Freiwilliges Engagement

Tag des Ehrenamtes: Ehrenamtliches Engagement erleichtern

Millionen Menschen arbeiten in Deutschland ehrenamtlich. Sie engagieren sich in Vereinen, Hilfsorganisationen oder Sozial- und Kultureinrichtungen. Ein Einsatz, den die Bundesregierung ab 2013 stärker fördert.

07.12.2012

Ob Sportverein oder Diakonie, Behindertenhilfe oder Freiwillige Feuerwehr: Sie alle sind auf die Hilfe ehrenamtlicher Mitarbeiter angewiesen. Auch in der Kultur spielt ehrenamtliches Engagement eine große Rolle. Zum Beispiel wären Denkmalschutz und Denkmalpflege ohne die Mitarbeit von Ehrenamtlichen gar nicht zu leisten.
"Ohne den initiierenden, unterstützenden und fördernden Einsatz der vielen freiwilligen und ehrenamtlichen Helfer sowie ihrer Organisationen auf allen Ebenen wäre das reichhaltige und vielfältige kulturelle Leben in der Bundesrepublik nicht denkbar", ist Kulturstaatsminister Bernd Neumann überzeugt.

Gesetzentwurf vom Bundeskabinett beschlossen

Deshalb begrüßt der Kulturstaatsminister einen Gesetzentwurf des Bundesfinanzministeriums. Das Bundeskabinett hat ihn unter dem Titel "Gemeinnützigkeitsentbürokratisierungsgesetz" Ende Oktober 2012 verabschiedet. Ein Beschluss, mit dem die Bundesregierung auch einen Auftrag aus der Koalitionsvereinbarung umsetzt.
Es handelt sich um ein Gesetzespaket, das eine ganze Reihe von Verbesserungen beinhaltet. Geplant sind zahlreiche Erleichterungen für steuerbegünstigte Organisationen und Ehrenamtliche.

Die wichtigsten Verbesserungen im Überblick

Angehoben werden sollen zum Beispiel die persönlichen Steuerfreibeträge für Personen, die sich für gemeinnützige Vereine/Verbände und Körperschaften engagieren: die Übungsleiterpauschale von 2.100 auf 2.400 Euro und die Ehrenamtspauschale von 500 auf 720 Euro.

Auch die bereits bestehenden Haftungserleichterungen ehrenamtlich Tätiger sollen erweitert werden. Das ermöglicht eine Risikoabsicherung ehrenamtlich engagierter Vereinsmitglieder bei möglichen Fehlern oder bei der Verursachung von Schäden.Außerdem enthält der Gesetzentwurf Verbesserungen zur Feststellung des Gemeinnützigkeitsstatus: Auf Antrag wird zukünftig jeder Verein die Feststellung einholen können, dass die satzungsmäßigen Voraussetzungen für die Gemeinnützigkeit vorliegen.

Quelle: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung vom 05.12.2012

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