Kinder- und Jugendschutz
Begriffs-Leitfaden für den Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexualisierter Gewalt
Am 2. Dezember 2019 wurde im Rahmen der konstituierenden Sitzung des Nationalen Rats gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen, von ECPAT Deutschland e.V. und der Bundesarbeitsgemeinschaft der Kinderschutz-Zentren e.V. ein terminologischer Leitfaden als Orientierungshilfe für einen bewussten und sensibilisierten Sprachgebrauch bei sexueller Ausbeutung und sexualisierter Gewalt veröffentlicht.
04.12.2019
Mit angemessener Sprache Kinder gemeinsam besser vor sexualisierter Gewalt und sexueller Ausbeutung schützen
Im Alltag nutzen immer noch viele Behörden, Medienschaffende, Wissenschaftler/-innen regelmäßig Begriffe um sexuelle Ausbeutung oder sexualisierte Gewalt zu beschreiben, die weder zutreffend sind noch eine Sensibilität gegenüber den betroffenen Kindern aufweisen und teilweise sehr bagatellisierend wirken. So lesen wir in Medien, in Gesetzen oder wissenschaftlichen Abhandlungen von der Kinderprostituierten oder dem Kindersextouristen. Es ist von Kinderpornographie oder Kinderschändern die Rede. Doch diese Begriffe beschreiben keineswegs angemessen das, was Kindern widerfahren ist.
Kinderprostitution ist nicht angemessen, denn ein Kind hat die Prostitution nicht als Arbeit gewählt, sondern ist Opfer einer Straftat geworden, bei der es durch die Prostitution ausgebeutet wurde oder noch wird. Der Begriff Kindersextourist impliziert bspw. es handele sich um eine legitime Form des Tourismus. Dabei wird die touristische Infrastruktur für sexuelle Gewalt gegen Kinder ausgenutzt. Angemessen wäre hier die Bezeichnung „reisender Sexualstraftäter“. Auch den Begriff Kinderschänder gilt es zu vermeiden, denn dem betroffenen Kind haftet keine Schande an.
Orientierungshilfe für Begrifflichkeiten
Schutz von Kindern vor sexualisierter Gewalt und Ausbeutung sollte heutzutage auf einem reflektierten Sprachgebrauch basieren. Auch bedürfen neue Entwicklungen infolge der zunehmenden Digitalisierung und des Internets wie das „Online-Grooming“ und Live-Streaming von sexuellem Missbrauch einer Weiterentwicklung der angemessenen Begrifflichkeiten.
Hierzu bietet der Terminologische Leitfaden vielfältige Hilfen an. Die Botschaft lautet: „Wir müssen keine neue Sprache lernen, wir müssen nur bewusster mit ihr umgehen!“. Daher enthält der Leitfaden Beispiele, Erklärungen und alternative Formulierungen.
Zu finden ist der Leitfaden unter www.terminologie.ecpat.de
Eine internationale interinstitutionelle Arbeitsgruppe im Umfeld des UN-Kinderrechteausschuss, initiiert von ECPAT International (Ending the Sexual Exploitation of Children), einigte sich auf angemessene Begriffe rund um die Thematik der sexuellen Ausbeutung und der sexualisierten Gewalt an Kindern und veröffentlichte bereits 2016 auf Englisch, Französisch und Spanisch den Terminologischen Leitfaden unter dem Namen „Luxembourg Guidelines“, zu finden unter www.luxembourgguidelines.org.
Bund-Länder-NGO-Arbeitsgruppe
Die deutsche Version des Terminologischen Leitfadens wurde in einer hochrangigen Arbeitsgruppe, die sich auf Anregung der Bund-Länder-NGO-Arbeitsgruppe zum Schutz von Kindern vor sexueller Gewalt und Ausbeutung gebildet hatte, abgestimmt und an den Sprachgebrauch im Deutschen angepasst. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend begleitete und ermöglichte durch eine finanzielle Förderung diesen Prozess in Deutschland. Am 2. Dezember 2019 wurde die deutsche Version des Leitfadens, im Rahmen der konstituierenden Sitzung des Nationalen Rats gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen, von ECPAT Deutschland e.V. und der Bundesarbeitsgemeinschaft der Kinderschutz-Zentren e.V. veröffentlicht.
Dr. Susanna Greijer, die als Rechtsexpertin für ECPAT International in der interinstitutionellen Arbeitsgruppe an den Luxembourg Guidelines mitgewirkt hat, kennt genau den sehr herausfordernden Prozess, bei dem verschiedene Fachleute und Interessengruppen gut zusammenarbeiten müssen, damit ein solches Instrument erfolgreich an den nationalen Kontext angepasst werden kann. Sie könne, so Dr. Greijer, daher Deutschland nur zu dem gelungenen Ergebnis gratulieren und hoffe, „dass der deutsche Gesetzgeber und die politischen Entscheidungsträger, die Medien, aber natürlich auch die Kinderrechts- und Kinderschutz-Fachleute im ganzen Land den Leitfaden für diese komplexen und sensiblen Themen lesen und nutzen werden.”
Weiterführende Informationen
Unter www.terminologie.ecpat.de sind weitere Materialien und praktische Hilfen zu finden, zum Beispiel ein Erklärvideo für eine gemeinsame Sprache sowie eine Ampelliste für einen leichten Begriffs-Check, gemeinsam herausgegeben von ECPAT Deutschland e.V. und den Kinderschutz-Zentren e.V.
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Quelle: ECPAT Deutschland e.V. – Arbeitsgemeinschaft zum Schutz der Kinder vor sexueller Ausbeutung und Bundesarbeitsgemeinschaft der Kinderschutz-Zentren e.V. vom 02.12.2019
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