Jugendpolitik
UNICEF fordert eine Koalition für Kinder
Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD enthält nach Auffassung von UNICEF Deutschland wichtige Ansätze zur Verbesserung der Situation benachteiligter Kinder und Jugendlicher – gibt aber auch an einigen Stellen Anlass zur Sorge. In einem ersten Statement begrüßt das Kinderhilfswerk ausdrücklich die geplante Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz und appelliert zugleich an die staatlichen Stellen, die Rechte von Kindern in der Asylpolitik zu wahren.
07.02.2018
„Wir brauchen eine Koalition für die Kinder und die Zukunftsfähigkeit unseres Landes,“ erklärte Dr. Jürgen Heraeus, Vorsitzender von UNICEF Deutschland. „Der Koalitionsvertrag enthält wichtige Ansatzpunkte, die Interessen von Kindern stärker zu berücksichtigen. Eine hoffentlich bald gebildete neue Regierung muss nun aber auch die Chancen nutzen, die eine gute Konjunktur eröffnet, und spürbare Verbesserungen für Kinder und Familien erreichen – sowohl in Deutschland als auch gemeinsam mit internationalen Partnern weltweit.“
Die vorgesehenen Investitionen gegen Kinderarmut, zur Verbesserung der Bildungsinfrastruktur und der kommunalen Entwicklung sowie die Aufnahme der Kinderrechte im Grundgesetz sind überfällig. Sie sollten nun konsequent umgesetzt und auf die Bedürfnisse benachteiligter Gruppen ausgerichtet werden. Dies trifft auch auf Vorhaben in der Außen- und Entwicklungspolitik zu. Darin bekennen sich die Verhandlungspartner unter anderem zu einer deutlichen Erhöhung der Mittel für Entwicklung und humanitäre Hilfe sowie zu einer Umsetzung der entwicklungspolitischen Gipfelzusagen aus G7, G20, Pariser Klimaabkommen und Agenda 2030.
Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz
UNICEF Deutschland begrüßt, dass der Koalitionsvertrag die seit langem gestellte Forderung von Kinderrechtsorganisationen und Familienverbänden nach einer Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz aufgreift. Die konkrete Formulierung eines „Kindergrundrechts“ sollte nun unter Einbindung der Zivilgesellschaft erfolgen, um ein möglichst breites Bündnis für die Rechte von Kindern zu sichern. Weitere Schritte zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention wie die Einrichtung von Anlauf- und Beschwerdestellen sollten folgen.
Der Koalitionsvertrag nennt auch Vorhaben, die UNICEF Deutschland kritisch bewertet: Die Einigungen im Bereich Flucht und Migration lassen befürchten, dass die Rechte geflüchteter Kinder verletzt werden könnten. So wären sogenannte „ANkER “-Einrichtungen in der geplanten Form kaum geeignet für Familien mit Kindern.
Rechte von Kindern in der Asylpolitik
UNICEF appelliert an Bund und Länder, die Rechte von Kindern in der Asylpolitik zu wahren. Kinder und Jugendliche in Flüchtlingsunterkünften müssen vor Übergriffen besser geschützt werden und jederzeit Zugang zu Kindergärten, Schulen und medizinischer Versorgung haben. Eine Neuregelung des Familiennachzugs, die laut Koalitionsvertrag ab dem 31.7.2018 greifen soll, muss den völkerrechtlichen und europarechtlichen Vorgaben genügen. Eine Begrenzung der Fallzahl widerspricht dem rechtstaatlichen Prinzip der Einzelfallprüfung.
UNICEF Deutschland begrüßt, dass die Verhandlungspartner die Verantwortung Deutschlands im Bereich der humanitären Hilfe und für nachhaltige Entwicklung ausdrücklich betonen. Eine neue Regierung soll sich international klar für den Schutz von Kindern in Krisenregionen und auf der Flucht einsetzen und sich dafür stark machen, dass alle Kinder jederzeit Zugang zu guter Bildung erhalten.
Quelle: UNICEF Deutschland vom 07.02.2018
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