Kinder- und Jugendhilfe
Praxis wartet nicht auf Politik
Trotz verschobener SGB VIII-Reform starten BVkE und erev das Modellprojekt „Inklusion jetzt! Erst Recht!" mit 30 Standorten. Die Praxis gestaltet inklusive Kinder- und Jugendhilfe bereits heute, ohne auf gesetzliche Rahmen zu warten. Inklusion ist ein Recht auf Teilhabe, das keinen Aufschub duldet. Ein bundesweites Netzwerk entwickelt gemeinsam neue Strukturen und Verfahren.
02.10.2026
Während die gesetzliche Zusammenführung der Zuständigkeiten für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderung unter dem Dach des SGB VIII erneut verschoben wurde, setzen der Bundesverband Caritas Kinder- und Jugendhilfe e. V. (BVkE) und der Evangelische Erziehungsverband e. V. (erev) mit dem Modellprojekt „Inklusion jetzt! Erst Recht!“ ein klares Zeichen. Auf der Kick-Off-Veranstaltung in Frankfurt machen sich 30 Projektstandorte bundesweit auf den Weg, um gemeinsam mit öffentlichen Trägern schon jetzt eine inklusive Leistungserbringung für junge Menschen und Familien zu gestalten.
Zum Projektstart sollte sich die Reform des SGB VIII ursprünglich bereits auf der Zielgeraden befinden. Der Zeitplan sah eine Verkündung des Gesetzes spätestens zum 1. Januar 2027 und ein Inkrafttreten zum 1. Januar 2028 vor. Inzwischen zeichnet sich ein anderer Weg ab. Statt der „Inklusiven Lösung“ soll zunächst lediglich eine Erprobungsklausel umgesetzt werden.
Diese Verzögerung ist für die beiden Fachverbände kein Anlass, in der Praxisentwicklung nachzulassen, sondern vielmehr ein Grund, den eingeschlagenen Weg konsequent weiterzugehen. Denn die inklusive Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe darf nicht vom Tempo des Gesetzgebungsverfahrens abhängig gemacht werden. Der Titel „Inklusion jetzt! Erst Recht!“ bringt dies bewusst zum Ausdruck. Er steht für die Überzeugung, dass die Praxis den Weg zu einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe bereits heute gestalten kann und muss - auch wenn die gesetzlichen Rahmenbedingungen weiterhin auf sich warten lassen. Gleichzeitig verweist das großgeschriebene „Recht“ auf den Kern des Projekts. Inklusion ist kein wohlgemeinter Zusatz, sondern ein Recht junger Menschen auf gleichberechtigte Teilhabe. Die Verwirklichung dieses Rechts duldet keinen Aufschub.
„Die Verschiebung gesetzlicher Regelungen darf nicht zu einer Relativierung der Rechte junger Menschen führen. Mit unserem Projekt zeigen wir, dass die Praxis bereit ist, die Kinder- und Jugendhilfe schon heute inklusiv weiterzuentwickeln. Inklusion ist kein Versprechen einer entfernten Zukunft, sondern muss jetzt gestaltet werden.“,
so Stephan Hiller, Geschäftsführer des BVkE
Die große Resonanz auf das Projekt verdeutlicht den Bedarf nach einer praxisnahen Weiterentwicklung inklusiver Strukturen und Prozesse. Mehr als 50 Einrichtungen aus dem gesamten Bundesgebiet haben ihr Interesse an einer Teilnahme bekundet. Statt der ursprünglich vorgesehenen 20 werden daher nun 30 Modellstandorte in das Projekt integriert. Bemerkenswert ist zudem die Motivation der öffentlichen Jugendhilfeträger, die ebenfalls am Projekt mitwirken werden. Damit entsteht ein bundesweites Entwicklungsnetzwerk, in dem öffentliche und freie Träger die inklusive Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe gemeinsam aktiv gestalten und erproben.
„Inklusion gelingt nur im Zusammenwirken von öffentlichen und freien Trägern. Deshalb ermöglichen wir Räume, um miteinander neue Verfahren zu erproben und tragfähige Lösungen für die Praxis zu erarbeiten.“, erklärt Dr. Björn Hagen, Geschäftsführer des erev.
In den kommenden fünf Jahren entwickeln die Modellstandorte ihre Beteiligungsstrukturen und Organisationsprozesse weiter und erproben neue Formen inklusiver Praxis. Parallel entsteht gemeinsam mit öffentlichen und freien Trägern ein Verfahren zur integrierten Hilfe- und Leistungsplanung, das die Anforderungen des SGB VIII und des SGB IX verbindet und konsequent an den Bedarfen von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien ausgerichtet ist. Der Entwicklungsprozess folgt dabei dem Anspruch des Projekts selbst. Kinder, Jugendliche, Eltern und Fachkräfte werden aktiv beteiligt und bringen ihre Erfahrungen und Perspektiven kontinuierlich ein.
Prof. Dr. Wolfgang Schröer (Universität Hildesheim) und Prof. Dr. Benedikt Hopmann (Universität Siegen) übernehmen die wissenschaftliche Begleitung des Projekts:
„Die große Zahl der Modellstandorte ermöglicht es, belastbare Erkenntnisse für die inklusive Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe zu gewinnen. Die Erfahrungen aus den Einrichtungen und Jugendämtern werden systematisch ausgewertet und für Praxis, Wissenschaft und Politik nutzbar gemacht. Damit leistet das Projekt zugleich einen wichtigen Beitrag für die weitere Reform des SGB VIII“.
Angesichts der hohen Nachfrage soll das Projekt perspektivisch weiter ausgebaut werden. Ziel der Fachverbände ist es, zusätzliche Fördermöglichkeiten zu erschließen, um die wachsende Zahl an interessierten Einrichtungen und Jugendämtern in das Netzwerk einzubeziehen. Auf diese Weise soll die inklusive Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe noch breiter in der Praxis verankert werden.
Quelle: Bundesverband Caritas Kinder- und Jugendhilfe e. V. (BVkE) vom 22.09.2026
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