Hürden im Prozess des Leaving Care
Zuständigkeit? Vielleicht, vielleicht auch nicht.
In der vierteiligen Essay-Reihe gibt der Autor Fabian Schwitter Einblicke in Herausforderungen, Strukturen und Wege der Unterstützung im Leaving Care. In diesem zweiten Essay der vierteiligen Reihe beleuchtet Fabian Schwitter die Hürden des Leaving-Care-Prozesses. Der Text zeigt, wie juristische und finanzielle Zwänge, personelle Engpässe und regionale Unterschiede die Verselbständigung von Careleaver*innen erschweren und welche Herausforderungen sich daraus für Fachkräfte ergeben.
28.08.2025
Eine selbständige Lebensführung stellt vielfältige Anforderungen an einen Menschen. Diese reichen von der Meisterung bürokratischer Abläufe über das Aufrechterhalten eines Alltags – kochen, putzen, waschen – bis zum Knüpfen eines tragfähigen Beziehungsnetzes. Fällt die Bewältigung dieser Aufgaben schon schwer genug, bewegen sich Careleaver*innen auch noch in einem besonders komplexen Gefüge von juristischen und finanziellen Sachzwängen sowie psychischem Druck, die einander bedingen. Auch Fachkräfte sehen sich im Betreuungsalltag folglich Abhängigkeiten und Widersprüchen ausgesetzt.
Juristische Vorgaben und finanzielle Rahmenbedingungen
Den Rahmen des Careleaving-Prozesses geben die juristischen Bestimmungen sowie die finanziellen Ressourcen der zuständigen Stellen vor. Auf der einen Seite steht ein komplexes Gefüge von juristischen Bestimmungen. Auf der anderen Seite der Kostendruck, dem Jugendämter unterliegen und den sie weitergeben. Allein die juristische Sachlage zu verstehen, ist eine Herausforderung. Zwar sieht §41a SGV VIII vor, dass Careleaver*innen „in einer für sie verständlichen, nachvollziehbaren und wahrnehmbaren Form“ über den Verlauf des Careleaving-Prozesses, die getroffenen oder beendeten Maßnahmen sowie ihre Ansprüche unterrichtet werden müssen und dass ein Hilfeplan frühzeitig erstellt sowie die Nachbetreuung gewährleistet sein soll. So notwendig dies ist, so groß ist die praktische Herausforderung.
Auf betreuende Fachkräfte wartet die anspruchsvolle Vermittlungsaufgabe, allein schon unter den 108 Paragrafen sowie 50 Ergänzungsparagrafen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes die relevanten Paragrafen zu kennen und den Careleaver*innen zu erklären. Hinzu kommt, wie Benjamin Raabe und Severine Thomas in „Recht von Careleaver*innen“ (2023) herausstreichen, dass mit fortschreitendem Careleaving-Prozess nach wie vor andere Sozialgesetzbücher oder Hilfeleistungen greifen können, obwohl das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz von 2021 eine Vereinheitlichung anvisiert.
Careleaver*innen viel juristisches Fachwissen bewältigen, um ihre Lebensführung selbständig gestalten zu können. Selbst wenn Fachkräfte versuchen, Careleaver*innen das nötige juristische Wissen gewissenhaft zu vermitteln, heißt das noch nicht, dass diese deswegen sofort zu kompetenten Anwält*innen in eigener Sache werden. Der Lernprozess erfordert die nötige Zeit. Dem steht der Kostendruck von Seiten der Ämter entgegen, was sich etwa an der früher umfangreichen, inzwischen stark reduzierten Kostenbeteiligung für junge Erwachsene zeigt, die nun gemäß Kapitel 8 SGB VIII immerhin stark reduziert ist.
Kostendruck als Ursache widersprüchlicher Entscheidungen
Gerade das Zusammenspiel von Reduktion der Kostenheranziehung und allgemeinem Kostendruck ist ein Beispiel für die Abhängigkeit verschiedener Ebenen und potenziell nachteiliger Auswirkungen trotz guter Intentionen. Was, wie die Reduktion der Kostenheranziehung, auf individueller Ebene eine unmittelbare Verbesserung der Situation verspricht, kann sich auf systemischer Ebene nachteilig auswirken. Wenn die öffentliche Hand aus welchen Gründen auch immer nicht in der Lage ist, die nötigen finanziellen Ressourcen aufzubringen, um den Wegfall durch die Kostenheranziehung zu kompensieren, führt der finanzielle Druck mit größter Wahrscheinlichkeit dazu, dass im Betreuungsalltag Abstriche gemacht werden.
Fehlende finanzielle Ressourcen und die entsprechende Personalknappheit können etwa zur Folge haben, dass in akuten Notsituationen die Zuständigkeit von Anlaufstelle zu Anlaufstelle weitergereicht wird, wie eine sozialpädagogische Familienhilfe und Erziehungsbeiständin im persönlichen Gespräch anmerkt. Selbst dann, wenn Careleaver*innen in professioneller Begleitung vorsprechen. Dies ist unter anderem deshalb leicht möglich, weil individuelle Fallgeschichten und komplexe Bedürfnislagen selten genau auf die Angebote bestehender Einrichtungen passen. Um dem entgegenzuwirken, müssen Fachkräfte nicht nur genaue Kenntnis der regionalen und überregionalen Unterstützungslandschaft haben, sondern auch über die nötige Beharrlichkeit im Umgang mit Institutionen verfügen.
Die Problematik rascher Hilfe in Notlagen zeigt sich auch in Bezug auf den, dank des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes, flexibler ausgelegten Careleaving-Prozess. §41 SGB VIII sieht vor, dass bereits beendete Hilfen auch wieder in Anspruch genommen werden können, wenn die Situation dies erfordert. Die Abläufe der Bürokratie lassen dies aber kaum von einem Tag auf den anderen zu. Erneut zeigt sich ein Widerspruch. Wo etwa die Jugendämter an einer raschen Verselbständigung der Careleaver*innen interessiert sind, mithin finanziellen und zeitlichen Druck ausüben, agieren sie notgedrungen langsam, wo es um rasche und flexible Problemlösung geht, und torpedieren den Verselbständigungsprozess daher.
Hinzu kommt, dass die regionalen Unterschiede in der Ausgestaltung der Jugendhilfe auch zu widersprüchlichen Interpretationen der Situation von Careleaver*innen hinsichtlich ihrer Verselbständigung führt. Jugendämter können die Entwicklung von Careleaver*innen bisweilen zu deren Ungunsten auslegen, wie die wissenschaftliche Dokumentation der Beteiligungswerkstatt „… weil Jugendhilfe mehr kann“ von 2020 belegt:
„Bereits recht selbständig zu sein wurde von den Fachkräften der Kinder- und Jugendhilfe unterschiedlich und widersprüchlich aufgefasst. Manchmal wurde es als widerständig empfunden, in anderen Fällen diente es als Argument um die Hilfe frühzeitig zu beenden, anstatt sie als wertvolle Ressource für eine weiterführende gelingende Hilfe anzuerkennen.“
Angesichts dessen ist das Bedürfnis von Careleaver*innen nach Unterstützung im Umgang mit Institutionen und Behörden besonders einleuchtend. „Hilfe und Begleitung bei Behördengängen wäre sinnvoll“, hält die wissenschaftliche Dokumentation der Beteiligungswerkstatt entsprechend fest. Fachkräfte sehen sich in der Folge jederzeit im Spannungsfeld zwischen berechtigen Ansprüchen der Careleaver*innen und systemischen Engpässen. Der psychische Stress, den die Widersprüchlichkeit von systemischen Rahmenbedingungen und individuellen Bedürfnissen verursacht, ist mit ein Grund, warum im Sozialbereich generell hohe Fluktuation und Fachkräftemangel herrscht, wie das Forum Erziehungshilfen zum Thema „Fachkräfteentwicklung“ (2024/4) belegt.
Folgen von Fluktuation und instabilen Betreuungsbeziehungen
Selbst wenn sich Betreuungspersonen dezidiert auf die Seite von Careleaver*innen stellen, sich mithin als zuständig zeigen, können sie im Fall überbordender Belastung ihre Situation verändern, indem sie etwa die Stelle wechseln. Im Workshop „Stärkung der Selbstvertretungsstrukturen in der Kinder- und Jugendhilfe“ am 18. Deutschen Kinder- und Jugendhilfetag“ im Mai 2025 in Leipzig konstatierte ein Plakat treffend: „Kinder und Jugendliche bleiben, Fachkräfte gehen“. Dies gilt in der Folge auch für Careleaver*innen. Umso wichtiger ist die Selbstvernetzung von Careleaver*innen, wie die Leiter*innen des Workshops herausstellten.
Für Careleaver*innen bringt die Fluktuation im Sozialbereich den wiederholten Abbruch von Vertrauensbeziehungen mit sich. Gerade für Menschen, die aufgrund schwieriger Familienverhältnisse psychisch besonders herausgefordert sind, untergräbt der Verlust von Vertrauensbeziehungen die Herausbildung einer emotional stabilen und selbstbewussten Persönlichkeit und den Aufbau eines tragfähigen Beziehungsnetzes. Ohnehin ist der Careleaving-Prozess nach wie vor häufig von abrupten Übergängen und Zuständigkeitsverlust geprägt, auch wenn das „Kinder- und Jugendstärkungsgesetz“ diesbezüglich Abhilfe zu schaffen versucht.
Die Fluktuation unter den Betreuungspersonen verstärkt jedoch die Tendenz zur raschen Verselbständigung. Denn ein Hilfeplan kann noch so gut sein, wenn die Fachperson in der Nachbetreuung häufig wechselt, gerät das Nachvollziehen einer individuellen Lebensgeschichte zum ziellosen Ratespiel. Das Verstehen dieser Lebensgeschichte ist jedoch Voraussetzung dafür, einen Hilfeplan überprüfen und gegebenenfalls durch situationsgerechte Hilfen – wie etwa die Finanzierung einer Rückkehr in bereits beendete Hilfen nach §41 SGB VIII – anpassen zu können.
Die geschilderten Sachzwänge führen auch dazu, dass unter dem Zeit- und Kostendruck das Augenmerk in der Nachbetreuung im Alltag auf den harten Fakten liegt. So wiesen Careleaver*innen etwa während der Beteiligungswerkstatt darauf hin, „dass nur auf praktische Aspekte, wie selbständiges Aufstehen, Kochen, Putzen, Wäschewaschen und Regelung der Finanzen geschaut“ würde, während Careleaver*innen psychisch und emotional gar nicht auf ein eigenverantwortliches Leben vorbereitet“ würden.
Sehen sich Careleaver*innen ohnehin dem Umstand ausgesetzt, ihre Lebenssituation wahrscheinlich häufiger als andere Menschen erklären zu müssen, kann gerade eine engmaschige Betreuung, so wünschenswert sie einerseits ist, andererseits etwa in einem WG-Alltag eine zusätzliche Belastung darstellen. Das Auftauchen von sozialpädagogischen Fachkräften in den geteilten vier Wänden kann trotz allen gegenseitigen Verständnisses und der Vernetzungsmöglichkeit mit anderen Jugendlichen durch das WG-Zusammenleben peinlich sein und bei Mitbewohnerinnen Erklärungsbedarf nach sich ziehen, dem sich Careleaver*innen stellen müssen. Dieses alltagsnahe Beispiel verdeutlicht die sensible Lage, in der sich Careleaver*innen am Übergang in die Selbständigkeit befinden.
Improvisation zwischen gesetzlichen Vorgaben und Realität
Werden Entscheidungen über die Rahmenbedingen der Kinder- und Jugendhilfe weit weg vom Alltag und meist nur aufgrund abstrakter Kenntnisse der konkreten Lebenssituation von Careleaver*innen oder betreuenden Fachkräften getroffen, ist im Alltag umso mehr Improvisationskunst erforderlich. Selten stimmen Einzelfall und gesetzlicher Regelfall vollständig überein. Gerade Fachkräfte müssen jederzeit Graubereiche ausloten, die weder den juristischen Vorgaben noch den professionellen Standards vollumfänglich entsprechen, um beispielsweise die Vertrauensbeziehung zu Careleaver*innen nicht aufs Spiel zu setzen, wie die sozialpädagogische Familienhilfe und Erziehungsbeiständin erklärt. Der Erfolg des Careleaving-Prozesses steht und fällt mit persönlichem Engagement und nicht selten mit einer eigenverantwortlichen Zuständigkeitserklärung.
Autor: Fabian Schwitter
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