Mecklenburg-Vorpommern
Bis zu 510.000 Euro für Kinder- und Jugendfreizeiten
Das Land stellt aus dem Bundesaktionsprogramm „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ für die Jahre 2021 bis 2023 zusätzliche Mittel für Kinder- und Jugendfreizeiten zur Verfügung.
10.08.2021
Kinder und Jugendliche waren in den vergangenen Monaten während der Pandemie von den Einschränkungen des täglichen Lebens in besonderem Maße betroffen. Vor allem soziale Kontakte und das für die Entwicklung junger Menschen essentielle Miteinander mit Gleichaltrigen fehlten.
Ziel des „Aktionsprogramms Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ist daher nicht nur das bildungsorientierte Aufholen von Lernrückständen. Auch die neuerliche Ermöglichung des sozialen Lernens und des Miteinanders im Sport, in der Freizeit, außerhalb des eigenen Haustandes und der Bildungseinrichtungen soll wieder in den Fokus rücken.
Angebote zur Erholung für Kinder und Jugendliche
„Kinder- und Jugendfreizeiten kommen angesichts der Einschränkungen für junge Menschen in den vergangenen Monaten eine besondere Ausgleichsfunktion zu“, sagte Jugendministerin Stefanie Drese. Das Land Mecklenburg-Vorpommern stellt deshalb aus dem Bundesaktionsprogramm „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ für die Jahre 2021 bis 2023 zusätzlich bis zu 510.000 Euro für Kinder- und Jugendfreizeiten zur Verfügung. Das erklärte Ziel des Aktionsprogramms ist es, jungen Menschen kurzfristig den Zugang zu Angeboten der Kinder- und Jugenderholung zu ermöglichen.
„Für mich als Jugendministerin ist es ein besonderes Anliegen, möglichst viele Kinder und Jugendliche zu erreichen. Und insbesondere diejenigen, die üblicherweise nicht in den Genuss von Erholungsurlauben kommen. Ich freue mich daher, dass der Landesregierung eine zügige Umsetzung des Aktionsprogramms des Bundes auf Landesebene gelungen ist“, ergänzte die Ministerin.
Träger und Veranstalter können bis zu 25 Euro pro Tag und Person für Angebote der Kinder- und Jugenderholung als Förderung beantragen. Dies gilt – schon mit Blick auf die kommenden Herbstferien – vor allem für Kinder- und Jugendfreizeiten sowie -reisen, aber auch für Tages- und Wochenendausflüge.
Bei der Umsetzung der Angebote setzt die Landesregierung auf eine breite Unterstützung und Akzeptanz durch die Trägerlandschaft. „Ich hoffe, dass diese zusätzlichen Fördermöglichkeiten auch von möglichst vielen Trägern genutzt werden, die bislang noch keine Kinder- und Jugendfreizeiten durchgeführt haben“, erklärte Drese weiter. Die Ministerin bittet daher alle Träger der Kinder- und Jugendhilfe im Land, die Möglichkeiten einer Förderung zu prüfen und auszuschöpfen. Anträge können ab sofort beim Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern (LAGuS M-V) gestellt werden.
Weiterführende Informationen können den „Hinweisen zur Gewährung von Zuwendungen aus dem Aktionsprogramm von Bund und Ländern „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ für die Jahre 2021 bis 2023 für die zusätzliche Förderung von Kinder- und Jugendfreizeiten“ vom 30. Juli 2021 entnommen werden.
Die Antragsunterlagen sind auf der Homepage des LAGuS M-V verfügbar.
Quelle: Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung vom 03.08.21
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