Baden-Württemberg
Wahlalter 16 – Jugendliche bringen 2024 frischen Wind in die Kommunalpolitik
Jugendbeteiligung in Baden-Württemberg hat einen wichtigen Schritt nach vorn gemacht – so sieht der Landesjugendring die am 29.03.2023 vom Landtag beschlossene Änderung des Kommunalwahlrechts. Zwar rechnet er nicht damit, dass 2024 massenweise 16-Jährige in die Gemeinderäte einziehen werden, aber der Zusammenschluss der Jugendverbände sieht große Chancen für die (Kommunal-)Politik: politisches Engagement und Wahlämter können attraktiver werden, die Wahlbeteiligung steigen.
11.04.2023
Jugendgerechtigkeit, das bedeutet die Interessen und Bedürfnisse junger Menschen bis 27 Jahren wahr- und ernst zu nehmen. Junge Menschen müssen begleitet und befähigt werden, kommunalpolitische Verantwortung zu übernehmen – das beginnt beim Informieren und Motivieren über das Wahlrecht ab 16 Jahren und setzt sich fort im aktiven politischen Engagement.
Veränderung der politischen Kultur hin zu mehr Jugendgerechtigkeit
Damit junge Menschen Wahlämter übernehmen, müssen sich darüber hinaus politische Strukturen und Prozesse ändern: „Kommunalverwaltungen, Kommunalpolitiker*innen, Wählervereinigungen und Parteien werden sich damit auseinandersetzen müssen, wie Gremiensitzungen und Arbeitsabläufe so ausgestaltet werden, dass sie für junge Menschen zugänglich und attraktiv sind. Zentral wird dabei sein, diese Veränderung gemeinsam mit den jungen Menschen anzugehen“, erklärt Alexander Strobel, Vorsitzender des Landesjugendrings. Solche Veränderungen nützen allen, die für einen Gemeinderat oder ein Bürgermeister*innen-Amt kandidieren, denn das politische Ehrenamt mit Sitzungen bis spät in die Nacht ist für viele schon lange nicht mehr attraktiv. Diese Chance für die Kommunalpolitik muss tatkräftig genutzt werden.
Die Servicestelle Kinder- und Jugendbeteiligung Baden-Württemberg begleitet die Gesetzesänderung mit einem dreigeteilten Konzept: einer landesweiten Erstwähler*innen-Kampagne, der Begleitung junger Menschen ins Wahlamt und der Weiterentwicklung von Gremienkultur mit ausgewählten Partnerkommunen.
Über die Servicestelle
Die Servicestelle Kinder- und Jugendbeteiligung Baden-Württemberg unterstützt und fördert die Weiterentwicklung und den Ausbau politischer Beteiligung und das Engagement junger Menschen in Baden-Württemberg. Sie wird finanziert durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration aus Landesmitteln, die der Landtag von Baden-Württemberg beschlossen hat. Träger sind der Landesjugendring, die Landesvereinigung Kulturelle Jugendbildung und die Landesarbeitsgemeinschaft Jugendsozialarbeit.
Über den Landesjugendring
Der Landesjugendring Baden-Württemberg ist die Arbeitsgemeinschaft von 32 Jugendverbänden auf Landesebene und von den Orts-, Stadt- und Kreisjugendringen. Er vertritt darüber hinaus die Interessen von Kindern und Jugendlichen in Baden-Württemberg.
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Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe
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Verband / Interessenvertretung
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