Forderung

Umfassendes Investitionsprogramm für Jugendbildungsstätten

Der Bundesjugendring fordert ein umfassendes Investitionsprogramm, das darauf abzielt, Jugendbildungsstätten nachhaltig zu stärken und auszubauen. Ziel ist es, moderne und attraktive Räume zu schaffen, die jungen Menschen bestmögliche Bildungs- und Entwicklungsmöglichkeiten bieten. Dadurch soll die Jugendarbeit gestärkt werden und zur gesellschaftlichen Teilhabe beitragen.

12.11.2024

Die energetische Sanierung und Modernisierung von Jugendbildungsstätten und anderen gemeinnützigen Übernachtungs- und Freizeitstätten in Deutschland wird immer dringlicher. Eine Anfrage der Bundestagsabgeordneten Heike Brehmer (CDU/CSU) hat kürzlich offenbart, dass es keine Förderprogramme gibt, die auf die besonderen Herausforderungen dieser zentralen Orte der außerschulischen Jugendarbeit zugeschnitten sind, die für die Jugendverbandsarbeit unersetzliche Freiräume für junge Menschen bieten. Der Bundesjugendring fordert daher die Einrichtung eines gezielten Sonderinvestitionsprogramms, das den erheblichen Sanierungsstau beheben und diese für die Kinder- und Jugendarbeit unverzichtbare Infrastruktur zukunftsfähig machen soll.

Erkenntnisse aus der Kleinen Anfrage: Mangel an spezifischen Fördermaßnahmen

Im Zuge der Kleinen Anfrage wurden die bestehenden Fördermöglichkeiten für energetische Sanierungen für Jugendbildungsstätten und anderen gemeinnützigen Freizeit- und Übernachtungsstätten von der Bundesregierung offengelegt. Dabei wird deutlich, dass es keine zielgerichteten Förderprogramme gibt, die auf die besonderen Bedarfe von Jugendbildungsstätten und anderen gemeinnützigen Freizeit- und Übernachtungsstätten im Bereich der energetischen Sanierung zugeschnitten sind. Dies ist besonders bedauerlich, wurde doch im Koalitionsvertrag 2021 zwischen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP zugesagt, man wolle „das Investitionsprogramm für Familien- und Jugendbildungsstätten“ ermöglichen. Zwar benennt die Antwort auf die Kleine Anfrage Förderprogramme für energetische Sanierungsmaßnahmen . Bundesweite Umfragen des DBJR zeigen dabei allerdings deutlich, dass diese Programme an den Bedarfen der gemeinnützigen außerschulischen Orten der Jugendarbeit vorbei gehen und teilweise unerfüllbare Fördervoraussetzungen aufweisen.

BEG als unzureichendes Instrument für Jugendbildungsstätten

Eine Förderung durch das Programm „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ unterstützt Energieeffizienzmaßnahmen wie die Dämmung von Gebäuden, den Einbau moderner Fenster sowie den Einsatz erneuerbarer Energien. Der Umstieg auf erneuerbare Energien beim Heizen kann mit bis zu 70 Prozent der Investitionskosten gefördert werden, während andere Maßnahmen, wie Dämmungen oder Fenster, bis zu 20 Prozent bezuschusst werden. Komplettsanierungen auf ein höheres Effizienzhaus-Niveau, wie das EH55, werden über zinsvergünstigte Kredite mit Tilgungszuschüssen unterstützt. Allerdings stellt das BEG-Programm keine Sonderregelungen für Jugendbildungsstätten bereit. Es fehlen somit gezielte Fördermittel für die oft finanzschwachen Träger dieser Einrichtungen, die unter den allgemeinen Wettbewerbsbedingungen häufig benachteiligt sind. Zudem sind die kommunalen Träger, auf deren Gebiet sich viele der Einrichtungen befinden, oft nicht in der Lage, die umfangreichen Eigenanteile für energetische Sanierungen zu leisten, was die Nutzung vorhandener Fördermöglichkeiten weiter erschwert.

Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ (SJK): Gute Ansätze, aber aktuell keine neuen Förderungen

Das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ (SJK) bietet grundsätzlich die Möglichkeit, energetische Sanierungen in Jugendbildungsstätten zu fördern, solange die Einrichtungen den Förderkriterien entsprechen. Hierbei sind die Städte und Gemeinden die eigentlichen Antragsteller*innen und Förderempfänger*innen, was den Trägern der Jugendarbeit oft eine starke Abhängigkeit von kommunalen Entscheidungen auferlegt. Aktuell können allerdings keine neuen Anträge im Rahmen des SJK-Programms gestellt werden. Ob für das Jahr 2025 neue Mittel bereitgestellt werden, wird erst im Rahmen des parlamentarischen Haushaltsverfahrens entschieden. Somit steht diese Fördermöglichkeit momentan nicht zur Verfügung. Gleichzeitig sieht der Bundesjugendring in dem Bundesprogramm „SJK“ großes Potenzial, um den erheblichen Investitionsstau in die grundlegende Gebäudeinfrastruktur der Jugendarbeit endlich anzugehen. Dazu braucht es eine Weiterentwicklung der Förderkriterien und einen deutlichen finanziellen Aufwuchs des Förderprogramms.

Städtebauförderung: Indirekte Unterstützung mit vielen Einschränkungen

Eine weitere Möglichkeit bietet die Städtebauförderung. Diese unterstützt die Sanierung und Modernisierung sozialer Infrastrukturen, wozu auch Jugendbildungsstätten und andere gemeinnützige Freizeit- und Übernachtungsstätten gehören könnten. Die Förderung wird jedoch über die Kommunen vergeben, die als direkte Zuwendungsempfänger*innen agieren. Ein Hindernis stellt die Notwendigkeit dar, dass die geförderten Projekte in ausgewiesenen Fördergebieten liegen und Teil eines städtebaulichen Entwicklungskonzepts sein müssen, das unter Beteiligung der Bürger*innen erstellt wird. Diese Bedingungen schränken die Anwendbarkeit für viele Einrichtungen stark ein, insbesondere in ländlichen Regionen oder in Fällen, wo kein städtebauliches Konzept vorliegt.

Forderungen des Bundesjugendrings: Ein zielgerichtetes Sonderinvestitionsprogramm

Angesichts der beschriebenen Einschränkungen und Herausforderungen bei bestehenden Programmen fordert der Bundesjugendring ein eigenständiges und umfangreiches Sonderinvestitionsprogramm. Dieses Programm muss explizit auf die energetischen Sanierungsbedarfe von Jugendbildungsstätten und gemeinnützigen Übernachtungs- und Freizeitstätten zugeschnitten sein und eine längerfristige Planungs- und Umsetzungsperspektive bieten.

Die zentralen Forderungen des Bundesjugendrings:

  • mindestens 400 Millionen Euro Investitionsvolumen: Das Sonderprogramm muss mindestens 400 Millionen Euro umfassen, verteilt über mehrere Jahre. Diese Summe ergibt sich aus einer Umfrage unter 450 Einrichtungen, die dem Bundesjugendring ihren durchschnittlichen Investitionsbedarf gemeldet haben. Da die Umfrage hauptsächlich jugendverbandliche Strukturen erfasste, aber auch gemeinnützige Jugendherbergen einen erheblichen Sanierungsbedarf anzeigen, ist der tatsächliche Bedarf vermutlich deutlich höher.
  • Flexible und längere Bewilligungszeiträume: Der Sanierungsbedarf vieler Einrichtungen erfordert nicht nur ausreichende Mittel, sondern auch längere Bewilligungszeiträume und flexible Umsetzungsfristen, um die Maßnahmen tatsächlich umsetzen zu können.

Wendelin Haag, Vorsitzender des Bundesjugendrings betont: 

„Nur ein umfassendes, gezieltes Investitionsprogramm ist in der Lage, den Sanierungsbedarf von Jugendbildungsstätten und anderen gemeinnützigen Freizeit- und Übernachtungsstätten in Deutschland zu decken und damit die Zukunft der Kinder- und Jugendarbeit zu sichern. Es ist an der Zeit, den Koalitionsvertrag entsprechend umzusetzen. Gleichzeitig erwarten wir von den demokratischen Parteien einen Blick über die laufende Legislatur hinaus. Wer demokratische Orte der außerschulischen Jugendbildung erhalten will, muss dies zu seiner Programmatik machen“.

Quelle: Deutscher Bundesjugendring vom 23.10.2024

Redaktion: Celine Richter

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