Weiterentwicklung
Thüringer Bildungsminister unterzeichnet Vertrag zur Umsetzung des KiTa-Qualitätsgesetzes
Thüringen setzt mit der Unterzeichnung des KiTa-Qualitätsgesetzes ein klares Signal für starke frühkindliche Bildung. Investitionen in Fachkräfte und sprachliche Förderung sichern Qualität und Teilhabe. Rund 100 Millionen Euro Bundesmittel fließen bis 2026 nach Thüringen für Verlässlichkeit in Kitas und Familien.
08.09.2025
Der Thüringer Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur Christian Tischner hat heute den Vertrag zur Umsetzung des Dritten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Verbesserung der Teilhabe in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege (KiQuTG) unterzeichnet. Mit diesem Schritt setzt Thüringen ein klares Zeichen für eine nachhaltige Stärkung der frühkindlichen Bildung und Betreuung. Am Vormittag wurde der Landtag über die Unterzeichnung unterrichtet. Damit tritt das Gesetz rückwirkend zum 01. Januar 2025 in Kraft.
Ziel des KiTa-Qualitätsgesetzes ist es, bundesweit die Qualität in der Kindertagesbetreuung weiterzuentwickeln und die Teilhabechancen für alle Kinder zu verbessern. Damit wird ein Beitrag zur Herstellung gleichwertigerer Lebensverhältnisse im Bundesgebiet und zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf geleistet.
„Mit der heutigen Vertragsunterzeichnung setzen wir ein starkes Signal: Thüringen steht für Qualität in der frühkindlichen Bildung. Wir investieren gezielt in die Fachkräftesicherung und in die sprachliche Förderung der Kinder – beides sind Grundpfeiler für gute Bildung von Anfang an. Auch wenn die Träger in Thüringen vor Herausforderungen stehen, etwa durch sinkende Kinderzahlen, bleibt klar: Die Qualität der Betreuung und die Unterstützung der Fachkräfte haben oberste Priorität. Damit schaffen wir Verlässlichkeit für Kinder und Familien in allen Regionen unseres Landes“,
sagt Bildungsminister Christian Tischner.
Der Bund unterstützt die Länder in den Jahren 2025 und 2026 mit insgesamt rund vier Milliarden Euro bei der Umsetzung. Auf Thüringen entfallen davon rund 100 Millionen Euro. Die gesetzlichen Regelungen wurden zum 01. Januar 2025 auf Grundlage der Empfehlungen der Arbeitsgruppe „Frühe Bildung“ inhaltlich weiterentwickelt. Die konkrete Umsetzung erfolgt in länderspezifischen Verträgen mit dem Bund, um den jeweiligen Entwicklungsbedarf spezifisch abzubilden. Das Handlungs- und Finanzierungskonzept ist Vertragsbestandteil, die Mittel sind daher fest gebunden.
Zwei Handlungsfelder sind dabei für alle Länder verpflichtend: Zum einen die Gewinnung und Sicherung von Fachkräften, da Qualitätsentwicklung nur mit ausreichend und gut ausgebildetem Personal gelingt und zum anderen sprachliche Bildung, da Sprache den Grundstein für Bildung und gesellschaftliche Teilhabe bildet.
Thüringen legt den Schwerpunkt im Rahmen dieser verpflichtenden Handlungsfelder auf zwei Maßnahmen: Zum einen wird die bereits zum 01. Januar 2025 in Kraft getretene Verbesserung des Fachkraft-Kind-Schlüssels zur Sicherung und Stärkung der Fachkräftebasis im Rahmen des KiTa-Qualitätsgesetzes umgesetzt und finanziert. Zum anderen wird das Transferprojekt „Der Thüringer Qualitätskompass – sprachliche Bildung und inklusive Kindergartenentwicklung“, mit dem die sprachliche Bildung systematisch weiterentwickelt und in inklusiven Konzepten verankert wird, auf den Weg gebracht. Außerdem werden so die Voraussetzungen geschaffen, um ab dem 01. Januar 2026 auch Projektbestandteile aus dem zum Jahresende auslaufenden Modellprojekt „Vielfalt vor Ort begegnen“ fortzuführen.
Quelle: Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur vom 29.08.2025
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