Gesundheit
Anhörung §219a StGB im Bundestag: AWO lehnt Eilverfahren ab
Der Bundestag berät zur Zeit über einen Gesetzentwurf zur Verbesserung der Information über einen Schwangerschaftsabbruch. Die öffentliche Anhörung im Rechtsausschuss wurde mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen bereits auf den 18.02.2018 terminiert. Dieses Verfahren lehnt die AWO ab und fordert weiterhin eine ersatzlose Streichung des §219a StGB.
18.02.2019
Anlässlich der öffentlichen Expertenanhörung im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages zur Reform des §219a StGB am 18.02.2019 erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler: „Die breit geführte Debatte um die Durchsetzung des Informationsrechts von ungewollt schwangeren Frauen und um die Berufsfreiheit von Ärztinnen und Ärzten zeigt, wie groß das öffentliche Interesse an diesem Thema ist. Dieses berechtigte Interesse durch ein Eilverfahren im Bundestag zu ignorieren und damit die politische Auseinandersetzung einfach so abzuwürgen, anstatt sie im Parlament angemessen zu Ende zu führen, wird weder dem Thema noch dem Interesse der Menschen gerecht.“
Die SPD-Bundestagsfraktion hat den bisherigen Kompromiss der Großen Koalition zur Reform des §219a StGB als eigenen Gesetzentwurf zusätzlich in den Bundestag eingebracht und dadurch das parlamentarische Verfahren deutlich beschleunigt. Das Reformvorhaben sieht vor, dass Ärztinnen und Ärzte zukünftig darüber informieren dürfen, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Eine öffentliche Information über diesbezügliche Methoden wird aber weiterhin als Werbung und damit als Straftat gewertet.
„Es ist nicht nachvollziehbar, warum Informationen, die für die freie Arztwahl von großer Bedeutung sind, auf einer von der Bundesärztekammer geführten Liste legal sind, nicht aber auf der Homepage des Arztes oder der Ärztin stehen dürfen“, erklärt der AWO Bundesvorsitzende vor allem vor dem Hintergrund, dass Abtreibungsgegner weiterhin ungestraft Falsch- und Schmähinformationen über Ärztinnen und Ärzte im Internet verbreiten dürfen. „Die AWO setzt sich nach wie vor für die ersatzlose Streichung des §219a StGB ein. Wir stehen für das Selbstbestimmungsrecht der Frau, die Durchsetzung der Informationsfreiheit und die Berufsfreiheit von Ärztinnen und Ärzten“, betont der AWO Bundesvorsitzende abschließend.
Weitere Informationen zur Anhörung im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags stehen in der Berichterstattung auf dem Fachkräfteportal der Kinder- und Jugendhilfe zur Verfügung. Weitere Meldungen zur aktuellen Debatte um den § 219a StGB finden sich außerdem unter: www.jugendhilfeportal.de/recht
Quelle: AWO Bundesverband e.V. vom 18.02.2019
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