Flucht und Migration
UNICEF zum Masterplan Migration: Kein Kind darf zusätzlich Schaden nehmen
UNICEF Deutschland ruft anlässlich der Veröffentlichung des „Masterplans Migration" dazu auf, bei allen geplanten Entscheidungen und Maßnahmen das Wohl und den Schutz von Kindern jederzeit vorrangig zu behandeln. Insbesondere müssten Flüchtlingsunterkünfte verbindliche familien- und kindgerechte Standards erfüllen. Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge sollten weiterhin von der Kinder- und Jugendhilfe in Obhut genommen und nicht in den geplanten AnkER-Einrichtungen untergebracht werden.
12.07.2018
„Kein Kind darf zusätzlichen Schaden nehmen oder erneut Gefahren ausgesetzt werden“, erklärte Christian Schneider, Geschäftsführer von UNICEF Deutschland. „Dies gilt insbesondere für Einrichtungen, in denen Mädchen und Jungen mit vielen fremden Menschen auf engem Raum und über lange Zeiträume leben. Dies sind grundsätzlich keine geeigneten Orte für Kinder.“
Familien- und kindgerechte Standards für Flüchtlingsunterkünfte
Flüchtlingsunterkünfte - auch die geplanten Ankunfts-, Entscheidungs- und Rückführungseinrichtungen („AnkER-Einrichtungen“) - müssen deutschlandweit verbindliche familien- und kindgerechte Standards erfüllen, die regelmäßig von einer unabhängigen Stelle überprüft werden. UNICEF hat dazu gemeinsam mit dem Bundesfamilienministerium und Partnern „Mindeststandards zum Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften“ entwickelt, die bereits in über 100 Einrichtungen bundesweit umgesetzt werden. Die Umsetzung erfordert nun endlich eine bundesgesetzliche Grundlage.
Negative Auswirkungen auf die Entwicklung der Kinder
Die UNICEF-Studie „Kindheit im Wartezustand" hat veranschaulicht, dass Erstaufnahmeeinrichtungen, die als Vorbild der AnkER-Einrichtungen dienen sollen, häufig weder sicher noch kindgerecht sind. Mangelnde Privatsphäre, begrenzter Zugang zu Kindergärten und Schulen, unzureichende psychosoziale Unterstützung, nicht abschließbare Sanitäranlagen und das Miterleben von Gewalt und Abschiebungen führen zu Gefährdungsmomenten und erzeugen Gefühle von Angst und Ohnmacht bei geflüchteten Kindern. All diese Faktoren können sich negativ auf ihre Entwicklung auswirken.
Zugang zu Kindergärten, Schulen und medizinischer Versorgung
Kinder und ihre Familien sollten deshalb so kurz wie möglich in den geplanten Einrichtungen verbleiben und so rasch wie möglich uneingeschränkten Zugang zu Kindergärten, Schulen und angemessener medizinischer Versorgung haben. Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge sollten weiterhin von der Kinder- und Jugendhilfe in Obhut genommen und nicht in den geplanten AnkER-Einrichtungen untergebracht werden.
Die Regierung hat sich im Koalitionsvertrag klar zur UN-Kinderrechtskonvention bekannt. Ihre Umsetzung gilt für alle Kinder und Jugendlichen - ganz gleich woher sie kommen und wo sie sich aufhalten.
Hintergrund
2017 hat UNICEF Deutschland mit der Studie „Kindheit im Wartezustand“ auf die Situation geflüchteter und migrierter Kinder in Flüchtlingsunterkünften aufmerksam gemacht. Die von UNICEF, dem Bundesfamilienministerium (BMFSFJ) und Partnern erarbeiteten „Mindeststandards zum Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften" stehen ebenfalls online zur Verfügung.
Quelle: Deutsches Komitee für UNICEF e.V. vom 10.07.2018
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