Gesundheit und Wohlbefinden
Sport, Jugendfitness und körperliche Betätigung
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Sportverständnis
Die Organisation des Sports unterscheidet in Deutschland zwischen der öffentlichen Sportverwaltung (mit Bund, Ländern und Kommunen) und Selbstverwaltung des Sports (mit ihren Vereinen und Verbänden). Der Verein ist der Träger der Turn- und Sportbewegung. Er schafft die Voraussetzungen, um unter bestmöglichen Bedingungen Sport zu treiben. Es existieren deutschlandweit ca. 86.000 Turn- und Sportvereine mit rund 28,7 Millionen Mitgliedern. Für jede Sportart gibt es eigene Spitzenverbände (Bundesfachverbände).
Zum Selbstverständnis des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB):
- Wir stehen für den Vereinssport und engagieren uns für alle, die unsere Liebe zum Sport teilen. Mit 28 Millionen Mitgliedschaften sind wir eine starke Gemeinschaft und die Stimme des Sports für und in Deutschland.
- Uns begeistert der Sport in seiner unerschöpflichen Vielfalt und wir schätzen seine verbindende Kraft. Für uns ist Sport eine universelle Sprache, die unsere Werte weltweit transportiert. Wir stehen für die Olympische Idee und sind Teil der Olympischen und Paralympischen Bewegung.
- Wir zollen jeder Sportlerin und jedem Sportler Anerkennung und Respekt und fördern die Leistungsfähigkeit unserer Athletinnen und Athleten. Wir wollen Erfolg, aber nicht um jeden Preis. Mit uns erkennt die Jugend ihr Talent und unseren Talenten ermöglichen wir den Weg zur Weltspitze.
- Im Sport fragen wir nicht, wer Du bist oder woher Du kommst, sondern was Du mit uns erreichen willst. Im Sport akzeptieren wir klare Regeln, aber wir setzen keine Grenzen in der persönlichen Entfaltung.
- Wir machen uns für die Wertschätzung des Sports stark, denn jede Investition in ihn schafft Werte für die Gesellschaft.
Die Bundesregierung orientiert ihre Sportpolitik an der von der Verfassung vorgegebenen Zuständigkeitsverteilung zwischen Bund und Ländern. Abgeleitet aus der ihm zufallenden staatlichen Außenrepräsentanz sieht der Bund sich dabei zunächst in der Aufgabe, den Spitzensport zu fördern. Für den Sport in Deutschland ist zuständig die Staatsministerin für Sport und Ehrenamt im Bundeskanzleramt (seit 2025), die die Sportpolitik der Bundesregierung koordiniert, während das Bundesministerium des Innern (BMI) weiterhin die Förderung des Spitzensports und der Sportinfrastruktur übernimmt. Die Förderung des Schulsports bzw. des allgemeinen Breitensports liegt grundsätzlich in der Zuständigkeit der Bundesländer bzw. der Kommunen.
Nationale Strategie(n)
Nationaler Aktionsplan IN FORM
Zur Prävention von Fehlernährung, Bewegungsmangel, Übergewicht und damit zusammenhängenden Krankheiten hat die Bundesregierung bereits 2008 den Nationalen Aktionsplan "IN FORM – Deutschlands Initiative für gesunde Ernährung und mehr Bewegung" ins Leben gerufen. Er verfolgt das Ziel, das Ernährungs- und Bewegungsverhalten in Deutschland nachhaltig zu verbessern. Die Bundesregierung hat den Aktionsplan seither ausgebaut und aktuell um weitere Ansätze ergänzt. Im Aktionsplan werden besondere Schwerpunkte auf die ersten 1000 Tage, Kinder und Seniorinnen und Senioren gelegt. Die Förderung eines gesunden Lebensstils ist ein gemeinsames Ziel von Bund, Bundesländern und Kommunen. Neben der Politik unterstützen zahlreiche Akteure aus dem Gesundheitswesen, der Zivilgesellschaft, der Wirtschaft und der Medien den Nationalen Aktionsplan. Zentrale Perspektive ist ein lebensweltorientierter Ansatz: Gesunde Ernährung und ausreichende Bewegung sollen dort gefördert werden, wo Menschen leben, lernen, arbeiten und ihre Freizeit verbringen – etwa in Kitas, Schulen, Kommunen, Betrieben und Familien. Schwerpunkte liegen auf Information und Bildung, der Qualitätsverbesserung der Gemeinschaftsverpflegung, der Förderung von Alltagsbewegung sowie auf Vernetzung, Qualitätssicherung und Forschung. IN FORM versteht sich ausdrücklich als dynamischer, langfristig angelegter Dialog- und Entwicklungsprozess, der bestehende Maßnahmen bündelt, weiterentwickelt und nachhaltig in Strukturen verankert.
Mit der Veröffentlichung der Nationalen Empfehlungen für Bewegung und Bewegungsförderung (PDF 580 KB) im Jahr 2016 wurde eine wissenschaftliche Grundlage geschaffen, wie Bewegungsförderung in Deutschland im Rahmen des Aktionsplans in den unterschiedlichen Zielgruppen gestaltet werden kann. Grundlegendes Ziel ist es nun, dass die Empfehlungen durch die Menschen vor Ort umgesetzt und in den kommunalen Strukturen und den Lebenswelten nachhaltig verankert werden. Seitens der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) – heute: Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) –werden die zentralen Botschaften der Empfehlungen bereitgestellt und leisten so einen wichtigen Beitrag zu IN FORM.
Die BIÖG-Internetseite www.uebergewicht-vorbeugen.de, die sich ebenfalls an Eltern und Fachkräfte von Kindern und Jugendlichen richtet, enthält konkrete Hilfestellungen, wie Bewegung im Alltag der Familien umgesetzt werden kann, um Übergewicht vorzubeugen.
Nationale Präventionsstrategie
Einen wichtigen Rahmen für die Unterstützung der Gestaltung gesunder Lebensverhältnisse stellt die nationale Präventionsstrategie dar. Diese unterstützt mit Leistungen zur Prävention und Gesundheitsförderung der Sozialversicherungsträger insbesondere die Träger der relevanten Lebenswelten wie Kitas, Schulen, Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen und Betriebe, bei der Gestaltung einer qualitätsorientierten Gemeinschaftsverpflegung und Bewegungsförderung. Der Aktionsplan ergänzt und unterstützt die nationale Präventionsstrategie im Hinblick auf die Risikofaktoren Fehlernährung und Bewegungsmangel. Länder und Kommunen sind dabei besonders wichtige Partner. Es werden auf Grundlage der Nationalen Empfehlungen für Bewegung und Bewegungsförderung auch die lokalen Rahmenbedingungen für Bewegung und Bewegungsförderung gestärkt.
Förderung und Unterstützung sportlicher und körperlicher Betätigung bei Jugendlichen
Die zentrale Maßnahme zur Förderung von Jugendfitness und physischer Aktivität ist der Nationale Aktionsplan IN FORM (Siehe Nationale Strategien).
Zukunftspaket für Bewegung, Kultur und Gesundheit
Das Zukunftspaket für Bewegung, Kultur und Gesundheit ist ein Programm des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ). Es wird umgesetzt von der Gesellschaft für soziale Unternehmensberatung (gsub) und der Stiftung SPI. Der Programmteil „Jugendgerechte Kommunikation und Antragsberatung“ wird verantwortet von der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung (DKJS). Es fördert Projekte, bei denen junge Menschen selbst planen. Umgesetzt wird es oft in lokalen Bündnissen, in denen Jugendarbeit, Schulen und Sportvereine kooperieren müssen, um die Mittel zu beantragen.
Persönlichkeits- und Teamentwicklung durch die Deutsche Sportjugend (dsj)
Das zentrale Ziel des Förderkonzepts „Persönlichkeits- und Teamentwicklung im Kinder- und Jugendsport“ ist die systematische Förderung psychosozialer Ressourcen (u.a. Selbstbewusstsein, Konzentrationsfähigkeit, Kooperationsfähigkeit), die zur Handlungs- und Leistungsfähigkeit in Sportarten beitragen.
Mitgliedsorganisationen der Deutschen Sportjugend (dsj) werden bei der Inszenierung von Trainings- und Wettkampfangeboten konzeptionell unterstützt. Diese sollen gezielt über die Vermittlung sportbezogener Kompetenzen hinaus einen Beitrag zur Persönlichkeitsentwicklung junger Sportler:innen leisten. Den Jugendorganisationen der Spitzenverbände in der dsj soll über das entwickelte Rahmenmodell zur Förderung psychosozialer Ressourcen und dessen konkreter „Übersetzung“ in einzelne Sportarten die Möglichkeit gegeben werden, auf der Grundlage ihrer Kernkompetenzen die Prozesse bei Kindern und Jugendlichen anzuregen, die mit Sporttreiben in der Regel verbunden werden:
- Stärkung des Sozialverhaltens,
- Entwicklung eines realistischen Selbstkonzeptes oder
- Verbesserung der Teamfähigkeit.
Ein zentrales Beispiel ist die bundesweite Bewegungskampagne MOVE, die durch Kampagnenarbeit, wissenschaftliche Begleitung und Zukunftslabore die körperliche und mentale Gesundheit junger Menschen stärkt, insbesondere auch benachteiligter Zielgruppen. Junge Menschen werden dabei im (Near-to-)Peer-Ansatz als Multiplikator*innen qualifiziert und aktiv beteiligt. Die dsj arbeitet eng mit Sportvereinen, Schulen sowie Akteuren der Jugend- und Sozialarbeit zusammen. Sport wird als Bildungs- und Demokratieraum verstanden, der Teilhabe, Selbstwirksamkeit und Zugehörigkeit fördert. Digitalisierung unterstützt die Ansprache neuer Zielgruppen sowie Qualifizierung und Bewegungsförderung durch digitale Formate.
2020 wurde eine Arbeitshilfe für Trainer:innen und Übungsleiter:innen mit Kernzielen und Methoden zur Persönlichkeits- und Teamentwicklung im Sport herausgebracht.
Die dsj hat eine Reihe weiterer Materialien zur Unterstützung von Teambuilding im Sport veröffentlicht.
Jugend trainiert
Der Bundeswettbewerb der Schulen Jugend trainiert für Olympia & Paralympics wurde 1969 ins Leben gerufen. Er ist der größte Wettbewerb zur Förderung des außerunterrichtlichen Schulsports. Er wird – überwiegend getrennt nach Jungen und Mädchen – gegenwärtig in fünf Altersklassen und 26 Sportarten durchgeführt. Die Deutsche Schulsportstiftung wurde 1999 gegründet und ist seit 2003 Träger und Veranstalter des bundesweiten Schulwettbewerbs. Der Wettbewerb wird jährlich neu ausgeschrieben.
Startchancen-Programm
Das Startchancen-Programm ist ein 10-jähriges Bildungsprojekt (ab 2024/25) von Bund und Ländern mit 20 Mrd. Euro, um Schulen in sozial benachteiligten Lagen zu unterstützen, und Sport spielt eine wichtige Rolle: Über das Maßnahmenpaket "Startchance Bewegung" werden zusätzliche Sport- und Bewegungsangebote durch Kooperationen mit Sportvereinen gefördert, um Lernmotivation, soziale Kompetenzen und Chancengleichheit durch mehr Bewegung im Schulalltag zu stärken.
Einige Beispiele aus den Bundesländern
Rahmenvereinbarung über Bewegung, Spiel und Sport des Landes Baden-Württemberg
Die Rahmenvereinbarung zwischen Landessportverband und Kultusministerium über Bewegung, Spiel und Sport im außerunterrichtlichen Schulsport und in der frühkindlichen Bildung (RV Sport) wurde im April 2014 unterzeichnet und ist Ergebnis einer langjährigen, gelebten Zusammenarbeit von Schulen mit Sportvereinen.
Freiwilliges Soziales Jahr Sport und Schule
Im Schuljahr 2013/2014 wurde das vom Kultusministerium und der Stiftung Sport in der Schule initiierte und gemeinsam mit dem Landessportverband Baden-Württemberg (LSV) erarbeitete Format FSJ Sport und Schule erstmals umgesetzt und erprobt. Tätigkeitsfeld der Freiwilligen ist der außerunterrichtliche Schulsport (Bewegungspausen, Bewegungs-, Spiel- und Sport-AGs, Schulsportwettbewerbe etc.). Ab dem Schuljahr 2016/2017 wurde das Projekt in ein dauerhaftes Programm überführt. Seit dem Schuljahr 2021/2022 gibt es jährlich 200 Stellen.
Kooperation Gesundheit und Schulsport in Berlin
Von der Unfallkasse Berlin wurde in Zusammenarbeit mit der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft der Ratgeber Mehr Mut! – Keine Angst im Schulsport (2018) zur Gesundheit im und durch den Schulsport herausgegeben.
Neben sicherheitsrelevanten Themen setzt sich der Ratgeber mit Fragen zur Umwelt, Ernährung, Teilnahme und Freistellung vom Sportunterricht, besonderen Wetterbedingungen und körperlichen Belastbarkeit auseinander. Weitere Informationen, Artikel und Broschüren für Sportlehrkräfte zu Theorie und Praxis für einen sicheren und gesunden Sportunterricht in der Schule bietet die Unfallkasse Berlin auf ihren Seiten.
Kooperation von Schule, Kindertageseinrichtungen und Sportvereinen in Nordrhein-Westfalen (NRW)
Bewegungs-, Spiel- und Sportangebote im nachmittäglichen Ganztag fördern die Persönlichkeitsentwicklung und Gesundheit von Kindern und Jugendlichen. Die Landesregierung NRW verbessert das Angebot und stärkt das Engagement von Sportvereinen im schulischen Ganztag. Dazu existiert eine Rahmenvereinbarung vom 30. August 2011 unter dem Titel "Bewegung, Spiel und Sport in Ganztagsschulen und Ganztagsangeboten“.
Landesprogramm 1000x1000 – Anerkennung für den Sportverein
Im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Landessportbund NRW fördert das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen das Engagement von Sportvereinen im schulischen Ganztag und in Kindertageseinrichtungen. Über den Landeshaushalt werden dafür pro Jahr 1.25 Mio Euro zur Verfügung gestellt.
Tandems von Schulen und Vereinen
Durch die Kooperation der Beraterinnen und Berater im Schulsport mit den Fachkräften der Stadt- und Kreissportbünde rücken Schulen und Sportvereine näher zueinander.
Der Aufbau von Berater-Tandem-Teams gilt als wichtige strukturbildende und -unterstützende Maßnahme für die Schulen und Vereine vor Ort in den Kommunen. Der Landessportbund NRW erhält zur Einrichtung von Fachkraftstellen bei den Stadt- und Kreissportbünden für Aufgaben im Ganztag Sportfördermittel vom Ministerium sowie Mittel aus dem Kinder- und Jugendplan zur Verfügung gestellt.
Zusammenarbeit Sport und Schule
Gemäß §1 Sportfördergesetz soll die Sportförderung auch zur Intensivierung der Kooperation zwischen Sportvereinen und Schulen beitragen. Die Zusammenarbeit mit den Schulen hat dabei insbesondere folgende Schwerpunkte:
- Kontinuierliche Weiterentwicklung der Eliteschulen des Sports
- Verbesserung der individuellen sportlichen Förderung von Schülerinnen und Schülern
- Stärkung des ehrenamtlichen Engagements von Schülerinnen und Schülern im Sport.
Ausbildung zu Schulsportassistenten
Seit dem Schuljahr 2011/2012 werden auf Initiative des Sportlehrerverbandes Sachsen-Anhalt Schülerinnen und Schüler zu Schulsportassistenten ausgebildet. Sie lernen im Rahmen der Ausbildung, schulsportliche Veranstaltungen gemeinsam mit den Sportlehrkräften vorzubereiten und durchzuführen. Den Schüler(inne)n wird die Möglichkeit gegeben, Verantwortungsbewusstsein zu zeigen und soziale Kompetenz weiterzuentwickeln. Zugleich kann so auch der Einstieg für eine Übungsleiterausbildung vorbereitet und die Grundlage für ein zukünftiges Wirken im Ehrenamt gelegt werden.
Initiative „Kein Kind ohne Sport“
Das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport hat gemeinsam mit der Sportjugend Schleswig-Holstein die landesweite Informations- und Vernetzungskampagne Kein Kind ohne Sport gestartet. Ziel ist es, Sportvereine, Kommunen, Schulen und Kindergärten zu ermuntern, neue Projekte ins Leben zu rufen. Diese sollen sozial benachteiligten Kindern und Jugendlichen eine Teilnahme am Vereinssport ermöglichen.
Sport in der Schule
Die Kultusministerkonferenz (KMK) ist für die Koordinierung länderübergreifender Angelegenheiten im Bereich des Schul- und Hochschulsports zuständig. Sie hat dazu eine eigene Kommission eingesetzt. In den Ländern liegt die Zuständigkeit für den Schul- und Hochschulsport bei den Bildungs- bzw. Wissenschaftsministerien. Die Belange des Sports in Vereinen und Verbänden werden seitens der Länder von der Sportministerkonferenz (SMK) koordiniert. In einigen Ländern sind die Zuständigkeiten für den Schulsport und den Vereins- und Verbandssport in einem Ministerium zusammengefasst.
Da schulische Bildung in Deutschland in der Verantwortung der Bundesländer liegt, ist auch die Einbindung von körperlicher Aktivität in die formale Bildung von Bundesland zu Bundesland anders geregelt. In Grund- und Sekundärschulen ist der Sportunterricht verpflichtend und umfasst durchschnittlich ein Stundenkontingent von 3-5 Stunden pro Woche. Daneben existieren zahlreiche freiwillige Angebote zum Beispiel für die aktive Gestaltung von Schulpausen oder für sportliche Aktivitäten im Ganztag.
Im schulischen Bereich werden jährlich die Bundesjugendspiele durchgeführt. Sie richten sich insbesondere an die Klassenstufen 1 bis 6, um sie systematisch an die Grundsportarten Gerätturnen, Leichtathletik und Schwimmen heranzuführen. Förderer: Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Kultusministerkonferenz, Deutsche Sportjugend.
Die Kultusministerkonferenz bietet eine sogenannte Lehrplandatenbank an. Dort sind neben grundlegenden Angaben zu den Lehrplänen wie Schulart und Fach auch Kontaktadressen der publizierenden Verlage oder Ministerien sowie Links zu den Volltexten der Lehrpläne, soweit sie von den Kultusministerien, Landesinstituten oder Verlagen – zum Teil kostenpflichtig – im Internet veröffentlicht werden, zu finden.
Die Gemeinsamen Handlungsempfehlungen der Kultusministerkonferenz (KMK) und des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) für die Jahre 2023 bis 2028 zielen darauf ab, den Schulsport nachhaltig zu stärken und systematisch weiterzuentwickeln, insbesondere vor dem Hintergrund der pandemiebedingten Bewegungsdefizite bei Kindern und Jugendlichen. Im Mittelpunkt steht die gleichberechtigte Teilhabe aller Schülerinnen und Schüler, unabhängig von individuellen Voraussetzungen, Herkunft oder Beeinträchtigungen. Der Schulsport wird als zentraler Bestandteil ganzheitlicher Bildung verstanden und umfasst sowohl den qualitativ gesicherten Sportunterricht als auch den außerunterrichtlichen Schulsport und Bewegungsangebote im Ganztag. Besondere Bedeutung kommt der Zusammenarbeit zwischen Schulen, Sportvereinen und weiteren Partnern zu, um Bewegungsangebote niedrigschwellig, inklusiv und lebensweltorientiert zu gestalten. Die Empfehlungen betonen zudem die Qualifizierung von Lehr- und Fachkräften, die Stärkung von Inklusion, Partizipation und Gesundheitsförderung sowie die systematische Einbindung von Bewegung, Spiel und Sport in die Schulentwicklung. Insgesamt verstehen KMK und DOSB den Schulsport als Schlüssel für körperliche, psychische und soziale Entwicklung und als wichtigen Beitrag zur Bewältigung aktueller und zukünftiger gesellschaftlicher Herausforderungen.
Beispiele für Initiativen und Lehrpläne in den Bundesländern
Konzept „Grundschule mit sport- und bewegungserzieherischem Schwerpunkt"
Mit dem Konzept Grundschule mit sport- und bewegungserzieherischem Schwerpunkt (GSB) des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg und des Landesinstituts für Schulsport, Schulkunst und Schulmusik Baden-Württemberg soll Bewegung und Sport vielfältig in den Unterricht und den Schullalltag baden-württembergischer Schulen getragen werden. Das Konzept sieht in der Woche mindestens 200 Minuten Sportunterricht vor sowie vielfältige ergänzende Bewegungsangebote wie Pausensport und bewegten Unterricht.
Bis heute konnten über 950 Grundschulen und Grundstufen an Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren mit dem Zertifikat „Grundschule mit sport- und bewegungserzieherischem Schwerpunkt“ ausgezeichnet werden. Dieses Konzept wurde 2009 auf die weiterführenden Schulen übertragen. Seither wurden rund 110 Schulen als „Weiterführende Schule mit sport- und bewegungserzieherischem Schwerpunkt“ (WSB) zertifiziert. Seit dem Schuljahr 2015/16 werden die GSB- und WSB-Schulen regelmäßig rezertifiziert. Die Konzeption der sport- und bewegungsfreundlichen Schule mit ihren einzelnen Bausteinen wurde zum Schuljahr 2022/2023 vor dem Hintergrund der gesellschaftlichen Entwicklungen der vergangenen Jahre, neuer Erkenntnisse der Wissenschaft sowie der „Nationalen Empfehlungen für Bewegung und Bewegungsförderung“ kritisch beleuchtet und mit dem Ziel überarbeitet, eine Aktualisierung und Fortschreibung der Konzeption mit Blick auf die kommenden Jahre zu gewährleisten. Die Kriterien wurden dahingehend geschärft, dass Bewegung als Element der Schulentwicklung stärker gewichtet wird als reine „Sport-Minuten“. Es wurden außerdem aktualisierte Leitfäden für die (Re-)Zertifizierung herausgegeben, die den Schulen mehr Flexibilität bei der Umsetzung der 200-Minuten-Vorgabe geben (z.B. durch rhythmisierten Unterricht statt nur zusätzlicher Sportstunden).
Initiative Schülermentor/in Sport
Eine wertvolle Bereicherung für das Schulleben stellt die Initiative “Schülermentor/in Sport” dar. In Zusammenarbeit mit dem Landessportverband und den entsprechenden Sportfachverbänden wurden bis 2025 ca. 26.800 Jugendliche zu Schülermentorinnen und -mentoren Sport ausgebildet. Nach erfolgreicher Ausbildung sollen die Sportmentorinnen und -mentoren mit Unterstützung einer verantwortlichen Lehrkraft eine Gruppe im Rahmen von schulischen Projekten, Arbeitsgemeinschaften, Wettkämpfen etc. mitverantwortlich führen und betreuen. Junge Menschen erhalten auf diese Weise frühzeitig Gelegenheit, sich anspruchsvoll zu engagieren - Verantwortung für sich und andere zu übernehmen. Die Erfahrungen der vergangenen Jahre haben deutlich gezeigt, dass auf diese Weise das schulische Sportangebot eine sinnvolle Erweiterung erfährt und darüber hinaus wertvolle Impulse für eine weiterführende ehrenamtliche Tätigkeit gegeben werden. Im Schuljahr 2025/26 stehen ca. 900 Lehrgangsplätze in 18 verschiedenen Sportarten zur Verfügung stehen.
Initiative Fit für Lernen und Leben
Die „Regionalteams Sport“ der Staatlichen Schulämter sind mit Fortbildnern besetzt, die schulnahe und schulinterne Fortbildungen Fit für Lernen und Leben für Grundschullehrkräfte anbieten. Diese Fortbildungen erläutern die positiven Zusammenhänge zwischen Bewegung und Sport einerseits und schulischem Lernerfolg und sozial-emotionaler Entwicklung andererseits.
Die für die Grundschule, Mittelschule, Realschule, Förderschule, beruflichen Schulen sowie das Gymnasium befinden sich auf den Seiten des Staatsinstituts für Schulqualität und Bildungsforschung München (ISB).
Sport in der Oberstufe des Gymnasiums
In den aktuell gültigen Fachlehrpläne Sport Jahrgangsstufen 11 und 12 sieht das Curriculum für alle Schüler:innen das Fach Sport als verpflichtend zu belegendes Unterrichtsfach vor. Sportlich besonders interessierten Schülerinnen und Schüler können über eine zusätzliche Belegung von Sporttheorie das Fach Sport als schriftlich-praktisches oder mündlich-praktisches Abiturprüfungsfach wählen. Daneben können Seminare im Leitfach Sport belegt werden, sofern diese an der Schule angeboten werden. Die Regelungen zur „Durchführung des Sportunterrichts in den Jahrgangsstufen 11 und 12“ sind in der Bekanntmachung vom 1. Dezember 2008 (KWMBl Nr. 1/2009) festgelegt.
Bewegungs- und Gesundheitsinitiative
Die Bewegungs- und Gesundheitsinitiative „Voll in Form: täglich bewegen - gesund essen - leichter lernen“ zielen an allen Schulen darauf ab, Bewegung und Ernährung fest in den Schulalltag zu integrieren und Kinder und Eltern für die Bedeutung gesunder Ernährung und regelmäßiger täglicher Bewegung zu sensibilisieren. An Tagen ohne Sportunterricht gibt es mind. 20 Minuten Bewegungszeit. Deshalb ist „Voll in Form“ in der Stundentafel der Grundschulordnung fest verankert. In Weiterentwicklung von „Voll in Form“ für die Grundschulen wurde zum Schuljahr 2020/2021 „Voll in Form II“ an den Mittelschulen gestartet, die besonders auf die Verknüpfung von Unterrichts- und Lerninhalten mit Bewegungsübungen im Klassenzimmer abzielt.
Informationen zu den Rahmenlehrplänen für das Unterrichtsfach Sport in den unterschiedlichen Jahrgangsstufen gibt es auf der Website der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie.
Im Berliner Schulsport gibt es eine breite Palette an offiziellen Schulsportwettbewerben in vielen Sportarten, an denen sich alle Schulen entsprechend der Jahrgangs- und Wettkampfklassen beteiligen können.
In NRW gibt es Rahmenvorgaben für den Schulsport
Ein Erlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung und des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport vom 01.07.2012 regelt Qualitätsentwicklung und Unterstützungsleistungen im Schulsport.
Das Landesprogramm Bildung und Gesundheit NRW ist ein langfristig angelegtes Programm zur integrierten Gesundheits- und Qualitätsentwicklung in Schulen. Ziel ist die Förderung der „Guten gesunden Schule“, in der Gesundheitsförderung systematisch mit Schulentwicklung, Unterrichtsqualität und Organisationsentwicklung verbunden wird. Das Programm basiert auf einer Verantwortungspartnerschaft mehrerer Akteure aus Bildung und Gesundheit und setzt den Kooperationsansatz der Landesrahmenvereinbarung NRW zur nationalen Präventionsstrategie (§ 20f SGB V) um. Es richtet sich grundsätzlich an alle Schulen in Nordrhein-Westfalen und versteht sich als unterstützender Kooperationspartner, nicht als Zusatzprogramm. Das Konzept 2022–2027 knüpft an die Erfahrungen seit 2009 an und zielt darauf ab, Prävention und Gesundheitsförderung frühzeitig, strukturell und nachhaltig in schulische Entwicklungsprozesse zu integrieren, unter Berücksichtigung aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse sowie bildungs- und gesundheitspolitischer Vorgaben.
„Fit durch die Schule“ ist eine Initiative der AOK Rheinland/Hamburg in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Schule und Bildung. Ziel ist es, bewegungsfördernde Angebote außerhalb des Unterrichts dauerhaft im Schulalltag weiterführender Schulen im Rheinland zu verankern. Schulen können eigene Projektideen entwickeln und erhalten dafür über zwei Schuljahre eine Förderung von bis zu 5.500 Euro, um Kinder und Jugendliche unabhängig von Herkunft oder sozialem Hintergrund zu regelmäßiger Bewegung zu motivieren.
Die Einbindung von physischen Aktivitäten in den Schulalltag der Schülerinnen und Schüler spielt an hessischen Schulen eine bedeutende Rolle. Im Rahmen von „Schule & Gesundheit“ gibt es einen umfangreichen Themenbereich, der sich ausschließlich mit der Bewegung und Wahrnehmung befasst.
Gelungene Praxisbeispiele für die Umsetzung des Themenbereichs Bewegung und Wahrnehmung im Schulalltag gibt es auf der Homepage Schule & Gesundheit. Die hessischen Schulen können ihre Ergebnisse und Bemühungen zur Weiterentwicklung eines gesundheitsfördernden Schulklimas vom Hessischen Kultusministerium zertifizieren lassen: als Teilzertifikate für die einzelnen Arbeitsfelder von „Schule & Gesundheit“ und schließlich als Gesamtzertifikat.
Der Landessportbund Hessen e. V., die Sportjugend Hessen e. V., das Hessische Ministerium des Inneren und für Sport sowie das Hessische Kultusministerium entwickelten gemeinsam Konzepte zur Ganztagsschule, um für Schülerinnen und Schülern ausreichende Bewegungsmöglichkeiten zu schaffen. Sport und Bewegung nehmen darin einen hohen Stellenwert ein. Ein Konzept ist das Landesprogramm Schule und Verein. Im Rahmen dieses Programms kooperieren Sportvereine mit Schulen und bieten Bewegungsmöglichkeiten, wie z. B. eine Arbeitsgemeinschaft (AG) an.
Die Organisation des Schulsports im Freistaat Sachsen gliedert sich in mehrer Ebenen:
Am Landesamt für Schule und Bildung sind an den Standorten Bautzen, Chemnitz, Dresden, Leipzig und Zwickau jeweils Referenten für Schulsport tätig, die schulartübergreifend für den Sportunterricht sowie den außerunterrichtlichen Schulsport zuständig sind. Sie führen die Fachaufsicht über die Leiter der Schulschwimm- und Eislaufzentren und unterstützen die Schulreferenten bei der Aufsicht über die Fachberater Sport. Zur Unterstützung der Koordination des außerunterrichtlichen Schulsports werden den Referenten Schulsportkoordinatoren zugeordnet. Für die Durchführung außerunterrichtlicher Wettkämpfe werden zudem Schulsportbeauftragte je Sportart durch das Staatsministerium für Kultus sowie Sportbeauftragte für die einzelnen Standorte durch das Landesamt für Schule und Bildung benannt.
Die Verwaltungsvorschrift Struktur des Schulsports ist auf der Webseite der Sächsischen Staatskanzlei eingepflegt.
Informationen über schulsportliche Wettbewerbe und Aktionen sind auf der Webseite des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zu finden.
Sport in der beruflichen Bildung
Es existiert eine Bundesarbeitsgemeinschaft Sport in der beruflichen Bildung. Sie setzt sich für die Förderung des Sports in der beruflichen Bildung im schulischen und außerschulischen Rahmen ein. Außerdem fördert sie die Zusammenarbeit zwischen den für Sport verantwortlichen Einrichtungen und Trägern.
Die Lehrpläne der beruflichen Schulen lassen sich auf der Seite der Kultusministerkonferenz abrufen.
Zusammenarbeit und Partnerschaft
Es existieren keine weiteren als die im Youth-Wiki-Kapitel "Gesundheit und Wohlbefinden: Sport, Jugendfitness und körperliche Betätigung" genannten expliziten politischen Programme, Initiativen oder Fördermaßnahmen zum Aufbau von Partnerschaften zwischen formaler Bildung, nicht-formaler Bildung, Gesundheitsexperten und Sportverbänden auf Bundesebene.
©
Dieser Artikel wurde auf www.youthwiki.eu in englischer Sprache erstveröffentlicht. Wir danken für die freundliche Genehmigung der Übernahme.