Berlin
Verstößebericht zum Thema Bildung
Der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen legt neuen Verstöße- und Tätigkeitsbericht zum Thema Bildung in Berlin vor. Im Zentrum stehen dabei die sich zuspitzenden Probleme im Bereich der inklusiven Schulbildung und die Identifikation von Verstößen gegen Art. 24 UN-BRK. Es besteht weiterhin dringender Handlungsbedarf bei der Umsetzung des Rechts auf inklusiver Bildung.
30.11.2023
Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung, Cansel Kiziltepe, hat dem Senat den Verstöße- und Tätigkeitsbericht der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen, Christine Braunert-Rümenapf, zur Kenntnisnahme vorgelegt.
Der Bericht (PDF: 462 KB) umfasst den Zeitraum 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2022. Im ersten Teil, dem Verstößebericht, steht die Umsetzung der im Landesgleichberechtigungsgesetz verankerten Verpflichtung des Senats zur frühzeitigen Beteiligung der Beauftragten im Mittelpunkt. Fokus des aktuellen Berichts ist das Thema Bildung.
Es braucht eine systematische Transformation der Förderzentren
Christine Braunert-Rümenapf:
„Statt eine systematische Transformation der Förderzentren voranzutreiben, schafft Berlin weitere Schulplätze in Schulen, die ausschließlich von Kindern und Jugendlichen mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt ‚Geistige Entwicklung‘ besucht werden. Dies widerspricht den Vorgaben von Artikel 24 der UN-Behindertenrechtskonvention und bindet Ressourcen in den Förderzentren, die in den Regelschulen fehlen. Die Regelschulen müssen in die Lage versetzt werden, ihren Förderauftrag erfüllen zu können und benötigen dafür u. a. auch ausreichende sonderpädagogisch qualifizierte Lehr- und Fachkräfte.“
In ihrem Tätigkeitsbericht gibt die Landesbeauftragte einen Überblick über ihre Aufgaben und Arbeitsschwerpunkte nach dem Landesgleichberechtigungsgesetz und setzt sich mit behindertenpolitischen Vorhaben der vergangen zwei Jahre auseinander. Dazu zählen insbesondere die Verabschiedung und Umsetzung des Landesgleichberechtigungsgesetzes mit der Einrichtung einer Landesfachstelle für Barrierefreiheit, die Schaffung einer Schlichtungsstelle sowie die Einrichtung eines Partizipationsfonds. Weitere Schwerpunkte waren die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes, Fragen der Bau- und Wohnungspolitik und der Mobilität von Menschen mit Behinderungen.
Immer mehr Bürgerinnen und Bürger, die die Rechte von Menschen mit Behinderungen im Land Berlin verletzt sehen, wenden sich im Rahmen ihrer Ombudsfunktion an die Landesbeauftragte. 2021 dominierten die Anfragen zur Corona–Pandemie. Sie machten knapp ein Drittel der ca. 530 Anfragen aus. 2022 betrafen die meisten Anfragen das Thema Mobilität. Probleme bei der Beschulung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen, Probleme mit mangelnder Barrierefreiheit und nur eingeschränkt von Rollstuhlfahrenden nutzbarem Wohnraum wie auch Probleme mit bestehenden Mietverhältnissen wurden bearbeitet. Zudem erreichen die Landesbeauftragte auch Anfragen zur Anerkennung einer Schwerbehinderung, zu den Bereichen Arbeit und Ausbildung oder zum Zugang zu Kultur- und Freizeiteinrichtungen. Diese Bürgeranfragen zeigen Themenfelder auf, derer sich die Landesbeauftragte in den kommenden Jahren noch intensiver annehmen will, um eine bessere Teilhabe der Menschen mit Behinderungen im Land Berlin ermöglichen zu können.
Quelle: Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt, und Antidiskriminierung Berlin vom 14.11.2023
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