Fortbildung

Eingliederungshilfe bei seelischer Behinderung gem. § 35a SGB VIII

Strukturebene: Bund

Wird ein Antrag auf Eingliederungshilfe beim Jugendamt gestellt oder wird sonst ein Bedarf bekannt, müssen die Verfahrensvorschriften des SGB IX beachtet und die Voraussetzungen von § 35a SGB VIII geprüft werden. Neben den fachlichen Aufgaben entstehen dabei auch immer wieder rechtliche Fragen, besonders seit Inkrafttreten des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) und des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes ( KJSG ), aber auch nach wie vor im Hinblick auf die Zuständigkeitsabgrenzung. Neue Fragen ergeben sich durch eine Reform hin zu einem inklusiven SGB VIII.

In der Online-Fortbildung werden die rechtlichen Grundlagen der Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII für Kinder und Jugendliche mit (drohender) seelischer Behinderung dargestellt und mit Beispielen verdeutlicht. Berücksichtigt werden aktuelle Gerichtsentscheidungen und Empfehlungen zur Umsetzung des BTHG. Die Online-Fortbildung wird durch Input, Präsentation und Austausch der Teilnehmenden gestaltet.

Themen der Fortbildung

  • Tatbestandsvoraussetzungen § 35a SGB VIII
  • Antragsvoraussetzungen und Vorgaben durch das BTHG
  • Fristen und Zuständigkeiten
  • Hilfegewährung

Die Veranstaltung findet online über Zoom statt. An beiden Tagen jeweils von 09:00-13:00 Uhr.

Veranstaltungsort

IGfH
Galvanistraße 30
60486 Frankfurt am Main

Online als Webinar verfügbar

Beginn

Ende

Veranstalter

Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfen (IGfH)

Kontakt

Jens Hübertz
Telefon: 069/63398620
E-Mail Adresse: jens.huebertz@igfh.de

Weitere Themen

Hilfen zur Erziehung