Forderung

Barrierefreiheit ist der Schlüssel zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben

Anlässlich der Anhörung des Bundestagsausschusses für Arbeit und Soziales zum so genannten Barrierefreiheitsstärkungsgesetz fordert das Deutsche Institut für Menschenrechte die Bundesregierung auf, den vorliegenden Gesetzentwurf nachzubessern und für mehr Barrierefreiheit zu sorgen.

29.05.2021

„Barrierefreiheit ist der Schlüssel zur gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am gesellschaftlichen Leben. Deshalb kritisieren wir, dass der derzeitige Gesetzentwurf Barrierefreiheit nur für bestimmte digitale Produkte und Dienstleistungen vorschreibt, sich auf Verbrauchergeschäfte beschränkt und zahlreiche Ausnahmetatbestände sowie überlange Fristen zur Umsetzung ermöglicht. Sollte das Gesetz in der jetzigen Form beschlossen werden, würde das Menschen mit Behinderungen über einen unverhältnismäßig langen Zeitraum ausschließen. [...] Wenn künftig der Bankautomat barrierefrei zugänglich ist, die Treppenstufen am Eingang aber den Zugang verwehren, ist Barrierefreiheit noch lange nicht erreicht“, erklärt Leander Palleit, Leiter der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Instituts.

Gleichberechtigter Zugang zu Einrichtungen, Dienstleistungen und Produkten

Deutschland habe sich durch die Unterzeichnung der UN-Behindertenrechtskonvention dazu verpflichtet, Menschen mit Behinderungen einen gleichberechtigten Zugang zu allen Einrichtungen, Dienstleistungen und Produkten, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen, zu ermöglichen.

European Accessibility Act

Mit dem „Barrierefreiheitsstärkungsgesetz“ will die Bundesregierung die EU-Richtlinie zur Barrierefreiheit umsetzen. Damit werden erstmals private Unternehmen verpflichtet, bestimmte digitale Produkte und Dienstleistungen barrierefrei anzubieten. Dazu zählen Computer, Smartphones, der Online-Handel oder digitale Angebote im Fernverkehr, etwa Reiseinformationen. Das Gesetz soll 2025 in Kraft treten, für einige Fälle ist zusätzlich eine weitere Umsetzungsfrist von mehreren Jahren vorgesehen. Serviceterminals und Bankautomaten müssen nach dem Gesetzentwurf sogar erst 15 Jahre später, also 2040, barrierefrei sein.

Quelle: Deutsches Institut für Menschenrechte e. V. vom 17.05.2021

Redaktion: Sofia Sandmann

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