Inklusion
Weg frei für ein inklusives Wahlrecht – Caritas begrüßt Aufhebung von Wahlrechtsausschlüssen
Der Deutsche Caritasverband (DCV) und sein Fachverband Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie e.V. (CBP) begrüßen nachdrücklich, dass die Wahlrechtsausschlüsse für Menschen mit Behinderungen endlich aufgehoben werden. Entsprechende Anträge lagen sowohl von Regierungs- als auch Oppositionsfraktionen am 15.03.2019 dem Deutschen Bundestag zur Abstimmung vor. Demnach werden die Wahlrechtsausschlüsse für Menschen mit Behinderung im Europa- und im Bundeswahlgesetz ersatzlos gestrichen.
19.03.2019
Dieser Schritt war überfällig, sagte Caritas-Präsident Peter Neher und betont, dass dies für die betroffenen Menschen eine gute und wichtige Entscheidung ist. Bedauerlich sei, dass das Gesetz erst zum 1. Juli 2019 in Kraft treten und damit eine Geltung des geplanten Gesetzes für die am 26. Mai 2019 stattfindende Europawahl nicht mehr ermöglicht werden soll. Und das, obwohl das Bundesverfassungsgericht Wahlrechtsausschlüsse am 29. Januar 2019 für verfassungswidrig erklärt hatte.
Menschenrecht auf Teilhabe an der Wahl
DCV und CBP fordern seit langer Zeit, Wahlrechtsausschlüsse für Menschen mit Behinderung unter Vollbetreuung und Menschen im Maßregelvollzug aufzuheben. „Schon viel zu lang können Menschen mit Behinderung und Menschen, die im Zustand der Schuldunfähigkeit eine Straftat begangen haben und deswegen in der Psychiatrie untergebracht sind, ihr Menschenrecht auf Teilhabe an der Wahl nicht wahrnehmen“, unterstreicht Johannes Magin, Vorsitzender des CBP. Daher sei es neben dem freien Weg für ein inklusives Wahlrecht zudem zu begrüßen, dass die Wahlrechtsassistenz für Menschen mit Behinderung mit dem Gesetzentwurf ebenfalls geregelt werden soll.
Quelle: Deutscher Caritasverband vom 15.03.2019
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