vom Engagement vieler junger Menschen und von gemeinsamen Grundsätzen: demokratisch, selbstorganisiert, freiwillig und ehrenamtlich. Um dieses ehrenamtliche Engagement in der Jugendarbeit in ihrer Vielfalt abzusichern und ihre Wirkkraft für das demokratische Zusammenleben entfalten zu können, fordert die Vollversammlung des Bayerischen Jugendrings (BJR) Unterstützung vom Gesetzgeber.
Ehrenamt durch hauptberufliche Ressourcen unterstützen
Ehrenamtliches Engagement in der Jugendarbeit benötigt hauptberufliche personelle Ressourcen zur strukturellen Unterstützung. Daneben braucht es eine verlässliche finanzielle und bedarfsgerechte Förderung, um sowohl eine qualitativ hochwertige Aus- und Fortbildung von ehrenamtlichen Jugendleiter/-innen sicherzustellen als auch Aktivitäten der Jugendarbeit zu ermöglichen.
Keine veränderte Bewertung von nebenberuflicher Tätigkeit
Erhalten Jugendleiter/-innen für eine zweiwöchige Ferienfreizeit nach dem Jugendarbeitfreistellungsgesetz eine Aufwandsentschädigung, ist diese voll steuerpflichtig, da keine Nebenberuflichkeit mehr vorliegt. Grund hierfür: Bisher wurde die Nebenberuflichkeit auf Basis des Kalenderjahrs berechnet. Das Bayerische Landesamt für Steuern weicht davon ab und nimmt den tatsächlichen Vertragszeitraum als Grundlage her, in dem die Nebenberuflichkeit maximal ein Drittel der regulären Arbeitszeit umfassen darf. Damit wird die Freistellung ad absurdum geführt. Die Bewertung der Nebenberuflichkeit muss das ehrenamtliche Engagement in der Jugendarbeit berücksichtigen – für Übungsleiter/-innen als auch für Jugend(gruppen)leiter/-innen.
Verdienstausfall auf alle Bereiche von Jugendarbeit ausweiten
Beschäftigte ehrenamtliche Jugendleiter/-innen erhalten Verdienstausfall, wenn sie Aus- und Fortbildungen besuchen oder leiten und wenn sie für deren Vorbereitung an Tagungen oder Veranstaltungen teilnehmen. Über 80 Prozent der beantragten Fälle, nämlich Ferienfreizeiten und internationale Jugendbegegnungen, sind jedoch vom Jugendarbeitfreistellungsgesetz nicht abgedeckt. Junge Menschen können sich dann in der Regel ehrenamtliches Engagement ohne Lohnfortzahlung ‒ fünf Arbeitstage entsprechen etwa 25 Prozent des Monatslohns ‒ nicht leisten. Der BJR fordert deshalb, ehrenamtliches Engagement zu stärken und sinnvolle Freizeitbeschäftigung für junge Menschen zu ermöglichen, indem die Gründe für Verdienstausfall auf alle Bereiche der Jugendarbeit ausgeweitet werden.
Zweckbetriebe in der Jugendarbeit auch weiterhin steuerbegünstigt
In der Jugendarbeit sind steuerbegünstigte Zweckbetriebe (Einrichtungen, Veranstaltungen, Reisen) wichtiger Bestandteil der Gesamttätigkeit einer Organisation. Dort steht das freiwillige Engagement junger Menschen im Mittelpunkt und erfüllt unmittelbar die Ziele des § 1 Sozialgesetzbuch VIII. Bei der Beurteilung dieser Zweckbetriebe durch Finanzbehörden und Ministerien muss auch weiterhin gewährleistet sein, dass bei der Rechtsabwägung stets zu Gunsten der Kinder- und Jugendarbeit entschieden wird.
Sozialversicherungspflicht für ehrenamtliches Engagement klar regeln
Neben der Steuerbefreiung ist auch die Befreiung von Sozialversicherungsabgaben wichtig. Die Tätigkeit von verantwortlichen Vorsitzenden in größeren Jugendorganisationen darf nicht als abhängige Beschäftigung betrachtet werden. Während die Einschätzung der Unfallversicherung dazu klar ist, werden gerade im Bereich der Rentenversicherung andere Maßstäbe angelegt. Hier muss die Differenzierung der Unfallversicherung auch für alle anderen Sozialversicherungen gelten.
Weitere Informationen zu den Forderungen finden sich im Beschluss der BJR-Vollversammlung „Für eine richtige Rahmensetzung ehrenamtlichen Engagements in der Jugendarbeit!“.
Qualitätsstandards für die Ausbildung von Jugendleiter(inne)n
Die Delegierten der BJR-Vollversammlung haben darüber hinaus neue Qualitätsstandards für die Ausbildung von Jugendleiter/-innen in der Jugendarbeit beschlossen. Damit werden die grundlegenden Kompetenzen von Jugendleiter/-innen herausgehoben festgesetzt. In der Ausbildung wird damit der Freiraum zur Vermittlung der Kernkompetenzen und der damit im Zusammenhang stehenden Inhalte erhöht.
Quelle: Bayerischer Jugendring vom 23.10.2018
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