Landesjugendring Saar e.V.

Wahlalter 16 – Worauf wartet Ihr?

In 11 von 16 Bundesländern dürfen Menschen ab 16 Jahren bereits ihre Stimme bei Kommunalwahlen abgeben, in 5 Bundesländern sogar auf Landesebene. Im Saarland ist dies bislang nicht der Fall. Nun zeigt auch der Vorstand des Landesjugendring Saar e.V. seine Enttäuschung über die verpasste Chance des Landtags das Wahlalter im Saarland auf 16 Jahre abzusenken.

02.03.2023

Bei der anstehenden Kommunal- und Europawahl 2024 werden junge Menschen ab 16 Jahren endlich die Möglichkeit haben über die Zukunft Europas mitzuentscheiden. Es wäre ein Skandal, wenn diese jungen Menschen ihre Stimme zu Europawahl abgeben dürften, aber die Kommunalpolitik vor der eigenen Haustür nicht mitgestalten können, äußert sich Fabienne Wolfanger, Vorstandssprecherin des Landesjugendrings und führt weiter aus:

„Wer will, dass junge Menschen sich in die Gesellschaft einbringen, der muss ihnen ermöglichen an den grundlegenden demokratischen Prozessen teilzunehmen. Ein Anti-Ego-Gesetz zu fordern, das junge Leute zu einem Gesellschaftsjahr zwingt, aber gleichzeitig den unter 18-Jährigen die Mitbestimmung zu verwehren, weil man sie für zu unreif hält eigene Entscheidungen zu treffen, zeichnet ein Bild junger Menschen, dem wir uns als Landesjugendring entschieden entgegenstellen.“

Viele der jungen Menschen im Saarland bringen sich in den Vereinen vor Ort ein, übernehmen dort gesellschaftliche Verantwortung und sind in den Vereinsstrukturen bereits mit demokratischen Prozessen vertraut. Darüber hinaus müsse man den jungen Menschen durch politische Bildung in und außerhalb der Schule das notwendige Handwerkszeug vermitteln, um sie in ihrer demokratischen Willensbildung zu unterstützen, wenn man ernsthaft besorgt sei, dass sie dazu nicht in der Lage wären.

Studie mit neuen Befunden zum Wählen ab 16

Eine aktuelle Studie der Otto-Brenner-Stiftung „Mehr Wählen wagen?“ bestätigt, dass es wenig Anlass gibt an der Befähigung der 16- und 17-Jährigen zur politischen Teilhabe an Wahlen zu zweifeln. Auch das Argument das Wahlalter mit 18 Jahren an die Volljährigkeit und damit an die Pflichten als Staatsbürger:in zu koppeln betrachtet Fabienne Wolfanger als ungültig: Das Wahlrecht sei ein grundlegendes Menschenrecht, das sich niemand erst erarbeiten oder verdienen müsse. Nach Auffassung des Landesjugendring Saar gebe es kein valides Argument die Absenkung des Wahlalters abzulehnen, bekräftigt Wolfanger.

Quelle: Landesjugendring Saar

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