Positionspapier

Verbindliche Schutzkonzepte in der Kinder- und Jugendarbeit

Das Positionspapier der Universität Hildesheim erörtert Möglichkeiten einer verbindlichen Umsetzung von Schutzkonzepten auch in nicht-betriebserlaubnispflichtigen Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit & Jugendverbandsarbeit im SGB VIII erörtert. Es finden sich dort Vorschläge und Positionierungen sowie Hintergrundinformationen.

12.08.2024

Organisationen und Einrichtungen der Offenen und verbandlichen Kinder- und Jugendarbeit sind derzeit gesetzlich nicht verpflichtet, Schutzkonzepte umzusetzen, da sie keiner Betriebserlaubnis bedürfen. Hiervon ausgehend wurde im Rahmen des Projekts SchutzJu von der Universität Hildesheim und der Hochschule Landshut eine Initiative gestartet: In zwei Workshops mit Fachpraxis und juristischer Expertise wurden Möglichkeiten einer verbindlichen Umsetzung von Schutzkonzepten auch in nicht-betriebserlaubnispflichtigen Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit & Jugendverbandsarbeit im SGB VIII erörtert. Die Vorschläge und Positionierungen wurden in dem Positionspapier (PDF: 407 KB) veröffentlicht.

Über das Positionspapier hinaus finden sich Tools und Informationen zur Entwicklung von Schutzkonzepten in der Kinder- und Jugendarbeit auf der Plattform https://schutzkonzepte-partizipativ.de/.

Weitere Informationen

Quelle: Universität Hildesheim und Hochschule Landshut vom Juli 2024

Redaktion: Paula Joseph

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