Bildungspolitik
ver.di: Mindestlohn steigt für Beschäftigte im pädagogischen Bereich der Weiterbildung
Der Mindestlohn für die rund 30.000 Beschäftigten im pädagogischen Bereich der Weiterbildung steigt in den nächsten vier Jahren schrittweise zwischen 12,5 und 16 Prozent. Darauf haben sich die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), die GEW und die 64 Mitgliedsunternehmen des Bundesverbandes der Träger beruflicher Bildung geeinigt.
02.08.2018
Danach erhalten Facharbeiter/-innen mit pädagogischer Zusatzausbildung ab 2022 ein Monatseinkommen von mindestens 2.912,44 Euro. Sozialpädagogen, Fachwirte und Meister bekommen 3.002,52 Euro. Grundlage ist die 39-Stunden-Woche. Derzeit beträgt der Mindestlohn 2.588 Euro.
„Mit dieser Tarifeinigung gelingt die schrittweise Annäherung an das Tarifniveau des öffentlichen Dienstes“, erklärte Ute Kittel, ver.di-Bundesvorstandsmitglied für die Weiterbildung. Sozialpädagogen im öffentlichen Dienst bekommen derzeit in der Eingangsstufe ein Tarifgehalt von 2.933 Euro. Der Mindestlohn in der Weiterbildung ist der höchste in Deutschland.
„Endlich wird durch den Tarifabschluss auch die Qualifikation der Menschen in den Mittelpunkt gestellt. Der Deutsche Qualifikationsrahmen (DQR) hat nicht mehr lediglich Empfehlungscharakter, sondern gilt jetzt in der Weiterbildung rechtsverbindlich durch den Tarifvertrag“, so Kittel. Der DQR ist eine Vereinbarung zwischen dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und der Kultusministerkonferenz (KMK), in der Qualifikationen bestimmten „Niveaus“ zugeordnet werden.
Quelle: ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Bundesvorstand vom 02.08.2018
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