Gesundheit und Wohlbefinden
Mechanismen der Früherkennung und Orientierung gesundheitsgefährdeter Jugendlicher
Weitere Themen zu Gesundheit und Wohlbefinden
Vergleiche Inhalte in anderen Ländern
Politischer Rahmen
Um gesundheitliche Risiken für Kinder und Jugendliche möglichst früh zu identifizieren, hat die Bundesregierung das Gesetz zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen (Bundeskinderschutzgesetz–BKiSchG) und das Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention (Präventionsgesetz–PrävG) auf den Weg gebracht. Mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG, 2021) wurde zudem der rechtliche Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe grundlegend weiterentwickelt und auf neue Zielgruppen und Übergänge ausgeweitet.
Darüber hinaus schafft das Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen (2025) erstmals dauerhafte, bundesweit verbindliche Strukturen, um sexuelle Gewalt früher zu erkennen, systematisch aufzuarbeiten und besser zu verhindern.
Bundeskinderschutzgesetz
- In Kraft getreten: 01.12.2012.
- Ziele: greift Erkenntnisse aus dem Aktionsprogramm "Frühe Hilfen" und seinen vielfältigen Projekten auf, Kinderschutz in Deutschland umfassend zu verbessern und Lücken zu schließen sowie Akteure, die sich für das Wohlergehen von Kindern engagieren (z. B. Eltern, Kinderärzte, Hebammen, Jugendämter, Familiengerichte), zu stärken.
- Verantwortliche Behörde: Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ).
- Maßnahmen (Auswahl): Frühe Hilfen und verlässliche Netzwerke schon für werdende Eltern zugänglich machen, Ausschluss einschlägig Vorbestrafter von Tätigkeiten in der Kinder- und Jugendhilfe, Verhinderung von "Jugendamt-Hopping", Befugnisnorm für Berufsgeheimnisträger zur Informationsweitergabe an das Jugendamt, Regelung zum Hausbesuch, Schaffung verbindlicher Standards in der Kinder- und Jugendhilfe.
- Evaluation: Die Bundesregierung hat dem Deutschen Bundestag zum 31. Dezember 2015 einen Bericht über die Evaluation des Bundeskinderschutzgesetzes vorgelegt.
Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG)
- In Kraft getreten: 10.06.2021
- Ziele: wesentliche Reform des SGB VIII, Stärkung von Beteiligungs-, Beschwerde- und Schutzrechten, Ausrichtung auf inklusive Jugendhilfe.
- Verantwortliche Behörde: Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ).
- Maßnahmen (Auswahl): Einführung von Verfahrenslotsen zur Unterstützung junger Menschen und Familien, Rechtsanspruch auf Beratung bei drohender oder bestehender Kindeswohlgefährdung, verbindliche Kooperationsstandards zwischen Jugendämtern, Schulen und dem Gesundheitswesen, Ausbau von Ombudsstellen und niedrigschwelligen Beschwerdestrukturen, Maßnahmen zur Verbesserung von Übergängen.
- Evaluation: eine eigenständige Gesamtevaluation des KJSG ist in Vorbereitung.
Präventionsgesetz
- In Kraft getreten: 25. Juli 2015
- Ziele: stärkt die Grundlagen für eine stärkere Zusammenarbeit der Sozialversicherungsträger, Länder und Kommunen in den Bereichen Prävention und Gesundheitsförderung.
- Verantwortliche Behörde: Bundesministerium für Gesundheit (BMG).
- Maßnahmen: Förderung der Impfprävention, Weiterentwicklung bestehender Gesundheits- und Früherkennungsuntersuchungen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene, Mehrinvestitionen durch Krankenkassen und Pflegekassen in Höhe von mehr als 500 Millionen Euro für Gesundheitsförderung und Prävention für die Gesundheitsförderung in den Lebenswelten Kita, Schule, Kommune, Betrieb und Pflegeeinrichtung.
- Auf Grundlage einer nationalen Präventionsstrategie verständigen sich die Sozialversicherungsträger mit den Ländern und unter Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit und den kommunalen Spitzenverbänden auf die konkrete Art der Zusammenarbeit bei der Gesundheitsförderung, insbesondere in den Kommunen, in Kitas, Schulen, in Betrieben und in Pflegeeinrichtungen.
Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen
- In Kraft getreten: 02. Juli 2025
- Ziele: Verbesserung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt, frühzeitige Erkennung von Gefährdungslagen, systematische Aufarbeitung von Missbrauch in institutionellen und familiären Kontexten, Stärkung von Prävention, Forschung und Qualitätssicherung sowie verbindliche Beteiligung von Betroffenen.
- Verantwortliche Behörde: Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ).
- Maßnahmen (Auswahl): Dauerhafte gesetzliche Verankerung einer/eines Unabhängigen Bundesbeauftragten gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen, Einrichtung eines Betroffenenrates und einer Unabhängigen Aufarbeitungskommission, regelmäßige Berichte an den Deutschen Bundestag, verbindliche Schutzkonzepte in allen Bereichen der Kinder- und Jugendhilfe zur systematischen Risiko- und Gefährdungserkennung, Stärkung der Prävention durch bundesweite Materialien und Maßnahmen, Ausbau qualitätsgesicherter medizinischer Kinderschutzberatung, verbesserte Akteneinsichts- und Auskunftsrechte sowie verpflichtende wissenschaftliche Analysen problematischer Kinderschutzfälle.
- Evaluation: Dauerhaftes Monitoring durch regelmäßige Berichte der/des Bundesbeauftragten, fortlaufende Auswertung von Daten zu sexueller Gewalt sowie Nutzung der Erkenntnisse aus Aufarbeitung und Forschung zur kontinuierlichen Weiterentwicklung von Prävention und Früherkennung.
Akteure
Zentrale Akteure der Gesundheitsförderung und Präventionsarbeit auf lokaler Ebene sind auf staatlicher Seite der öffentliche Gesundheitsdienst, die kommunalen Ämter und die ihnen unterstehenden Schulen und Jugendzentren. Krankenkassen und Krankenhäuser sind ebenfalls Akteure, die bei Gesundheitsgefährdungen junger Leute in Aktion treten. Auf nichtstaatlicher Seite tragen Einrichtungen der Jugendarbeit, Sportvereine, Wohlfahrt, aus dem Bildungsbereich, Selbsthilfegruppen und Beratungsstellen mit ihren Angeboten zur Präventionsarbeit bei.
Im Bereich Schule spielt die Schulsozialarbeit in der Präventionsarbeit eine wichtige Rolle. Sie gewährt sozialpädagogische Hilfestellungen, die weitgehend präventiv und niedrigschwellig sind. Sie dienen dem Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder der Überwindung individueller Beeinträchtigungen. Für die Schulsozialarbeit gelten auch die Regelungen der Kreise und kreisfreien Städte sowie die Schulgesetze, die Programme, die Richtlinien und Erlasse der Länder zur Schulsozialarbeit.
Zentrale Akteure der Schulsozialarbeit sind:
- Fachbereichstag Soziale Arbeit (FBTS)
Der Fachbereichstag Soziale Arbeit ist die deutschlandweite Versammlung der Dekaninnen und Dekane von Fachbereichen/Fakultäten mit dem Studienangebot Soziale Arbeit (früher Sozialpädagogik/Sozialarbeit). - Kooperationsbund Schulsozialarbeit
Mitglieder sind hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus bundeszentralen Verbänden (Arbeiterwohlfahrt Bundesverband (AWO), Bundesarbeitsgemeinschaft Evangelische Jugendsozialarbeit (BAG EJSA), IN VIA Katholischer Verband für Mädchen- und Frauensozialarbeit - Deutschland, Internationaler Bund (IB), Der Paritätische Gesamtverband, Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, Hauptvorstand (GEW)) und Einzelpersönlichkeiten. - Bundesnetzwerk Schulsozialarbeit
Das Bundesnetzwerk Schulsozialarbeit ist die zentrale Interessenvertretung und Dachorganisation der Schulsozialarbeit in Deutschland, die sich aus verschiedenen Landesnetzwerken zusammensetzt und die fachliche Professionalisierung sowie die Vernetzung der Sozialarbeit an Schulen fördert.
Eine Übersicht über die Akteure der Schulsozialarbeit in den Ländern bietet der Bildungsserver.
Das Gesunde Städte-Netzwerk der Bundesrepublik Deutschland versteht sich als Teil der ‘Gesunde Städte‚-Bewegung der WHO. Das Netzwerk ist ein freiwilliger Zusammenschluss der beteiligten Kommunen. Es dient vor allem als Aktions- und Lerninstrument, mit dem die Arbeit vor Ort im Sinne der Gesunde-Städte-Konzeption unterstützt werden soll. Das Gesunde Städte-Netzwerk spricht in fachlicher und fachpolitischer Hinsicht Mitarbeiter/innen des Gesundheitsamtes, des Sozialamtes, des Wohnungsamtes, des Umweltamtes und der Stadtentwicklungsplanung ebenso an wie Vertreter/innen der Gesundheitsinitiativen und Selbsthilfegruppen. Mitgliederversammlungen des deutschen Netzwerkes finden jährlich, Gesunde Städte-Symposien alle zwei Jahre statt.
Die Deutsche Gesellschaft für Prävention und Intervention bei Kindesmisshandlung, -vernachlässigung und sexualisierter Gewalt (DGfPI) ist ein Kollektiv von rund 750 Experten und Expertenorganisationen aus ganz Deutschland und den Nachbarlandländern, die aktiv an der Verbesserung des Kinderschutzes arbeiten. Die DGfPI bietet eine Plattform für Fachkräfte, die in verantwortungsvollen Positionen in allen Bereichen tätig sind, mit den verschiedenen Formen des Kindesmissbrauchs und der Vernachlässigung konfrontiert sind und mit Opfern und ihren Familien arbeiten. Dazu gehören Experten aus den Bereichen Sozialarbeit, Bildung, Justiz, Gerichts- und Bewährungshilfe, Gesundheitswesen, Therapie und Beratung sowie Wissenschaft und Forschung.
Informationen für Akteure
Lokale Akteure finden Unterstützung beim Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG). In den unter 7.4 Gesunder Lebenswandel und gesunde Ernährung (Healthy lifestyles and healthy nutrition) genannten Internetangeboten finden sich Informations-, Aufklärungs-, Schulungs- und Trainingsangebote und -materialien für Betroffene und Multiplikator:innen. Die BIÖG bietet auch eine Übersicht von bundesweiten Beratungsstellen zu folgenden Themen:
- Suchtberatung,
- Aids,
- Essstörungen,
- Schwangerschaftsberatung,
- Sexualität, Partnerschaft und Verhütung.
Handbücher, Berichte
Die BIÖG hat zudem die Handreichung Gut Drauf-Kommune zur Gesundheitsförderung für Kinder und Jugendliche in den Kommunen entwickelt.
Mit ihren Erhebungen zur Drogenaffinität und anderen Abhängigkeiten (Computerspiele, Internet) Jugendlicher unterstützt die BIÖG die Arbeit im Bereich Suchtprävention bei Jugendlichen.
Das Jahrbuch Sucht der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen e. V. fasst aktuelle Statistiken zum Konsum von Alkohol, Tabak, Arzneimitteln sowie zu Glücksspiel und Suchtmitteln im Straßenverkehr in Deutschland zusammen. Zudem informiert es über die Versorgung abhängigkeitskranker Menschen in Deutschland sowie über Statistiken der Suchtbehandlungen und -rehabilitationen.
Auch in den Bundesländern gibt es Erhebungen zum Konsum von Suchtmitteln, die unter anderem als Grundlage für die Präventionsarbeit dienen sollen. In Sachsen veröffentlich die Sächsische Landesstelle gegen die Suchtgefahren e.V. (SLS) einen Bericht zur Suchtkrankenhilfe 2024.
Websites
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/praevention.html - Website des Bundesministeriums für Gesundheit mit Informationen zur Prävention und Kindergesundheit
https://www.kindergesundheit-info.de/themen/risiken-vorbeugen - Website des BIÖG mit Informationen zum Schwerpunkt ‘Risiken und Vorbeugen’ sowie zu Arbeitsmaterialien und praxisnahem Hintergrundwissen für Fachkräfte
Zielgruppen
Spezifische Zielgruppen für die Maßnahmen der Präventionsarbeit und Gesundheitsförderung sind Kleinkinder (Maßnahmenpaket „Frühe Hilfen“) und ihre Familien, Kindergarten- und Schulkinder, Kinder mit Verdacht auf Kindeswohlgefährdung, Kinder und Jugendliche in benachteiligten Lebenslagen (Armut, Migrationshintergrund, dysfunktionaler Familienhintergrund, Schulabbrecher, Behinderung etc.)
Förderung
Es gibt keine explizite Förderung für Maßnahmen der Gesundheitsförderung und Prävention auf lokaler oder kommunaler Ebene durch den Bund. Allerdings unterstützt der Bund vielfältige Maßnahmen, Projekte und Initiativen, die bundesweit und punktuell vor Ort gesundheitsfördernd und präventiv wirken (siehe die genannten Programme und Initiativen in den vorherigen Kapiteln).
Finanzielle Unterstützung von Projekten der Gesundheitsförderung in den Kommunen bieten Krankenkassen mit dem GKV-Bündnis für Gesundheit. Das GKV-Bündnis für Gesundheit fördert daher kommunale lebensweltbezogene Interventionen zur Erreichung sozial benachteiligter Menschen. Im Fokus stehen u.a. Kinder und Jugendliche aus suchtbelasteten und/oder psychisch belasteten Familien. Kommunen können einen Zuwendungsantrag stellen, wenn ihr Vorhaben gesundheitsförderliche und/oder primärpräventive Ansätze für vulnerable Zielgruppen adressiert. Vorhaben können bis zu drei Jahre mit maximal 30.000 € pro Jahr gefördert werden.
Der Förderrahmen hierfür ist vom Spitzenverband der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen (GKV) im Leitfaden Prävention vorgegeben.
©
Dieser Artikel wurde auf www.youthwiki.eu in englischer Sprache erstveröffentlicht. Wir danken für die freundliche Genehmigung der Übernahme.