Corona-Schutzpaket

Unrealistische Erwartungen bei Homeoffice mit kleinen Kindern

Am 18. November hat der Deutsche Bundestag das 3. Corona-Schutzpaket verabschiedet. Es umfasst auch die Verlängerung des Entschädigungsanspruchs für Eltern, deren Kinder coronabedingt von behördlichen Schul- oder Kitaschließungen betroffen sind. Die evangelische arbeitsgemeinschaft familie (eaf) begrüßt es als Schritt in die richtige Richtung, dass die Regelungen über den Jahreswechsel hinaus bis einschließlich März 2021 weiterhin gelten werden, und mahnt eine Verlängerung bis Ende 2021 an.

19.11.2020

Das aktuelle Infektionsgeschehen führt in den letzten Wochen wieder vermehrt dazu, dass Schulen und Betreuungseinrichtungen teilweise oder sogar ganz schließen müssen oder Kinder als Kontaktperson zu Hause bleiben müssen. Wenn die Eltern dann ihrer Berufstätigkeit nicht im normalen Maß nachgehen können, haben sie bis zu 10 Wochen lang einen Anspruch auf Entschädigungszahlungen. Sie müssen dafür nachweisen, dass sie für ihr Kind „keine zumutbare Betreuung“ haben. Doch was genau gilt als zumutbar?

eaf: Präzisierung der Regelungen zu Entschädigungszahlungen für Eltern notwendig

Martin Bujard, Präsident der eaf, stellt fest: „Von Eltern im Homeoffice wird oft erwartet, dass sie ihre Kinder nebenher betreuen und beschulen. Das ist aus unserer Sicht weltfremd und geht an den Bedürfnissen der Kinder und ihrer Eltern vorbei. Gerade kleinere Kinder benötigen viel ungeteilte und liebevolle Aufmerksamkeit, ihre Bedürfnisse lassen sich nur bedingt aufschieben. Und wenn gar mehrere Kinder unter 12 Jahren tagsüber von den Eltern betreut oder bei der Erarbeitung schulischer Inhalte unterstützt werden sollen, ist an effektives Arbeiten gar nicht mehr zu denken. Die Eltern versuchen, ihren Kindern und ihrem Arbeitgeber gleichermaßen gerecht zu werden und können daran nur scheitern. Auch trägt es dazu bei, dass Homeoffice von Eltern bei Arbeitgebern über die Corona-Zeit hinaus diskreditiert wird. Hier wäre es aus unserer Sicht unbedingt angezeigt, die Zumutbarkeit klarer zu definieren: Berufstätigkeit im Homeoffice schließt eine gleichzeitige Betreuung kleinerer Kinder in der Regel aus und ist damit in vielen Fällen keine zumutbare Betreuungsmöglichkeit.“

Oft sind es die Schulen oder Kitas selbst, die beim Auftreten von Infektionen umgehend reagieren und Einrichtungen schließen und einzelne Gruppen und Personen nach Hause schicken, noch ehe die überlasteten Gesundheitsämter eine Schließung anordnen. „Unklar ist, ob die Betroffenen dann ebenfalls Anspruch auf Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz haben. An dieser Stelle sollte unbedingt für Klarheit gesorgt werden“, so Bujard weiter: „Auch in diesen Fällen müssen Eltern einen Anspruch auf finanzielle Entschädigung haben.“

Über die eaf

Die evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eaf) ist der familienpolitische Dachverband in der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). Die Interessen der Evangelischen Familienbildung werden in der eaf vom Forum Familienbildung vertreten.

Quelle: evangelische arbeitsgemeinschaft familie e.V. (eaf) vom 18.11.2020

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