Nordrhein-Westfalen
Weitere Schritte zur Prävention von sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche werden umgesetzt
![Ein Kind von hinten fotografiert lehnt an eine Tür mit einem Fenster, eine Hand am Fenster Ein Kind von hinten fotografiert lehnt an eine Tür mit einem Fenster, eine Hand am Fenster](/fileadmin/_processed_/7/4/csm_anouk-van-houts-3TDbd8Srpbk-unsplash_c4aaaefadf.jpg)
![CC0 / Public Domain Arbeiten Dritter](https://i.creativecommons.org/p/mark/1.0/80x15.png)
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen veröffentlicht den zweiten Bericht zur Umsetzung und Fortschreibung des Handlungs- und Maßnahmenkonzepts zur Prävention sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche. Mit 62 konkret beschriebenen Maßnahmen nimmt sie sich vor, den bereits bestehenden Schutz vor und den Umgang mit sexualisierter Gewalt weiter zu stärken. Der Bericht steht als Download bereit.
05.04.2023
Der Bericht umfasst unter anderem das Ende 2020 verabschiedete Handlungs- und Maßnahmenkonzept im Bereich „Sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche – Prävention, Intervention, Hilfen“ und bündelt die Ansätze und Projekte der Landesregierung zu einem effektiven Maßnahmenkatalog im Kampf gegen sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche. So hat das Familienministerium die Kooperation aller am Kinderschutz beteiligten Akteur:innen unter anderem dadurch gestärkt, dass interdisziplinäre Fortbildungen für alle Personen und Professionen, die in ihrer Tätigkeit mit Kinderschutzfällen konfrontiert sind, gefördert werden und die Netzwerkstruktur weiter ausgebaut wird.
Entwicklung eines Webportals als Informationsangebot
Daneben wurde unter Federführung des Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration ressortübergreifend das Internetportal der Landesregierung „Gemeinsam für den Kinderschutz“ entwickelt. Das Webportal soll den Kinderschutz qualitativ verbessern und die Handlungskompetenzen von Personen und Professionen stärken, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten. Zudem fördert die Landesregierung als wichtigstes Instrument einer landesweiten, fachlichen Qualitätsentwicklung im Bereich der Prävention sexualisierter Gewalt nicht nur die Landesfachstelle „Prävention sexualisierte Gewalt“ (PSG.nrw) in Köln, sondern auch eine Beratungsstelle pro Regierungsbezirk mit jährlich 80.000 Euro, um eine möglichst flächendeckende Versorgung mit Informations-, Beratungs-, Fortbildungs- und Konzeptangeboten in Nordrhein-Westfalen zu erreichen.
Kinder- und Jugendministerin Josefine Paul erklärt:
„Die konsequente Bekämpfung sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen in Nordrhein- Westfalen hat für mich höchste Priorität. Mit dem zweiten Bericht zur Umsetzung und Fortschreibung des Handlungs- und Maßnahmenkonzeptes wird deutlich, dass wir weiter an der Umsetzung wichtiger Maßnahmen gearbeitet und auch neue wichtige Impulse aufgegriffen und Initiativen entwickelt haben. Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gewalt ist eine gesamtgesellschaftliche Verantwortung. Wir werden auch weiterhin kontinuierlich an der Weiterentwicklung und Verbesserung des Kinderschutzes in Nordrhein-Westfalen arbeiten. Für mich ist dabei auch die Stärkung der Kinderrechte ein elementarer Bestandteil. Kinder brauchen starke Rechte, denn Kinderschutz und Kinderrechte gehören zusammen.“
Weitere Informationen
Quelle: Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen vom 28.03.2023
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Landesfachstelle Prävention sexualisierte Gewalt NRW