Gesundheit und Wohlbefinden
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Anstehende politische Entwicklungen
Umsetzung der UN-KinderrechtskonventionKinderbeauftragter im Bundestag
2025 wurde erstmals eine Kinderbeauftragte auf Bundesebene ernannt. Mareike Wulf wurde im November 2025 zur Kinderbeauftragten der Bundesregierung bestellt und soll unter anderem Maßnahmen im Rahmen des Nationalen Aktionsplans für Kinderchancen koordinieren und den Rechten von Kindern und Jugendlichen mehr Sichtbarkeit verschaffen.
Eine Bundes-Kinderbeauftragte ersetzt nicht die internationale Verpflichtung Deutschlands zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention, die seit 1992 gilt und im Rang eines Bundesgesetzes steht. Seit November 2015 überwacht die unabhängige Monitoring-Stelle UN-KRK am Deutschen Institut für Menschenrechte die Umsetzung der Kinderrechte in Deutschland. Sie informiert den UN-Kinderrechtsausschuss, berät Politik und Zivilgesellschaft und fördert kinderrechtsbasierte Forschung. Seit 2023 ist diese Monitoring-Stelle dauerhaft in die institutionelle Förderung des Instituts überführt und verstetigt.
Aktuell gibt es kein eigenständiges Ombudschafts- oder Beschwerdeorgan auf Bundesebene, das wie klassische Ombudsstrukturen fungiert, also individuelle Beschwerden von Kindern und Jugendlichen selbst bearbeiten darf. Allerdings existieren Kinder- und Jugend-Ombudsstellen auf Landes- und kommunaler Ebene, spätestens seit der Reform des Sozialgesetzbuchs VIII (SGB VIII) von 2021, wo sie offiziell als Anlaufstellen für unabhängige Beratung und Konfliktvermittlung im Bereich Jugendhilfe verankert sind.
Nationale Strategie „Mentale Gesundheit für junge Menschen“
Der Koalitionsvertrag der 21. Legislaturperiode (CDU, CSU und SPD) für 2025-2029 legt einen Fokus auf die mentale Gesundheit junger Menschen. Derzeit wird eine Strategie „Mentale Gesundheit für junge Menschen“ erarbeitet, mit dem Ziel ab 2026 erste Maßnahmen umzusetzen. Schwerpunkte dieser Strategie sollen Prävention und Früherkennung psychischer Erkrankungen sein – etwa durch Aufklärung der Eltern, Fortbildung von Lehrkräften sowie Entstigmatisierung psychischer Probleme. Bereits jetzt fließen Mittel in Schulen mit hohem Sozialbedarf (das Startchancen-Programm), wo sogenannte Chancenbudgets auch für Gesundheitsförderung und psychische Gesundheit genutzt werden können. Zudem werden an vielen Schulen multiprofessionelle Teams mit Schulsozialarbeiter:innen, Beratungslehrkräften und Psycholog:innen aufgebaut, um frühzeitig Hilfestellung zu leisten.
Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG)
Mit dem Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) ist vorgesehen, erstmals eine eigene Bedarfsplanung für die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie einzuführen. Ziel ist es, die bisherige strukturelle Benachteiligung junger Menschen gegenüber der Erwachsenenversorgung zu beenden. Die schrittweise Umsetzung soll ab 2026 zu kürzeren Wartezeiten und einer besseren regionalen Versorgung führen.
Suizidpräventionsgesetz (SuizidPrävG-E)
Ein Suizidpräventionsgesetz befindet sich in Vorbereitung. Es zielt darauf ab, die Rahmenbedingungen für eine effektive Suizidprävention nachhaltig abzusichern und zu verbessern. Geplant ist unter anderem der Aufbau einer nationalen Fachstelle sowie einer bundesweiten 24/7-Krisenhilfe, auch digital, mit besonderem Fokus auf Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene.
Inklusive Lösung in der Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII)
Ein zentraler anstehender Reformprozess ist die sogenannte Inklusive Lösung in der Kinder- und Jugendhilfe. Ziel ist es, Kinder und Jugendliche mit Behinderungen gleichzustellen und sie nicht länger in getrennten Leistungssystemen zu betreuen. Bislang erhalten junge Menschen mit seelischen oder körperlichen Behinderungen Leistungen nach unterschiedlichen Sozialgesetzbüchern (SGB IX bzw. SGB XII), während für nichtbehinderte Kinder und Jugendliche das SGB VIII gilt. Diese Trennung gilt als unübersichtlich, bürokratisch und für betroffene Familien schwer handhabbar.
Die Bundesregierung führt den bereits begonnenen Beteiligungsprozess mit Fachverbänden, Ländern und Kommunen fort, um die Inklusion aller jungen Menschen im SGB VIII umzusetzen. Geplant ist, Anfang 2026 einen Gesetzentwurf für die umfassende inklusive Kinder- und Jugendhilfe vorzulegen und bis 2028 alle notwendigen gesetzlichen Änderungen umzusetzen. Ab diesem Zeitpunkt soll die Gesamtzuständigkeit der Jugendhilfe für alle jungen Menschen gelten – unabhängig davon, ob eine Behinderung vorliegt oder nicht. Eine zentrale Vorstufe zur Inklusiven Lösung ist die Einführung sogenannter Verfahrenslotsen, zu der die Jugendämter seit 2024 gesetzlich verpflichtet sind. Verfahrenslotsen sollen junge Menschen mit (drohender) Behinderung und ihre Familien durch das komplexe Leistungs-, Unterstützungs- und Rehabilitationssystem begleiten. Sie helfen bei der Orientierung, klären Zuständigkeiten und unterstützen beim Zugang zu Leistungen. Damit sollen bestehende Hürden reduziert und Übergänge zwischen unterschiedlichen Systemen erleichtert werden. Die Verfahrenslotsen gelten als wichtiger Baustein, um die spätere Bündelung aller Leistungen unter dem Dach der Jugendhilfe ab 2028 praktisch vorzubereiten.
Schutz vor sexueller Gewalt an jungen Menschen (UBSKM)
Zum 1. Juli 2025 wurde das „Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen“ in Kraft. Dieses Gesetz verpflichtet alle Einrichtungen, Vereine und Organisationen, die mit Minderjährigen arbeiten, umfassende Schutzkonzepte zu entwickeln und umzusetzen. Außerdem wird das Amt der/des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) gesetzlich verankert und dauerhaft eingerichtet. Die/der UBSKM erstattet regelmäßig Bericht an Bundestag und Bundesrat, um politisches Handeln im Kinderschutz kontinuierlich voranzutreiben. Ebenfalls fest etabliert wird ein Betroffenenrat, damit die Perspektive von Opfern sexualisierter Gewalt systematisch in politische Prozesse einfließt. Darüber hinaus sollen verbindliche Qualitätsstandards in der Kinder- und Jugendhilfe gelten: Schutzkonzepte und Fallanalysen werden verpflichtend, um aus Versäumnissen zu lernen. Neu geschaffen wurde auch ein medizinisches Beratungsangebot für Fachkräfte im Kinderschutz, etwa für Kinderärzt:innen, um bei Verdachtsfällen schnell Expertise einzuholen. Fachverbände begrüßen diese Schritte als Meilenstein, betonen aber zugleich, dass weitere Anstrengungen nötig sind. So müssten z.B. sexualisierte Gewalt im digitalen Raum und Gewalt in Teenager-Beziehungen stärker angegangen werden, wofür es kontinuierlich Ressourcen für Prävention und Intervention braucht. Auch wird angestrebt, die länderübergreifende Zusammenarbeit bei Kindeswohlgefährdungen zu verbessern – einheitliche Standards und Meldeketten zwischen Jugendämtern, Schulen, Polizei und Justiz sollen sicherstellen, dass im ganzen Bundesgebiet ähnlich konsequent reagiert wird. Insgesamt lautet das politische Signal, dass kein Kind durchs Raster fallen darf: Der Schutz von Kindern vor Gewalt – ob zu Hause, in Institutionen oder im Internet – hat höchste Priorität und wird durch neue Gesetze, bessere Ausstattung der Jugendämter und Sensibilisierung der Fachkräfte vorangetrieben.
Laufende Diskussionen
Cannabis-Legalisierung und Jugendschutz
Die Teillegalisierung von Cannabis (Säule 1) hat die fachpolitische Debatte über Jugend- und Gesundheitsschutz neu belebt. Während Besitz- und Anbaugrenzen geregelt wurden, verzögert sich die Umsetzung der geplanten Säule 2 mit regionalen Modellprojekten zum kontrollierten Verkauf in Fachgeschäften. Gründe sind insbesondere offene Fragen der rechtlichen Ausgestaltung, der EU-Konformität sowie enge gesetzliche Rahmenbedingungen, weshalb entsprechende Anträge bislang häufig abgelehnt wurden.
Vor diesem Hintergrund wird weiterhin diskutiert, inwieweit die bestehenden Jugendschutzinstrumente – etwa Konsumverbote für Minderjährige, Abstandsregelungen („Bannmeilen“) und Kontrollmechanismen – tatsächlich wirksam sind. Für die Kinder- und Jugendhilfe verschiebt sich der Schwerpunkt damit zunehmend auf präventive, aufklärende und beratende Angebote, da die ursprünglich vorgesehenen kommerziellen Modellprojekte mit strengem Jugendschutz und begleitender Forschung bislang nicht realisiert werden konnten. Die Debatte verdeutlicht den Bedarf an gesundheitsorientierter Prävention, frühzeitiger Aufklärung und niedrigschwelliger Unterstützung, um junge Menschen im Umgang mit psychoaktiven Substanzen nachhaltig zu stärken.
Gesundes Ernährung und Bewegung
Trotz vieler Initiativen bleibt Übergewicht bei Jugendlichen ein Problem – rund 15 % der jungen Menschen gelten als übergewichtig. Als Ursache gelten ungesunde Ernährungsgewohnheiten und zu wenig Bewegung, teils verstärkt durch die Pandemie. Um gegenzusteuern, hat die Bundesregierung im Januar 2024 eine Nationale Ernährungsstrategie beschlossen. Diese umfasst rund 90 Maßnahmen, um gesunde Ernährung für alle einfacher zugänglich zu machen, mit speziellem Blick auf Kinder und Jugendliche. Geplant sind unter anderem Verbesserungen in der Gemeinschaftsverpflegung (gesünderes Essen in Kitas, Schulen, Kantinen) sowie ein stärkeres Angebot nachhaltig produzierter Lebensmittel. Zudem wird eine pflanzenbetonte Ernährung gefördert, und es wurde eine interministerielle Arbeitsgruppe eingesetzt, um Ernährung und Bewegung gemeinsam zu denken. Ein zentral diskutierter Punkt ist das Werbeverbot für ungesunde Lebensmittel an Kinder: Laut Koalitionsvertrag soll Werbung für stark zucker-, fett- oder salzreiche Produkte, die sich an unter 14-Jährige richtet, eingeschränkt werden. Es wurde ein entsprechender Gesetzentwurf vorbereitet (das sogenannte Kinderlebensmittel-Werbegesetz), doch es gibt Widerstand aus der Wirtschaft und von Teilen der FDP. Gesundheits- und Verbraucherverbände drängen auf rasche Einigung, da die Datenlage klar sei: Junk-Food-Werbung beeinflusst das Konsumverhalten von Kindern und trägt zu ungesunden Ernährungsweisen bei. Parallel werden weitere Schritte diskutiert, etwa steuerliche Anreize (keine Mehrwertsteuer auf Obst und Gemüse, „Zuckersteuer“ auf Softdrinks) – Maßnahmen, die vom Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) unterstützt werden. Auch Bewegungsförderung steht auf der Agenda: Empfehlungswerte von 60 Minuten täglicher Aktivität für Kinder und Jugendliche werden oft nicht erreicht. Programme wie „IN FORM“ werden weiterentwickelt, um Bewegungsmangel und Fehlernährung entgegenzuwirken. Die Diskussion um einen verbindlichen täglichen Sport- oder Aktivitätsanteil im Schulalltag erhält vor dem Hintergrund der Pandemie-Folgen neuen Auftrieb. Insgesamt herrscht breiter Konsens, dass eine gesunde Lebensweise mit ausgewogener Ernährung und regelmäßiger Bewegung früh vermittelt und strukturell erleichtert werden muss, um gesundheitliche Chancengleichheit zu gewährleisten.
Das Bundesnetzwerk der Ernährungsräte und 13 weiteren Organisationen setzen sich für eine zukunftsfähige, sozial gerechte und ökologische Ernährungs- und Landwirtschaftspolitik ein. In einem Positionspapier vom 17. März 2025 fordern sie eine beschleunigte Umsetzung einer integrierten Ernährungspolitik, um steigenden Gesundheits-, Umwelt- und Sozialkosten entgegenzuwirken.
Zentrale Forderungen sind:
- Bezahlbare, gesunde und nachhaltige Ernährung für alle, insbesondere durch eine stärkere pflanzenbetonte und regionale Versorgung
- Neuausrichtung der Lebensmittelbesteuerung zugunsten gesunder, klimafreundlicher und bio-zertifizierter Grundnahrungsmittel
- Umsetzung des Rechts auf angemessene Nahrung als Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge
- Verbesserung der Gemeinschaftsverpflegung, insbesondere kostenfreies, bio-regionales und klimafreundliches Schul- und Kitaessen nach DGE-Standards
- Verbindlichere Regeln für Lebensmittelwerbung, Kennzeichnung und Nährstoffreduktion
- Transparente Bilanzierung der Auswirkungen des Ernährungssystems auf Gesundheit, Umwelt und soziale Teilhabe
Ein besonderer Fokus liegt auf der beitragsfreien Schul- und Kitaverpflegung, deren Umsetzung aktuell politisch diskutiert wird. Der Ernährungsrat begleitet die Debatte eng und setzt sich dafür ein, dass die Empfehlungen des Bürgerrats „Ernährung im Wandel“ in der aktuellen Legislaturperiode umgesetzt werden.
Digitale Teilhabe und Schutz in KI-geprägten Medienwelten
Die aktuelle Forschung (DJI, 2025) zeigt, dass digitale Medien einerseits Chancen zur Information, Teilhabe und Vernetzung bieten, andererseits gibt es negative Einflüsse auf die mentale Gesundheit junger Menschen, etwa durch exzessive Bildschirmzeiten, Cybermobbing, sozialen Vergleichsdruck oder problematische Selbstbilder. Diese Risiken werden durch den zunehmenden Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI) weiter verschärft, da KI-gestützte Algorithmen Inhalte personalisieren, Aufmerksamkeit binden und Interaktionen steuern – häufig ohne Transparenz für Nutzer:innen. Insbesondere KI-basierte Empfehlungs- und Verstärkungssysteme, Deepfakes, automatisierte Bild- und Textgenerierung sowie KI-gestützte Chatbots können Desinformation, emotionale Abhängigkeiten und psychische Belastungen bei Jugendlichen verstärken.
Die Bundesregierung hat 2025 eine Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ einberufen. Diese Kommission soll unter anderem regulatorische Maßnahmen prüfen. Aktuell dürfen Plattformen wie Instagram oder TikTok gemäß EU-Vorgaben erst ab 13 Jahren genutzt werden, doch Alterskontrollen sind leicht zu umgehen. Diskutiert wird, das Mindestalter auf 14 oder 16 Jahre anzuheben oder verlässlichere Altersverifikationen einzuführen. Zudem setzt sich die Bundesregierung im Rahmen des neuen EU-Gesetzes über digitale Dienste (Digital Services Act) dafür ein, dass besonders suchterzeugende Funktionen – etwa endlos scrollende Feeds oder Autoplay von Videos – bei minderjährigen Nutzer:innen eingeschränkt oder deaktiviert werden.
Zugleich wird auf nationaler und europäischer Ebene diskutiert, wie KI-Systeme selbst stärker reguliert werden können, um Kinder- und Jugendrechte zu schützen. Im Fokus stehen dabei Transparenzpflichten für Algorithmen, kinderfreundliche Voreinstellungen („privacy by design“), Risikofolgenabschätzungen für KI-Anwendungen sowie besondere Schutzstandards für Minderjährige im Rahmen des EU-AI-Acts. Es geht darum, KI-gestützte Geschäftsmodelle jugendgerecht auszugestalten, ohne digitale Teilhabe grundsätzlich einzuschränken. Akteure der Kinder- und Jugendhilfe betonen, dass Regulierung allein nicht ausreicht und fordern ergänzend einen präventiven Ansatz. Im Mittelpunkt stehen der systematische Ausbau von Medien- und KI-Kompetenz, niedrigschwellige Beratungs- und Unterstützungsangebote, die Stärkung von Prävention sowie die verbindliche Einbindung junger Menschen in die Ausgestaltung digitaler und KI-bezogener Schutzkonzepte. Ziel ist ein Jugendschutz, der Regulierung, Befähigung und Beteiligung miteinander verbindet, statt sich ausschließlich auf technische Zugangsbeschränkungen zu stützen.
Jugendgerechte medizinische Versorgung und Prävention
Im Zusammenhang mit der Krankenhausreform äußert die Grünen-Bundestagsfraktion Bedenken, die zwischenzeitlich erzielten Verbesserungen in der Krankenhausplanung könnten rückgängig gemacht werden. Sie fordern, spezielle Leistungsgruppen für Kinder- und Jugendmedizin und -chirurgie zu erhalten, damit Kinderkliniken nicht im allgemeinen Sparkurs wegfallen. Auch die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ) warnt, dass die Kinder- und Jugendmedizin unterfinanziert werden könnte. Kritisiert wird vor allem das Fehlen klar definierter, altersgerechter Leistungsgruppen für Kinder und Jugendliche in den neuen Strukturen. Es besteht die Gefahr einer Verschlechterung der Qualität für chronisch und schwer kranke Kinder und Jugendliche, wenn die Vorhaltekosten nicht entsprechend kalkuliert werden. Die Regierung betont, dass die stationäre Versorgung von Kindern und Jugendlichen gesichert werden soll.
Zusätzlich rücken weitere Aspekte in den Fokus: Zum einen droht eine Ausdünnung der ambulanten Versorgung, da vielerorts Kinderarzt-Praxen überlaufen sind und Nachfolger fehlen. Der Mangel an Fachärzt:innen für Kinder- und Jugendpsychiatrie sowie an approbierten Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut:innen führt zu monatelangen Wartezeiten für Betroffene. Zum anderen gibt es einen Pflegenotstand in der Kinderkrankenpflege: Durch die generalistische Pflegeausbildung fehlt es an spezialisiertem Nachwuchs in Kinderkliniken. Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzt:innen (BVKJ) fordert daher, die Vertiefung „Pädiatrie“ in der Pflegeausbildung zu stärken. Auch Lieferengpässe bei Kinderarzneimitteln (Antibiotikasäfte, Fiebersäfte) haben gezeigt, dass die Arzneimittelversorgung angepasst werden muss – entsprechende gesetzliche Maßnahmen für Lagerhaltung und Produktion in Europa wurden 2023/2024 auf den Weg gebracht.
Insgesamt verlangt der BVKJ einen umfassenden „Pakt für Kindergesundheit“: Im Pakt enthalten sind Forderungen, die hausärztliche Versorgung für Kinder aufzuwerten, Bürokratie abzubauen und die Vergütung zu verbessern, damit genug Praxen verfügbar bleiben. Zugleich wird ein sektorenübergreifende Ansatz betont und damit eine bessere Verzahnung von ambulanten Praxen, Kliniken, Schulgesundheitsdiensten, Sozialpädiatrischen Zentren und Jugendhilfeeinrichtungen Insgesamt liegt der Schwerpunkt der aktuellen Diskussion darauf, gesundheitliche Versorgungslücken zu schließen und die Strukturen so anzupassen, dass junge Menschen im gesamten Versorgungssystem bestmöglich aufgehoben sind.
Gesundheitliche Chancengleichheit und Kinderarmut
Gesundheitspolitik für junge Menschen wird zunehmend ressortübergreifend gedacht, um gesundheitliche Chancengleichheit zu fördern und zu verhindern, dass Herkunft, Einkommen oder eine Behinderung über Gesundheits- und Teilhabechancen entscheiden. Hierfür setzt sich u.a. die Jugendstrategie der Bundesregierung oder auch das Startchancen-Programm ein. Im Zusammenhang mit der sozialen Herkunft wird weiterhin die Einführung einer Kindergrundsicherung gefordert. Sie soll bestehende Leistungen bündeln, Kinderarmut wirksamer reduzieren und damit auch gesundheitliche Risiken mindern. Obwohl die Kindergrundsicherung als politisch gescheitert gilt, bleibt sie ein zentrales Anliegen vieler Verbände (Bündnis Kindergrundsicherung), da Kinderarmut nachweislich negative Auswirkungen auf Gesundheit, Bildung und Teilhabe hat.
Lehren aus der Corona-Pandemie
Die zentrale Perspektive der Interministeriellen Arbeitsgruppe (IMA) „Gesundheitliche Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche durch Corona“ (2023) ist, dass Unterstützungsangebote dauerhaft in die Regelsysteme (Bildung, Gesundheit, Jugendhilfe) integriert, niedrigschwellig, diskriminierungsfrei und krisenfest ausgestaltet werden müssen. Ziel soll es sein, nicht nur pandemiebedingte Schäden auszugleichen, sondern die Resilienz junger Menschen und der Unterstützungssysteme langfristig zu stärken und besser auf zukünftige Krisen vorbereitet zu sein.
Die Kölner Erklärung von 2024 bestätigt dies mit einem Statement von Fachkräften aus der Pädagogik, Sozial- und Jugendarbeit sowie Psychologie und Psychotherapie. Sie listet zahlreiche Maßnahmen auf, die als Reaktion auf die Auswirkungen der Pandemie auf junge Menschen gemeinsam wirken müssen: von zusätzlichen Sport- und Bewegungsangeboten in Schulen über den Ausbau der offenen Jugendarbeit und Freizeitmöglichkeiten bis hin zu niedrigschwelligen Beratungs- und Therapieangeboten. Sie fordern, die „Generation Corona“ umfassend zu unterstützen und resilienter zu machen. Viele junge Menschen brauchen infolge der Pandemie zugleich psychologische, medizinische und soziale Hilfen, die koordiniert bereitgestellt werden müssen. Es wird der politische Wille verlangt, die Lehren aus Corona in dauerhafte Strukturen zu überführen. Dies umfasst unter anderem langfristige Investitionen in Prävention, die Aufstockung von Fachpersonal (z. B. Therapeut:innen, Sozialarbeiter:innen) und eine fortlaufende wissenschaftliche Beobachtung der Kinder- und Jugendgesundheit. Nur durch ein solches vernetztes, vorausschauendes Vorgehen könne man den gestiegenen Bedarfen gerecht werden und verhindern, dass kurzfristige Krisen langfristige Nachteile für die junge Generation nach sich ziehen.
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Dieser Artikel wurde auf www.youthwiki.eu in englischer Sprache erstveröffentlicht. Wir danken für die freundliche Genehmigung der Übernahme.