Sozialversicherung

Sozialbeiträge erhöhen Armutsrisiko Brandenburger Familien

Der Deutsche Familienverband Brandenburg zeigt, dass fehlende Anerkennung der Kindererziehung in der Sozialversicherung die Armut von Eltern mit mehreren Kindern verschärft. Der Verband fordert eine Reform der Sozialabgaben und die Einführung eines Kinderfreibetrags, um Familien finanziell zu entlasten und Altersarmut zu verhindern.

18.06.2024

Die fehlende Anerkennung der Kindererziehung in der gesetzlichen Sozialversicherung verschärft die Armutsprobleme von Eltern mit mehreren Kindern. Das zeigt die Analyse des Deutschen Familienverbandes Brandenburg.

„Je mehr Kinder Eltern haben, desto schwieriger wird es, mit einem Durchschnittseinkommen die Familie über Wasser zu halten. Die Belastung durch Steuern und Abgaben macht es für Familien unumgänglich, in mehr Erwerbsarbeit zu investieren. Das Resultat: mehr Arbeit und weniger Zeit für die eigenen Kinder,“

 sagt Sebastian Heimann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Familienverbandes.

Der Deutsche Familienverband Brandenburg (DFV Brandenburg) hat in einer Einkommensanalyse berechnet, wie sich Steuern und Sozialabgaben zuzüglich Kindergeld auf das frei verfügbare Einkommen von Familien auswirken. Die Berechnung stellt Einpersonenhaushalte mit Haushalten mit bis zu fünf Kindern und demselben Haushaltseinkommen (horizontal, siehe Anhang S. 6) gegenüber.

„Einer Brandenburger Familie mit zwei Kindern fehlen im Jahr 2.400 Euro, um überhaupt über das gesetzlich garantierte Existenzminimum zu gelangen. Je mehr Kinder eine Familie hat, desto weniger frei verfügbares Einkommen steht zur Verfügung, beispielsweise um für die Rente vorzusorgen oder um familiengerecht wohnen zu können.“

 sagt Jörn Voß, Geschäftsführer des DFV-Landesverbandes Brandenburg.

Die DFV-Analyse zeigt besonders auf, wie sich die Kranken- und Rentenversicherung in Bezug zu Familien verhält. Besonders deutlich wird ein fehlender Kinderfreibetrag am Beispiel Rente. Die gesetzliche Rentenversicherung ist als Generationenvertrag strukturiert, d.h. die nachwachsende Kindergeneration sichert die spätere Rente der gegenwärtigen Arbeitnehmer ab.

„Ohne Kinder keine Rente. Je weniger Kinder geboren werden, desto höher werden die Rentenbeiträge und desto eher werden Leistungskürzungen unumgänglich. Doch gerade diejenigen, die mit vielen Kindern eine funktionierende Rentenversicherung für die Zukunft sicherstellen, werden benachteiligt. Warum zahlen Eltern die gleichen Rentenbeiträge wie Menschen ohne Unterhaltspflichten für Kinder?“,

fasst Voß die Funktion der Rentenversicherung kurz zusammen.

Trotz eines gestiegenen durchschnittlichen Arbeitnehmendenentgelts hat sich das frei verfügbare Einkommen von Familien zwischen 2023 und 2024 verringert: für eine vierköpfige Familie um 134 Euro im Jahr und für eine sechsköpfige Familie um 841 Euro. Im Vergleich hat sich das frei verfügbare Einkommen von kinderlosen Singles und Paaren ohne Kinder im gleichen Zeitraum um 1.057 Euro beziehungsweise um 576 Euro erhöht.

„Im Sozialabgabenrecht muss das Prinzip der Belastungsgerechtigkeit Einzug halten. Wer leistungsfähig ist, zahlt mehr Steuern. Wer weniger leistungsfähig, zahlt weniger Steuern – das ist logisch. Die Rentenversicherung nimmt jedoch keine Rücksicht auf die Leistungsfähigkeit von Eltern. Viel schlimmer: Gerade Mütter mit mehreren Kindern schlittern in die Altersarmut, weil sie Kinder betreut und erzogen haben.“,

fordert Heimann.

Ein Reformansatz des Deutschen Familienverbandes zur Entlastung von Familien umfasst die Einführung eines Kinderfreibetrages in der gesetzlichen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung von 270 Euro, berechnet mit einem Anteil von 35 % an einem beitragsfrei zu stellenden Kinderfreibetrag von 9.312 Euro. Voß betont: „Wer für Kinder sorgt, darf finanziell nicht abgestraft werden, weder während der Kindererziehung noch in der Rente. Auf Dauer lässt sich kein Land ohne Familien machen.“

Weitere Informationen

Quelle: Deutscher Familienverband vom 10.06.2024

Redaktion: Lukas Morre

Back to Top