Kinder- und Jugendschutz
Tag der gewaltfreien Erziehung: Kinderschutzbund fordert, Kinder müssen gehört werden

Zum Tag der gewaltfreien Erziehung am 30. April 2019, der seit 2004 begangen wird, fordert der Deutsche Kinderschutzbund, Kinder jeden Alters bei Anzeichen von Gewalt- und Missbrauchserfahrungen anzuhören und ernst zu nehmen. Leider erleben viel zu viele Kinder und Jugendliche verschiedene Formen von Gewalt – in der Familie, im sozialen Umfeld, in Kitas, Schulen oder anderen Einrichtungen.
30.04.2019
„Gewalt hat viele Gesichter. Kinder und Jugendliche können körperliche, seelische oder sexualisierte Gewalt erleiden, das fängt schon mit dem berühmten Klaps an. Auch Vernachlässigung und mangelnde Unterstützung sind eine passive Form von Gewalt“, sagt DKSB-Präsident Heinz Hilgers. „In all diesen Bereichen gibt es hohe Dunkelziffern. Wir müssen davon ausgehen, dass schätzungsweise jedes vierte Kind im Laufe des Heranwachsens Gewalt erlebt – in unterschiedlicher Intensität und Dauer.“
Kinder und Jugendliche haben seit 2000 das Recht auf eine gewaltfreie Erziehung
Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig. Dennoch erleben viel zu viele Kinder weiterhin verschiedene Formen von Gewalt, in der Familie, im sozialen Umfeld, in Kitas, Schulen oder anderen Einrichtungen. Der Kinderschutzbund fordert deshalb Jugendämter, Polizei und Staatsanwaltschaft auf, Hinweisen auf Gewalterfahrungen von Kindern aller Altersstufen ausreichend nachzugehen. Dass dies in vielen Fällen nicht erfolgt, zeigt auf besonders schreckliche Weise der kürzlich bekannt gewordene jahrelange Missbrauch von Kindern auf einem Campingplatz im nordrhein-westfälischen Lügde. Bei einem anderen Fall im Münsterland stand eine Kita-Leiterin unter Missbrauchsverdacht, die Kinder wurden aber als nicht aussagefähig eingestuft.
Kinder müssen gehört werden
„Die Annahme, Kinder, vor allem kleine Kinder, könnten nicht befragt werden oder keine glaubwürdigen Aussagen treffen, ist nicht grundsätzlich stichhaltig. Kinder müssen gehört werden. Die Frage, ob die Situation des Kindes überprüft oder Ermittlungen aufgenommen werden, darf nicht vom Alter des Kindes abhängig gemacht werden“, erklärt Heinz Hilgers.
Auch bei Verwaltungs- und Gerichtsverfahren
Das Recht des Kindes auf Gehör und Meinungsäußerung ist auch bei Verwaltungs- und Gerichtsverfahren von maßgeblicher Bedeutung. Der Kinderschutzbund plädiert deshalb für entsprechende Qualifikationen und Fortbildungen von Richter/-innen, Staatsanwält(inn)en und Verfahrensbeiständen. Zudem hat der Verband die AG „Kindgerechte Justiz“ gegründet, die der Frage nachgeht, wie den Kinderrechten im Justizsystem besser Geltung verschafft werden kann, und Kinder in Verfahren, die ihre Angelegenheiten betreffen, stärker beteiligt werden können.
Der Tag der gewaltfreien Erziehung wird in Deutschland seit 2004 begangen. Er soll daran erinnern, dass die gesamte Gesellschaft die Verantwortung für das gewaltfreie Aufwachsen von Kindern trägt. Zudem soll er Eltern ermutigen, ihr Ideal einer gewaltfreien Erziehung Wirklichkeit werden zu lassen.
Quelle: Deutscher Kinderschutzbund Bundesverband e.V. vom 29.04.2019
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