Flucht und Migration

Ausländerrecht und Kinder- und Jugendhilfe – Kooperationsgrundlage Kindeswohl

Der Deutsche Verein veranstaltet eine Fachveranstaltung zum Kindeswohl als Kooperationsgrundlage für die Zusammenarbeit von Ausländerbehörden und Jugendämtern. Die Tagung findet vom 4. bis 6. Oktober 2017 in Berlin statt. Anmelden können sich Tandems aus Ausländerbehörden und Jugendämtern bis zum 4. August 2017.

17.07.2017

Die Veranstaltung richtet sich an Ausländerbehörden und Jugendämter. Ausgehend von dem gemeinsamen Schutzauftrag "Kindeswohl" ist es das Ziel, die Kooperationsmöglichkeiten zu identifizieren bzw. zu stärken. In der Fachveranstaltung werden Unsicherheiten von Fachkräften in den Ausländerbehörden und der Kinder- und Jugendhilfe bei der Wahrung ihres Schutzauftrages in rechtlich nicht eindeutigen/ kontroversen Einzelfällen aufgegriffen und diskutiert. Auf der Grundlage der praktischen Erfahrungen sowie der rechtlichen Rahmenbedingungen werden gemeinsam mit den Teilnehmenden (weitere) Kooperationsmöglichkeiten erarbeitet.

Um dieses Konzept umsetzen zu können, werden Anmeldungen nur dann angenommen, wenn sich Jugendamt und Ausländerbehörde aus derselben Kommune im TANDEM anmelden. 

Weitere <link https: www.deutscher-verein.de de external-link-new-window und anmeldung beim deutschen>Informationen zur Veranstaltung und die Anmeldeformulare stehen auf der Webseite des Deutschen Vereins zur Verfügung. 

Quelle: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. vom 17.07.2017 

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