Demokratie
Antidiskriminierungsstelle: Staat steht in der Bringschuld
Bei der Anhörung des Kabinettsausschusses zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus hat die unabhängige Antidiskriminierungsstelle des Bundes eine deutliche Stärkung der bundesweiten Beratung gegen rassistische Diskriminierung angemahnt. Es brauche zudem einen starken Diskriminierungsschutz der in den Alltag hineinwirke.
11.09.2020
„Der Staat steht den Betroffenen gegenüber in der Bringschuld. Er muss sicherstellen, dass alle Menschen ohne Angst vor Diskriminierung und rassistischen Anfeindungen in Deutschland leben und gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilhaben können“, sagte Bernhard Franke, kommissarischer Leiter der Antidiskriminierungsstelle. Franke verwies bei der Anhörung im Bundeskanzleramt in Berlin auch auf das deutlich gestiegene Beratungsaufkommen. Allein bei der Antidiskriminierungsstelle gingen bis Mitte August mehr Anfragen ein als im gesamten Vorjahr. Einen ähnlichen Trend vermeldeten auch nichtstaatliche Stellen.
Die Antidiskriminierungsstelle hält es daher für notwendig, erstens das Beratungsangebot des Bundes personell zu stabilisieren und zweitens über ein Bund-Länder-Programm für einen Ausbau und eine stetige Finanzierung nicht-staatlicher Beratungsstellen zu sorgen. In einem anlässlich des Koalitionsausschusses am heutigen Mittwoch vorlegten Eckpunktepapier spricht sich die Antidiskriminierungsstelle überdies für eine Stärkung des rechtlichen Schutzes vor Diskriminierung aus.
Bundesweite Kampagnen gegen Diskriminierung
„Wir erleben, dass das Diskriminierungsverbot als schwach empfunden wird, weil Menschen sich mit seiner Durchsetzung allein gelassen fühlen. Ich greife nur zwei heraus: Die viel zu kurzen Fristen für die Geltendmachung von Ansprüchen müssen verlängert werden, denn für viele Menschen ist es schon zu spät, um gegen eine Diskriminierung vorzugehen, wenn sie sich bei uns melden. Und eigene Klagerechte für qualifizierte Verbände und gegebenenfalls auch für die Antidiskriminierungsstelle, wie sie in vielen Nachbarländern üblich sind, könnten das Gefühl verringern, dass das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz ein zahnloser Tiger sei“, sagte Franke.
Eine erfolgreiche Strategie zur Bekämpfung von Rassismus müsse in die Mitte der Gesellschaft hineinwirken und dürfe sich nicht auf das zweifelsohne notwendige Vorgehen gegen Extremismus und radikale Ränder beschränken, ergänzte Franke. „Tragende Säule einer solchen Strategie ist ein starker Diskriminierungsschutz, der in den Alltag hineinwirkt.“ Gleichzeitig gilt es, Diskriminierung präventiv anzugehen, um gesellschaftlicher Spaltung vorzubeugen, beispielsweise durch bundesweite Kampagnen gegen Diskriminierungen. Auch die Datenlage zu Diskriminierungen müsse verbessert werden. Im Verbund mit Maßnahmen von Sicherheitsbehörden, der Förderung von Vielfalt und einem breiten Ansatz zur Demokratieförderung leiste auch der Diskriminierungsschutz einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung von Rassismus und Rechtsextremismus.
Das Eckpunktepapier „Gegen Rassismus, für Gleichbehandlung: Vorschläge der Antidiskriminierungsstelle des Bundes zur Stärkung des Schutzes vor Diskriminierung in Deutschland“ (PDF, 206 KB) steht online zur Verfügung.
Hintergrund
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes ist eine unabhängige Anlaufstelle für Menschen, die von Diskriminierung betroffen sind. Sie wurde 2006 mit Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes eingerichtet. Sie betreibt Öffentlichkeitsarbeit und Forschung zum Thema Diskriminierung und bietet eine rechtliche Erstberatung für Menschen, die aufgrund der ethnischen Herkunft, Religion, Weltanschauung, sexuellen Identität, des Alters, einer Behinderung oder des Geschlechts benachteiligt worden sind.
Quelle: Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Pressemitteilung vom 02.09.2020
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